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   BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66   

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https://dejure.org/1968,996
BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66 (https://dejure.org/1968,996)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1968 - VI R 7/66 (https://dejure.org/1968,996)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1968 - VI R 7/66 (https://dejure.org/1968,996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geschlossener Tatbestand - Ergänzung aus anderen Vorschriften - Tatsächliche Feststellung - Amtliche Ermittlungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 333
  • DB 1968, 1606
  • BStBl II 1968, 589
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.01.1963 - I 22/62 U

    Gewerbesteuerfreiheit bei dem sich aus der Auflösung einer Pensionsrückstellung

    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Der BFH habe zudem in der Entscheidung I 22/62 U vom 8. Januar 1963 (BFH 76, 262, BStBl III 1963, 94) den allgemeinen Grundsatz bestätigt, "der die doppelte Erfassung desselben Betrages bei der Gewerbeertragsteuer verhindern soll".

    Die Steuerpflichtige deutet auch den zitierten Satz aus der BFH-Entscheidung I 22/62 U (a. a. O.) nicht richtig.

  • BFH, 23.02.1966 - VI 209/63
    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Erstmalig beantragt die Steuerpflichtige in der Revisionsinstanz, die zugerechneten Zinsen um 929 DM Abschreibung auf ein Damnum gemäß der Entscheidung des Senats VI 209/63 vom 23. Februar 1966 (BFH 86, 32, BStBl III 1966, 375) zu kürzen.

    Nach der Entscheidung des Senats VI 209/63 (a. a. O.) rechnet allerdings das Damnum nicht zu den Zinsen im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG.

  • BFH, 09.10.1964 - VI 294/62 U

    Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnen durch Umwandlung einer

    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Der I. Senat bejahte die Steuerfreiheit, weil bei einer Umwandlung für eine Nachversteuerung früherer und nunmehr aufgelöster Rückstellungen kein Anlaß bestehe, wenn diese bei ihrer Bildung infolge der Hinzurechnung früher den Ertrag nicht geschmälert hätten (siehe auch die Entscheidung des Senats VI 294/62 U vom 9. Oktober 1964, BFH 81, 547, BStBl III 1965, 198).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Die Auferlegung von Geldleistungen berührt grundsätzlich die Eigentumsgarantie des Ar. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht, sondern allenfalls nur dann, wenn sie den Steuerschuldner übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen würden (Urteil des BVerfG I BvR 561/60 vom 14. Dezember 1965, BVerfGE 19 S. 253 ff.).
  • BFH, 29.09.1967 - VI 393/65

    Dauerschulden - Rechtsnorm - Bindungswirkung - Verfassungsrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Die Frage, ob die §§ 8 Nr. 1 und 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG verfassungsrechtlich mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, hat der Senat im Urteil VI 393/65 vom 29. September 1967 (BFH 90, 501, BStBl II 1968, 183) bejaht.
  • BFH, 04.05.1965 - I 373/62 U

    Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu dem Gewinn aus

    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Der BFH hat im Urteil I 373/62 U vom 4. Mai 1965 (BFH 82, 489, BStBl III 1965, 424) entschieden, daß Dauerschuldzinsen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind, auch wenn sie beim Empfänger der Gewerbeertragsteuer unterliegen.
  • BFH, 13.10.1967 - VI B 43/67

    Aussetzung des Verfahrens - Ablehnung eines Antrags - Normenkontrollverfahren -

    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Der Senat sieht keinen Anlaß, dem Antrag der Steuerpflichtigen entsprechend das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Gültigkeit der Zurechnungsvorschrift auszusetzen (Beschluß des Senats VI B 43/67 vom 13. Oktober 1967, BFH 90, 393, BStBl II 1968, 118).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
    Der Steuerbescheid und die Einspruchsentscheidung sowie die ihnen zugrunde liegende Steuererklärung nebst Anlagen, ferner der Inhalt eines Betriebsprüfungsberichts, auf den der Veranlagungs- oder der Einspruchsbescheid des FA verweist, sind im Sinne des § 118 Abs. 2 FGO Gegenstand der tatsächlichen Feststellungen des FG, und zwar sogar, wenn das FG sie nicht ausdrücklich erwähnt, diese Schriftstücke aber ohne weiteres Voraussetzung und Gegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens gewesen sind (Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 3/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 213, BStBl II 1968, 285).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

