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   BGBl. I 1979 S. 989   

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BGBl. I 1979 S. 989 (https://dejure.org/1979,8443)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 17.07.1979, Seite 989
  • Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
  • vom 09.07.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Die nach dem Gesetz erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes beruht darauf, dass hier häufig eine erhebliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers in kurzer Zeit zu erwarten ist (vgl. BT-Drs. 8/2696 S. 17) .
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Die nach dem Gesetz erforderliche Zustimmung des Integrationsamts beruht darauf, dass hier häufig eine erhebliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers in kurzer Zeit zu erwarten ist (vgl. BT-Drs. 8/2696 S. 17) .
  • BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17

    Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

    Sie wurden jedoch durch das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989) - UnBefG 1979 - in die Neufassung des Schwerbehindertengesetzes (BGBl. 1979 I S. 1650) integriert.

    Zwar bezwecken die Bestimmungen über die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, schwerbehinderten Menschen auch deshalb einen gewissen Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit und dadurch bedingter Mehrkosten zu gewähren, weil die begünstigten Personen die allgemeinen öffentlichen Nahverkehrsmittel oftmals auch auf solchen Strecken benutzen müssen, die ein Nichtbehinderter üblicherweise zu Fuß zurücklegt oder zurücklegen kann (vgl. BT-Drs. 8/2453 S. 11 zum UnBefG 1979; BVerwG, Urteil vom 27. November 1981 - 7 C 71.79 - Buchholz 442.010 UnBefG Nr. 16; BSG, Urteile vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 Rn. 40 und vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - SGb 2016, 653 Rn. 17 ff.).

    Ausweislich der Gesetzesmaterialien will der Gesetzgeber hinsichtlich dieser Rechtsfolgen der Vergünstigung allgemein dazu beitragen, die Belastungen von schwerbehinderten Menschen, die durch die erhebliche Beeinträchtigung in der Beweglichkeit im Straßenverkehr entstehen und die Lebensführung wesentlich erschweren, zum Teil auszugleichen und damit die Lebensverhältnisse zu erleichtern (vgl. BT-Drs. 8/2453 S. 10).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Diese Gesichtspunkte fanden ab 1. Oktober 1979 Eingang in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) (vgl § 58 Abs. 1 S 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) idF des Gesetzes vom 9. Juli 1979 - BGBl I 989 - und § 60 Abs. 1 S 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in der seit 1. August 1986 geltenden Fassung des Gesetzes vom 24. Juli 1986 - BGBl I 1110).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95

    Zweck des Nachteilsausgleichs RF, Altersgrenze

    Bei der Einbeziehung des Rechts der unentgeltlichen Personenbeförderung ins Schwerbehindertengesetz (SchwbG) durch das Gesetz vom 9. Juli 1979 (BGBl I 989) hatte der Regierungsentwurf zunächst eine Altersgrenze von vier Jahren vorgesehen.

    Sie wurde jedoch auf Vorschlag des 11. Ausschusses gestrichen (vgl BT-Drucks 8/2696 S 5 und 17).

  • BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter

    Diese Bestimmung hat denselben Wortlaut wie § 58 Abs. 1 Satz 1 SchwbG idF des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl I S 989).

    Mit dieser Regelung sollte gegenüber dem früheren Rechtszustand der Personenkreis der freifahrtberechtigten Schwerbehinderten erweitert werden (vgl BT-Drucks 8/2453 S 9).

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79

    Zum Anspruch eines Fährbetriebes auf Erstattung der Fahrgeldausfälle für

    Das aus Überschrift und Inhalt erkennbare sozialpolitische Ziel der §§ 1 f. UnBefG war - ebenso wie dies für die heute geltende Neufassung des Gesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989) - UnBefG 1979 - zutrifft - die unentgeltliche Beförderung behinderter Personen.

    Ihnen sollte im öffentlichen Personennahverkehr ein gewisser Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit und dadurch bedingter Mehrkosten gewährt werden (vgl. BVerfGE 39, 148 [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] [153]), weil die begünstigten Personen die allgemeinen öffentlichen Nahverkehrsmittel auch auf solchen Strecken benutzen müssen, die ein Nichtbehinderter üblicherweise zu Fuß zurücklegt oder zurücklegen kann (vgl. nunmehr BT-Drucks. 8/2453 S. 10, 11 zum UnBefG 1979).

    Für den mitgeführten Krankenfahrstuhl, dessen Beschaffung die genannte Eingliederungshilfe-Verordnung ebenfalls begünstigt, hat das neue UnBefG 1979 die unentgeltliche Beförderung, also die Kumulierung der Hilfen, ausdrücklich angeordnet; für den Personenkraftwagen des Behinderten ist gleiches nicht geschehen, obwohl die Begründung der Neufassung ausdrücklich betont hat, daß das Gesetz die aufgrund anderer Gesetze gewährten Hilfen der entsprechenden Art, insbesondere Kraftfahrzeughilfen und Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, ergänzen will (BT-Drucks. 8/2453 S. 10).

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur

    Der Vorlagebeschluß des OLG Düsseldorf vom 11. November 1982 (VRS 64, 81 ff.) betrifft, soweit es für dessen Entscheidung erheblich war, die Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 6 PBefG in der Fassung vom 9. Juli 1979 (BGBl I 1979, 989), die hier nicht anzuwenden sind.
  • VG Gelsenkirchen, 05.08.2002 - 11 K 5882/99

    Erstattung, Fahrgeldausfall, Verkehrsverbund

    § 2 Abs. 1 dieses Vertrages definierte die Aufteilungsmasse im wesentlichen durch die Bruttofahrgeldeinnahmen; gemäß Absatz 3 dieser Vorschrift zählten Erstattungen nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr (UnBefG) vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), dem Vorläufer des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989, Art. 10 Abs. 2) nicht zur Aufteilungsmasse.

    so die amtliche Begründung des Regierungsentwurfes in: Bundestags- Drucksache 8/2453, S. 9, 12.

    so Bundestags-Drucksache 8/2453, S. 9.

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18

    Kraftfahrzeugsteuer: Rückwirkende Gewährung der Vergünstigung für

    Gemäß § 3a Abs. 1 KraftStG ist das Halten von Kraftfahrzeugen von der Steuer befreit, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989) mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind.Die Steuervergünstigung steht den behinderten Personen gemäß § 3a Abs. 3 KraftStG nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu.
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 6/86

    Merkzeichen B und G - Unentgeltliche Beförderung im Nah- und Fernverkehr

  • LSG Saarland, 06.11.2007 - L 5 SB 72/06

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - Schmerzattacken

  • LSG Hamburg, 23.10.2018 - L 3 SB 39/16

    Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens G - Störung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2008 - 12 A 1386/08
  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 25/82
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 59/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 48/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 39/85
  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 12 B 06.2118

    Schwerbehindertenrecht; Fahrgeldeinnahmen; Tarifauffüllende Zahlungen Dritter;

  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 40/85

    Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Schwerbehinderte

  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 45/85
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVs 14/78

    Schwerbehindertenstreitsache - Berufungsausschluß

  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 40/78

    Heilbehandlungspflicht nach BVG 10 Abs 2

  • VG Regensburg, 16.01.2007 - RO 2 K 05.295

    Rückforderung von gewährten Erstattungen für Fahrgeldausfälle wegen Verpflichtung

  • LSG Saarland, 07.12.2004 - L 5 SB 100/03

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Kind - Mukoviszidose

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 50/85
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 41/85
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 35/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 58/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 57/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 52/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 49/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 46/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 43/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 42/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 38/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 34/85
  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 15/83
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