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   BGBl. I 1961 S. 1001   

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BGBl. I 1961 S. 1001 (https://dejure.org/1961,5335)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 22.07.1961, Seite 1001
  • Kindergeldkassengesetz
  • vom 18.07.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Es war dazu bestimmt, den Aufwand, insbesondere die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 29, 71 (79) zum Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964 (BGBl I S. 265); ebenso BVerfGE 11, 105 (115) und 23, 258 (263) zum Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl I S. 333) sowie BVerfGE 22, 163 (168) zum Kindergeldkassengesetz vom 18. Juli 1961 (BGBl I S. 1001)).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BKGG kann das Kindergeld für Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des BKGG haben, an ihren Arbeitgeber überwiesen werden (so bereits § 25 Abs. 2 Satz 4 KGKG vom 18. Juli 1961, BGBl I S. 1001).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Seit dem 1. April 1961 wurde unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld auch für zweite Kinder gewährt (§ 1 des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeldkassengesetz - KGKG -) vom 18. Juli 1961 - BGBl. I S. 1001 -).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91

    Kindbezogene Leistungen - Kindergeld - Bersorgungseinrichtung

    ü. kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) idF des KGEG vom 23. Dezember 1955 - BGBl 1841 - § 10 Nr. 3; 2 Abs. 1 KGEG; § 3 Abs. 3 KGKG vom 18. Juli 1961 - BGBl I 1001; § 8 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vom 14. April 1964 - BGBl I 265, der bis heute unverändert fortgilt).
  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 142.65

    Gewährung von Erziehungsbeihilfe

    Das ist das Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1001) - BVG -.
  • BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61

    Anspruch auf Kindergeld für eine Schwiegertochter - Schwiegertochter als

    Unabhängig von der Neuregelung im Gesetz über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeldkassengesetz - KGKG -) vom 18. Juli 1961 (BGBl I 1001) erhalten Kindergeld nach § 1 KGG die Berechtigten, die drei oder mehr Kinder haben.
  • LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 2 EG 6/00
    Dafür lassen sich etwa die Motive zu § 1 Kindergeldkassengesetz vom 18.07.1961 (BGBl. I, 1001 - KGKG) anführen, der die Anspruchsvoraussetzungen für das als Zweitkindergeld bezeichnete Kindergeld für zweite Kinder regelte und in seinem zweiten Absatz bestimmte, dass bei Ehegatten mit Wahlrecht zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung zur Einkommenssteuer die Summe ihrer Einkommen als Einkommen des Berechtigten galt.
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 13/77
    Das durch das Kindergeldkassengesetz (KGKG) vom 18. Juli 1961 - BGBl I S 1001 - eingeführte Kindergeld für das zweite Kind trug der Bund (5 20 KGKG), so daß es eine zeitlang nebeneinander unterschiedliche Finanzierungssysteme für das Kindergeld gab.
  • BSG, 03.06.1965 - 7 RKg 16/63

    Anspruch auf Zweitkindergeld - Kinderzulage - Leistungen aus der gesetzlichen

    In der Sache selbst konnte die Revision des Klägers ebenso wie die der Beigeladenen jedoch keinen Erfolg haben° Das vom Kläger erstrebte Zweitkindergéld wurde erstmals durch das Kindergeldkassengesetz vom 18, Juli 1961 (BGBl I 1001)-KGKG- eingeführto Dieses Gesetz wurde am 22" Juli 1961 verkündet und trat nach seinem 5 46 mit Ausnahme des 5 59 am 23° Juli 1961 in Kraft° Grundsätzlich durften daher Leistungen nach dem KGKG erst von diesem Zeitpunkt an gewährt werden° Ebenso wurde die durch 5 38 KGKGi."v"m° @559 b Abs., 2 Satz ? EVOal" vorgenommene Erhöhung der Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicheruhg nach 5 46 KGKG erst zu diesem Zeitpunkt wirksam° Nach 5 55 KGKG trat jedoch insoweit eine teilweise Rückwirkung dieses Gesetzes ein, als das Zweitkindergeld und die es ersetzenden Leistungen des 5 4 KGKG bereits vom 1, April 1961 an gewährt wurden, wenn der Antrag bis zum 50" Juni 1962 gestellt wurden.
  • BSG, 10.07.1973 - 7 RKg 36/70

    Rückwirkender Entzug von Kindergeld - Ausschluss von Arbeitnehmern

    Bereits bei der Einführung des Zweitkindergeldes durch das Kindergeldkassengesetz -KGKG- vom 18. Juli 1961 (BGBl I 1001) hat der Gesetzgeber eine andere Regelung getroffen.
  • BSG, 16.03.1973 - 7 RKg 25/70

    Anspruch auf Kindergeld - Ausschluß von Zahlungen bei einer Körperschaft des

  • BFH, 08.08.1968 - IV R 25/66

    Kindergeld - Einkommensbescheinigung - Anspruch auf Erteilung

  • BVerwG, 03.10.1961 - BDH I D 25.61

    Rechtsmittel

  • BSG, 28.11.1967 - 7 RKg 20/63
  • BSG, 21.09.1967 - 7 RKg 2/65
  • BSG, 26.08.1965 - 7 RKg 19/63
  • BSG, 22.11.1963 - 7 RKg 3/62
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RKg 6/63

    Begriff des Pflegekindes - Aufnahme von Geschwistern eines Ehegatten

  • BSG, 22.04.1965 - 7 RKg 10/63
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