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   BGBl. I 1968 S. 741   

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BGBl. I 1968 S. 741 (https://dejure.org/1968,13731)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 29.06.1968, Seite 741
  • Achtes Strafrechtsänderungsgesetz
  • vom 25.06.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Durch das Achte Strafrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1968 (BGBl. I S. 741) wurden mit Wirkung vom 1. August 1968 die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Hochverrat, Staatsgefährdung und Landesverrat geändert.
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auch das Achte Strafrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1968 (BGBl. I S. 741) hat, wie schon der Entwurf 1962 (BTDrucks. IV/650) vorgeschlagen hatte, an der bestehenden Regelung im wesentlichen festgehalten; § 353 b ist nur sprachlich neu gefaßt worden; außerdem wurde auf die Strafschärfungsmöglichkeit bei besonders schweren Fällen verzichtet.
  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auf Grund des Art. 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 25. Juni 1968 (BGBl. I S. 741) in der Fassung des Gesetzes vom 31. März 1969 (BGBl. I S. 269) unterliegen DDR-Zeitungen und -Periodika zur Zeit nicht mehr der Einziehung, soweit sie im Postzeitungsdienst oder über den Handel bezogen werden.
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    § 20 Absatz 1 Nr. 1 des Vereinsgesetzes in der Fassung vom 25. Juni 1968 (Bundesgesetzbl. I Seite 741) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit hiernach bestraft wird, wer im räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes durch eine darin ausgeübte Tätigkeit den organisatorischen Zusammenhalt eines Vereins entgegen einem vollziehbaren Verbot aufrechterhält.

    Die Vorlage betrifft die Frage, ob § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) in der Fassung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 25. Juni 1968 (BGBl. I S. 741) mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 9 Abs. 1 und 2 und Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, soweit er den Verstoß gegen ein vollziehbares, aber noch nicht unanfechtbares Vereinsverbot mit Strafe bedroht.

  • BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07

    Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf

    Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (§§ 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g des Strafgesetzbuches) in Verbindung mit Artikel 7 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 (BGBl. I S. 597) in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 1968 (BGBl. I S. 741),.
  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Die heutige Fassung der Norm beruht in dem hier relevanten Bereich auf der Neugestaltung der Vorschrift durch das Achte Strafrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1968 (BGBl. I S. 741).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Diese Tendenz wurde fortgesetzt mit dem Achten Strafrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1968 (§§ 84, 85 StGB und § 20 Vereinsgesetz in der Fassung des 8. StÄG, die ausdrücklich allein Vereinigungen und Ersatzorganisationen "im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes" erfassen; darüber hinaus wurde auf eine Vorschrift gegen treuwidrige Beteiligung an einer verfassungsfeindlichen Vereinigung außerhalb dieses Geltungsbereichs - § 89 in der Fassung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. V/898 - verzichtet; vgl. zum Ganzen Deutscher Bundestag, Sonderausschuß für die Strafrechtsreform, 62. und 63. Sitzung vom 29. und 30. Mai 1967, Prot. V/1173 ff, 1193 ff).
  • BGH, 24.03.1971 - 3 StR 3/69

    Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in Tateinheit mit Teilnahme an einer

    Auf die Sachrüge muß das angefochtene Urteil, soweit es die Beschwerdeführer betrifft, aus folgendem Grunde aufgehoben werden: § 128 StGB ist durch Art. 2 Nr. 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 25. Juni 1968 (BGBl I 741, 748) gestrichen worden.

    Deshalb wurde durch Art. 6 Nr. 7 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (BGBl 1968 I 741, 753) in § 47 Abs. 1 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl I S. 353) eine Nr. 7 eingefügt, die einen dem früheren § 128 StGB entsprechenden Straftatbestand für Ausländerorganisationen enthält.

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 176/66

    Verfassungsfeindliche Äußerungen

    Bis zur Aufhebung mit Wirkung vom 1. August 1968 und Ersetzung durch § 84 StGB in der Fassung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 25. Juni 1968 (BGBl. I S. 741) - 8. StRÄndG - lautete § 90 a StGB i.d.F. des VereinsG :.
  • BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen diejenigen NATO-Vertragsstaaten, welche

    Auch der Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (BT-Drucks. V/898) sah in seinem Art. 5 Abs. 1 (mit dem Art. 7 Abs. 1 des 4. StÄG an die neuen Vorschriften über Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit angepaßt werden sollte) als Gegenstand geheimdienstlicher Ausforschungstätigkeit - angepaßt an die Entwurfsfassung eines § 100 Abs. 1 StGB, die den Schutz von "Tatsachen, Gegenständen, Erkenntnissen ... über politische, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland oder solche ihrer Sicherheit" vorsah - lediglich "Tatsachen, Gegenstände, Erkenntnisse ... über Angelegenheiten eines Vertragsstaates" vor, "welche die Sicherheit seiner in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen betreffen".
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71

    Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen -

  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 62.76

    Sammlungserlaubnis - Beeinträchtigung internationaler Beziehungen - Verletzung

  • BVerwG, 02.07.1974 - I A 10.72

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

  • BGH, 14.02.1979 - 3 StR 412/78

    Verurteilung wegen Vorrätighaltens von Propagandamitteln verfassungswidriger

  • BVerwG, 02.07.1974 - I A 11.72

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StE 18/54

    Rechtsmittel

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