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   BGBl. I 1967 S. 1248   

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BGBl. I 1967 S. 1248 (https://dejure.org/1967,8255)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1967 Teil I Nr. 74, ausgegeben am 23.12.1967, Seite 1248
  • Drittes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften
  • vom 21.12.1967

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Nach Art. 111 Abs. 1 Satz 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 (BGBl I 1248) in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (BGBl I 657) setzt sie voraus, daß das vorlegende Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Diese wird in dem dafür vorgesehenen Verfahren gemäß Art. 111 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. März 1967 (BGBl. I S. 1248) zu klären sein, das seit der Änderung durch das Gesetz vom 5. Juni 1980 (BGBl. I S. 657) auch für die Rechtsfragen gilt, welche den Bestand eines Mietvertragsverhältnisses über Wohnraum betreffen.
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Nach Art. 111 Abs. 1 Satz 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I 1248) i.d.F. des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (BGBl. I 657) setzt sie voraus, daß das vorlegende Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will.
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