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   BFH, 06.03.1970 - III R 20/66   

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https://dejure.org/1970,320
BFH, 06.03.1970 - III R 20/66 (https://dejure.org/1970,320)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1970 - III R 20/66 (https://dejure.org/1970,320)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1970 - III R 20/66 (https://dejure.org/1970,320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungen von Werbeprovisionen - Vermittlung von Belieferungsverträgen - Lesezirkel - Eindeutig abgrenzbaren Aufwendungen - Immaterielles Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 50
  • DB 1970, 1359
  • BStBl II 1970, 489
  • afp 1971, 40
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • RFH, 26.01.1939 - III 132/37
    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    In der Begründung seiner Entscheidung ging das FG von dem Urteil des RFH III 132/37 vom 26. Januar 1939 (RStBl 1939, 553) aus, wonach auch Rechte aus gegenseitigen Verträgen selbständig bewertungsfähig seien, wenn sie durch eine feste allgemeine Verkehrsauffassung als Wirtschaftsgüter anerkannt seien.

    Tatsächlich beständen bezüglich der Vertragsdauer aber keine wesentlichen Unterschiede gegenüber dem vom RFH mit Urteil III 132/37 (a. a. O.) entschiedenen Fall.

    Das FA ist, dem RFH im Urteil III 132/37 vom 26. Januar 1939 (a. a. O.) folgend, der Meinung, bezüglich der sog. Belieferungsrechte auf Lesemappen habe die allgemeine Verkehrsanschauung die Bewertungsfähigkeit anerkannt.

    Dieser Geschäftswert oder Teil des Geschäftswerts würde, wenn man der Auffassung des RFH in seinem Urteil III 132/37 vom 26. Januar 1939 (a. a. O.) folgen würde, als selbständig bewertungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut erfaßt werden, ohne daß er entgeltlich erworben oder durch sonstige Aufwendungen als selbständig bewertungsfähig anerkannt worden wäre.

  • BFH, 29.10.1969 - I 93/64

    Regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen - Provisionen - Buchvertriebsfirma -

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    Er verweist auf das Urteil des BFH I 93/64 vom 29. Oktober 1969 (BFH 97, 350, BStBl II 1970, 178).

    Aus diesem Grund hat der I. Senat des BFH im Urteil I 93/64 vom 29. Oktober 1969 (a. a. O.) unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung der Ertragsteuersenate die Aktivierung der Abschlußprovisionen für die Vermittlung von Abonnementverträgen sowohl unter dem Gesichtspunkt der aktiven Rechnungsabgrenzung als auch im Hinblick auf den entgeltlichen Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsguts erneut abgelehnt.

  • BFH, 27.07.1962 - III 65/62 U

    Ansetzen eines Firmenwertes bei einem Verpächter für eine verpachtete Apotheke

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    (BFH-Entscheidung III 65/62 U vom 27. Juli 1962, BFH 75, 460 [464], BStBl III 1962, 436).

    Aus diesem Grund hat er entschieden, im Falle der Verpachtung einer Apotheke könne beim Verpächter ein Firmenwert anzusetzen sein, wenn sich aus der Höhe der Pachtzahlungen eindeutig ergebe, daß sie zum Teil auch für den überlassenen Geschäftswert geleistet werden (BFH-Entscheidungen III 65/62 U, a. a. O., und III R 15/67 vom 28. August 1968, BFH 93, 486, BStBl II 1969, 2).

  • BFH, 09.07.1958 - I 207/57 U

    Bilanzmäßige Behandlung entgeltlich erworbener Rechte aus schwebenden Verträgen

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    Aus diesem Grund hat der I. Senat des BFH den Eintritt eines Kaufmanns in die schwebenden Geschäfte eines anderen und die Zahlung eines Geldbetrages für die mit diesen Geschäften verbundenen Gewinnchancen nicht einem Geschäftswert gleichgesetzt (vgl. BFH-Urteile I 207/57 U vom 9. Juli 1958, BFH 67, 370, BStBl III 1958, 416, und I 266/61 U vom 20. November 1962, BFH 76, 164, BStBl III 1963, 59).
  • BFH, 01.08.1968 - I 206/65

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen auf Grund eines Übernahmevertrages als

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des BFH nur beim Erwerb eines lebenden Unternehmens im ganzen ein nicht abschreibungsfähiger Geschäftswert angenommen wird, während bei Käufen außerhalb eines solchen Gesamterwerbs je nach Begrenzungsmöglichkeit der zeitlichen Nutzungsdauer ein abschreibungsfähiges immaterielles Einzelwirtschaftsgut oder ein nicht abschreibungsfähiges firmenwertähnliches Wirtschaftsgut angenommen wird (vgl. BFH-Entscheidung I 206/65 vom 1. August 1968, BFH 94, 52, BStBl II 1969, 66).
  • BFH, 20.11.1962 - I 266/61 U

