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   BGBl. I 1964 S. 593   

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https://dejure.org/1964,3283
BGBl. I 1964 S. 593 (https://dejure.org/1964,3283)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 12.08.1964, Seite 593
  • Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
  • vom 05.08.1964

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Wird zitiert von ... (76)

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Demgegenüber werden Vereinsmitglieder durch ein Vereinsverbot nicht in ihrer individuellen Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) tangiert.
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Die Revision hat das aber wohl auch nicht in Abrede stellen, sondern statt dessen vortragen wollen, das Berufungsgericht habe wegen Art. 9 Abs. 2 GG aus der Zugehörigkeit der Klägerin zum MSB Spartakus hinsichtlich der in diesem Zusammenhang festgestellten Überzeugungen und Aktivitäten der Klägerin keine für sie nachteiligen Schlüsse ziehen dürfen, weil die Vereinigung noch nicht von der dafür zuständigen Stelle in diesem Falle gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes vom 05.08.1964 (BGBl. I S. 593) von dem Bundesminister des Innern verboten worden sei.
  • BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10

    Gedanke der Völkerverständigung; Gazastreifen; HAMAS; humanitäre Hilfeleistungen;

    Rechtsgrundlage der angefochtenen Verbotsverfügung ist § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz - VereinsG) vom 5. August 1964 (BGBl I S. 593), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (BGBl I S. 3198), i.V.m. Art. 9 Abs. 2 GG.
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