    Dem Urteil des FG kann jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Inhalt der Antragsunterlagen Gegenstand insbesondere auch des Verwaltungsverfahrens und der Einspruchsentscheidung war, auf die sich das FG gerade auch im Hinblick auf den Streit um das Beförderungspapier in seinem Urteil bezogen hat, und dass dazu in tatsächlicher Hinsicht von der Klägerin keine Einwendungen erhoben worden sind, als stillschweigend festgestellt angesehen werden (vgl. Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285, und BFH-Entscheidung vom 10. Mai 1968 VI R 7/66, BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589), so dass der erkennende Senat nicht gehindert ist, den Inhalt des Beförderungspapiers in dieser Revisionsentscheidung selbst rechtlich zu würdigen.
  • BFH, 31.01.2013 - III R 15/10

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Dies ergibt sich aus dem in der "Anlage GSE 2005 Photovoltaikanlage" und dem in der Anlage EÜR 2005 enthaltenen Zahlenwerk, welches als Bestandteil der Steuererklärung ohne weiteres Gegenstand der vom FG nach § 118 Abs. 2 FGO getroffenen tatsächlichen Feststellungen ist (BFH-Urteil vom 10. Mai 1968 VI R 7/66, BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 37).
  • BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens

    Ausweislich der Akten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Mai 1968 VI R 7/66, BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589) wurde im Verlauf des Einspruchsverfahrens nach vorangegangener Vorsprache des Klägers an Amtsstelle und Erteilung weiterer Informationen der betreffende Bescheid am 18. Dezember 1991 zur Abhilfe des Einspruchs verfügt.
  • BFH, 14.04.2021 - X R 17/19

    Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten

    cc) Nichts anderes würde vorliegend aus der --vom Senat als zu weitgehend erachteten-- Rechtsauffassung folgen, nach welcher selbst die dem angefochtenen Steuerbescheid zugrundeliegende Steuererklärung nebst Anlagen Gegenstand der tatsächlichen Feststellungen des FG i.S. des § 118 Abs. 2 FGO sein soll, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt wird (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.1968 - VI R 7/66, BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589, Rz 8; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 118 Rz 37).
  • BFH, 04.02.1988 - V R 57/83

    Zur Art der Anfechtung einer Prüfungsanordnung im Revisionsverfahren, wenn die

    Damit ist der angefochtene Verwaltungsakt i.S. des § 118 Abs. 2 FGO Gegenstand der tatsächlichen Feststellungen des FG geworden (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; Urteil vom 10. Mai 1968 VI R 7/66, BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589).
  • BFH, 05.12.1979 - I R 184/76

    Geschäftsanteil - Sonderbetriebsvermögen - Sonderbetriebseinnahmen -

    Angesichts dieser Rechts- und Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob er sich im übrigen den Ausführungen des VI. Senats des BFH in dem Urteil vom 10. Mai 1968 VI R 7/66 (BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589) zum Begriff der "getroffenen tatsächlichen Feststellungen" (i. S. des § 118 Abs. 2 FGO) anschließen könnte.
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 26/73

    Aufwendungen für einen Austauschmotor

    Im Revisionsverfahren kann der Senat nur prüfen, ob die vom FG getroffene Sachwürdigung möglich war; es ist nicht erforderlich, daß das FG zu seiner Entscheidung kommen mußte (Urteil des Senats vom 10. Mai 1968 VI R 7/66, BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589; vgl. auch Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 6. Aufl., Tz. 7 und 8 zu § 118 FGO).
  • BFH, 05.07.1973 - IV R 215/71

    Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Gewerbeertrag - Hinzurechnung von

  • BFH, 17.09.1987 - III R 259/84

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 26.11.1985 - VII R 148/81

    Haftung von Personen, denen eine Vermögensverwaltung aufgrund behördlicher

  • BFH, 31.03.1982 - I R 232/78
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