    Ansatz des überschießenden Betrages bei den Aktivwerten in der Bilanz, wenn der

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    Aus diesem Grund hat der I. Senat des BFH den Eintritt eines Kaufmanns in die schwebenden Geschäfte eines anderen und die Zahlung eines Geldbetrages für die mit diesen Geschäften verbundenen Gewinnchancen nicht einem Geschäftswert gleichgesetzt (vgl. BFH-Urteile I 207/57 U vom 9. Juli 1958, BFH 67, 370, BStBl III 1958, 416, und I 266/61 U vom 20. November 1962, BFH 76, 164, BStBl III 1963, 59).
  • BFH, 18.01.1967 - I 77/64

    Möglichkeit der Abschreibung eines für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    Der I. Senat des BFH hat den Geschäftswert dahingehend definiert, es handele sich dabei um den Mehrwert, der einem Unternehmen über die sonstigen aktivierten Wirtschaftsgüter (abzüglich der Schulden) hinaus innewohne und dessen Bedeutung darin liege, daß er aufgrund der in ihm enthaltenen Vorteile (Ruf des Unternehmens, Kundenkreis, Absatzorganisation usw.) die Erträge des Unternehmens höher oder zumindest gesicherter erscheinen lasse als bei einem anderen Unternehmen mit sonst gleichen Wirtschaftsgütern, bei dem jene Vorteile fehlten (vgl. BFH-Urteil I 77/64 vom 18. Januar 1967, BFH 88, 198, BStBl III 1967, 334).
  • BFH, 02.09.1954 - IV 159/53 U

    Einordnung von Vorschüssen an Rechtsanwälte als Betriebseinnahmen - Versteuerung

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    Hierunter werden gegenseitige Verträge verstanden, die zwar abgeschlossen, aber noch nicht erfüllt sind (vgl. BFH-Entscheidung IV 159/53 U vom 2. September 1954, BFH 59, 266 [268], BStBl III 1954, 314).
  • BFH, 28.08.1968 - III R 15/67

    Verpachtung eines Gewerbebetriebes - Geschäftswert - Verpachtung einer Apotheke -

    Auszug aus BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
    Aus diesem Grund hat er entschieden, im Falle der Verpachtung einer Apotheke könne beim Verpächter ein Firmenwert anzusetzen sein, wenn sich aus der Höhe der Pachtzahlungen eindeutig ergebe, daß sie zum Teil auch für den überlassenen Geschäftswert geleistet werden (BFH-Entscheidungen III 65/62 U, a. a. O., und III R 15/67 vom 28. August 1968, BFH 93, 486, BStBl II 1969, 2).
  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender

    Laufende Betriebsausgaben, die sich aber nicht eindeutig bestimmten Aufträgen zurechnen lassen und sich nicht von den laufenden Aufwendungen abheben, sind nicht geeignet, ein selbständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut zu begründen (vgl. Senatsurteile vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489; vom 2. Juni 1978 III R 8/75, BFHE 126, 478, BStBl II 1979, 235; so auch die ältere Rechtsprechung, die unabhängig von der Entstehung eines Wirtschaftsguts, Aufwendungen nur dann für aktivierungsfähig hielt, wenn sie unmittelbar mit den einzelnen Geschäften zusammenhingen --BFH-Urteil vom 25. August 1955 IV 510/53 U, BFHE 61, 284, BStBl III 1955, 307--, die von einigem Gewicht sind und die sich einem bestimmten Auftrag eindeutig zurechnen lassen --BFH-Urteil vom 28. Januar 1960 IV 226/58 S, BFHE 71, 111, BStBl III 1960, 291--).
  • BFH, 28.10.1987 - II R 224/82

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Leseringe - Belieferungsrechte - Geworbene

    Er wird entscheidend durch den Kundenkreis und die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden beeinflußt (BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, 55, BStBl II 1970, 489).

    Im Gegensatz zu dieser Auffassung des FA hat der III. Senat des BFH mit Entscheidung BFHE 99, 50, 55, BStBl II 1970, 489 Belieferungsrechte aufgrund schwebender Geschäfte, die der Unternehmer nicht erworben, sondern selbst abgeschlossen hat, vor allem deshalb nicht als immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen, weil diese schwebenden Geschäfte Ausdruck des Geschäftswerts sind.

    Seit der Entscheidung BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489 hat die Fortbildung des bürgerlichen Rechts durch Wissenschaft und Rechtsprechung allerdings die Möglichkeit eröffnet, ein ganzes Schuldverhältnis durch einheitliches Rechtsgeschäft in der Weise zu übertragen, daß eine neue Vertragspartei an die Stelle der bisherigen eintritt, ohne daß eine Vielzahl von Forderungsabtretungen und Schuldübernahmen nötig ist (vgl. Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Allgemeiner Teil, 14. Aufl., § 35 III).

    Damit können auch schwebende Geschäfte, anders als in der Entscheidung BFHE 99, 50, 54 noch angenommen, zum Gegenstand des Handelsverkehrs gemacht werden.

    Die G hat damit keine Aufwendungen für die Anerkennung der Belieferungsrechte der Klägerin als (selbständig bewertungsfähige) immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne der Entscheidung in BFHE 99, 50, 56, BStBl II 1970, 489 erbracht.

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 32/16

    Zur Passivierung stornobehafteter Vermittlungsprovisionen und Aktivierung des

    Laufende Betriebsausgaben, die sich aber --wie hier-- nicht eindeutig bestimmten Vermittlungen zurechnen lassen und sich nicht von den laufenden Aufwendungen abheben, sind nicht geeignet, ein selbständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut zu begründen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489; vom 2. Juni 1978 III R 8/75, BFHE 126, 478, BStBl II 1979, 235; jeweils m.w.N.; in BFHE 261, 326, BStBl II 2018, 536, Rz 25).
  • BFH, 03.08.1993 - VIII R 37/92

    Bilanzierung - Rückgriffsansprüche

    Es handele sich um keine einmaligen, sondern laufende, regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 1969 I R 93/64, BFHE 97, 350, BStBl II 1970, 178, und vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489).

    Die Provision als Tätigkeitsvergütung erfüllt diese Ansprüche nicht (vgl. auch BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443, 445; in BFHE 100, 89, BStBl II 1970, 804, 805; vom 29. Oktober 1969 I 93/64, BFHE 97, 350, BStBl II 1970, 178, m. w. N.; vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489), weil Vermittlungsprovisionen keine einmaligen, sondern laufende, regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen darstellten.

  • BFH, 31.10.1974 - III R 135/73

    Ausgleichszahlungen - Ausgeschiedener Handelsvertreter - Handelsvertreter -

    Für den Geschäftswert ist jedoch die Einschränkung zu beachten, daß nur ein entgeltlich erworbener, nicht dagegen ein selbst geschaffener Geschäftswert als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut behandelt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489).

    Der Senat hat schon in dem Urteil III R 20/66 (unter 5b) ausgeführt, daß der I. Senat des BFH den Geschäftswert dahin gehend definiert habe, es handele sich dabei um den Mehrwert, der einem Unternehmen über die sonstigen aktivierten Wirtschaftsgüter (abzüglich der Schulden) hinaus innewohne und dessen Bedeutung darin liege, daß er auf Grund der in ihm enthaltenen Vorteile (Ruf des Unternehmens, Kundenkreis, Absatzorganisation usw.) die Erträge des Unternehmens höher oder zumindest gesicherter erscheinen lassen als bei einem anderen Unternehmer mit sonst gleichen Wirtschaftsgütern, bei denen diese Vorteile fehlten (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334).

    Gegen die Annahme eines selbständig bewertbaren Wirtschaftsguts spricht auch die Erwägung, daß es sich bei den Ausgleichszahlungen wirtschaftlich um Ersatz für entgangene laufende Provisionen handelt, die Zahlung laufender Provisionen aber nach der Rechtsprechung des Senats nicht zur Anerkennung eines selbständig bewertungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts führen kann (vgl. BFH-Urteil III R 20/66).

  • BFH, 08.11.1974 - III R 90/73

    Verlagsarchiv - Zeitschriftenverlag - Selbständig bewertbares immaterielles

    Für den Geschäftswert ist jedoch die Einschränkung zu beachten, daß nur ein entgeltlich erworbener, nicht dagegen ein selbst geschaffener Geschäftswert als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut behandelt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489).

    Der Senat hat schon in dem Urteil III R 20/66 (unter 5. b) ausgeführt, daß der I. Senat des BFH den Geschäftswert dahingehend definiert habe, es handle sich dabei um den Mehrwert, der einem Unternehmen über die sonstigen aktivierten Wirtschaftsgüter (abzüglich der Schulden) hinaus innewohne und dessen Bedeutung darin liege, daß er aufgrund der in ihm enthaltenen Vorteile (Ruf des Unternehmens, Kundenkreis. Absatzorganisation usw.) die Erträge des Unternehmens höher oder zumindest gesicherter erscheinen lasse als bei einem anderen Unternehmen mit sonst gleichen Wirtschaftsgütern, bei denen diese Vorteile fehlten (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334).

    Sie sind -- ähnlich wie die Zahlungen für Werbeprovisionen bei Lesezirkeln -- keine eindeutig abgrenzbaren Aufwendungen, die zur Anerkennung eines selbständig bewertungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts führen können (vgl. BFH-Urteil III R 20/66).

  • BFH, 27.02.1976 - III R 64/74

    Buchverleger - Buchgemeinschaft - Erteilung eines begrenzten Rechts zur

    Dies beruht auf der Überlegung, daß sich während des Schwebezustands eines Geschäfts Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gleichwertig gegenüberstehen (vgl. Entscheidung des BFH vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489; Gürsching-Stenger, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, Kommentar, 6. Aufl., § 95 BewG Anm. 100; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 11. Aufl., §§ 4, 5 Rdnr. 465).

    Danach bleibt ein Dauerschuldverhältnis selbst nach teilweiser Erfüllung ein schwebendes Geschäft, wenn die beiderseits noch zu erbringenden Leistungen sich gleichwertig gegenüberstehen (so BFH-Urteil III R 20/66).

  • BFH, 19.10.2005 - I R 40/04

    Sparkasse - Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaft; Fremdvergleich

    Ein solcher wird definiert als Unterschiedsbetrag zwischen dem (Ertrags-) Wert eines Unternehmens und dessen Substanz (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB) und wird vornehmlich durch die vom FA angeführten Elemente eines immateriellen "Mehrwerts" wie Ruf, Kundenstamm, Bezugs- und Absatzmöglichkeiten, Standort, Organisation, Know-how und Belegschaftsqualität entscheidend bestimmt (BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489; BFH-Beschluss vom 18. August 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151; vgl. dazu auch Adler/Düring/Schmaltz --ADS--, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 257; Ellrott/Schmidt-Wendt in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 247 HGB Rn. 406), der sich in erhöhten Ertragserwartungen eines Unternehmens niederschlägt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224; vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 8. Mai 1985 II R 184/80, BFHE 144, 268, BStBl II 1985, 608).
  • FG Köln, 10.03.2016 - 13 K 1602/11

    Berücksichtigung eines weiteren Betriebsausgabenabzugs bei der Ermittlung des

    Darüber hinaus könnten nach BFH-Rechtsprechung grundsätzlich Zahlungen laufender Provisionen nicht zur Anerkennung eines selbständig bewertungsfähigen immateriellen Wirtschaftsgutes führen (BFH vom 6. März 1970, III R 20/66, BStBl. II 1970, 489).
  • BFH, 09.11.1973 - III R 12/72

    Brauerei - Aufwendungen für Einbauten und Umbauten - Gemietete

    Die rechtliche und wirtschaftliche Situation sei bei den Bierlieferungsrechten nicht anders als bei den Lieferungsrechten im Fall des BFH-Urteils vom 6. März 1970 III R 20/66 (BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489, insbesondere 491).

    Die Zuschüsse unterscheiden sich auch von den Zahlungen von Werbeprovisionen im Zeitschriften- und Lesezirkelgewerbe, die der Senat im Urteil III R 20/66 nicht als bewertungsfähige Wirtschaftsgüter angesehen hat.

  • BFH, 11.11.1983 - III R 25/77

    Bewertung von Musikverlagsrechten - Musikverlagsrecht - Einheitsbewertung -

  • BFH, 23.06.1978 - III R 22/76

    Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirtschaftlicher Vorteil - Immaterielles

  • BFH, 13.09.1989 - II R 1/87

    Provisionszahlungen an Handelsvertreter für die Beschaffung von Aufträgen

  • BFH, 05.08.1970 - I R 180/66

    Erwerb eines Unternehmens - Übergang der Wirtschaftsgüter - Teilwert - Zeitpunkt

  • BFH, 09.12.1983 - III R 40/79

    Brennrecht - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen

  • BFH, 09.12.1983 - III R 6/76

    Betriebsvermögen - Einheitswert - Tonträgerhersteller - Urheberschutz

  • BFH, 02.06.1978 - III R 8/75

    Druckvorlage - Herstellung von Zeitschriften - Immaterielle Wirtschaftsgüter -

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