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   BGBl. I 1986 S. 558   

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BGBl. I 1986 S. 558 (https://dejure.org/1986,15623)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 30.04.1986, Seite 558
  • Neufassung des Fernstraßenausbaugesetzes
  • vom 21.04.1986

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen - Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom 21. April 1986 (BGBl I S. 558), geändert durch Art. 27 des Gesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1221), jetzt geltend in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1993 (BGBl I S. 1878) - ausgewiesen.
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Diese Anbindung wurde im Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes 1986 (vgl. Anlage nach § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1986, BGBl I S. 558) als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen.
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Mit dieser Argumentation verkennt das Erstgericht/daß die gesetzgeberische Feststellung des Bedarfs, die mit der Aufnahme der Umgehung Hochspeyer in die Bedarfspläne des Fernstraßenausbaugesetzes 1986 und 1993 (vgl. Anlagen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG in der Fassung der Bekanntmachungen vom 21. April 1986 (BGBl I S. 558) und vom 15. November 1993 (BGBl I S. 1878)) verbunden ist, nach § 1 Abs. 2 Satz 2 FStrAbG in der Fassung des Art. 27 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1221) für die Planfeststellung nach § 17 FStrG für Planungsbehörden und Gerichte verbindlich ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93

    (Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer

    Allerdings kam der Aufnahme der Ortsumgehung ... in den Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1986 (BGBl. I Seite 558) in die Dringlichkeitsstufe "gelb" (Planung) auch nach damaliger Rechtslage immerhin indizielle Bedeutung für die planerische Rechtfertigung des Vorhabens zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.04.1990 - 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86, Seite 73).
  • BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89

    Verletzung der Sachaufklärungsplicht auf Grund fehlender weiterer Beweisaufnahme

    Wie sich aus der im Protokoll vom 29. Juni 1986 (S. 6) wiedergegebenen Begründung des den Beweisantrag der Kläger ablehnenden Beschlusses und der Begründung des angefochtenen Urteils (S. 12 f.) ergibt, hat das Oberverwaltungsgericht eine hinreichende Planrechtfertigung bereits darin gesehen, daß es für die Verbindung des Eifelraumes um Daun mit dem Raum Köln-Aachen bisher an einer leistungsfähigen Straßenanbindung fehle, daß der Bau der A 1 in diesem Bereich im Fernstraßenausbaugesetz vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 558) als vordringlich bezeichnet worden sei und daß der festgestellte Teilabschnitt der Schließung einer etwa 36 km langen Lücke der über 700 km langen Autobahn von der Ostsee bis Saarbrücken diene.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
    In den Bedarfsplänen des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 558) und vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1878, berichtigt durch Bekanntmachung vom 29. Dezember 1994, BGBl. 1995 I S. 13) ist der Neubau der Ortsumgehung als Projekt "B 7 nordöstlich N. (L 403) - E. (B 7)" im vordringlichen Bedarf ausgewiesen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Nach § 1 Fernstraßenausbaugesetz (vom 21. April 1986, BGBl. I, 558, i.d.F. des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990, BGBl. 1, 1221, 1228) ist der Bau und Ausbau der Bundesfernstraßen Hoheitsaufgabe des Bundes.
  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40046

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Vorlage an EuGH - Erheblichkeit von

    Weder den Bedarfsplänen 1986, 1993 und 2004 (jeweils Anlage zu § 1 Abs. 1 FStrAbG in den Fassungen vom 21.4.1986 BGBl I S. 558, vom 15.11.1993 BGBl I S. 1878, vom 4.10.2004 BGBl I S. 2574) noch diesen Fassungen des Fernstraßenausbaugesetzes selbst können zeichnerische oder textliche Regelungen entnommen werden, wonach bestimmte Aussagen zur Konkurrenz der Trassenführung über Dorfen oder Haag getroffen werden sollten; dies ist insofern von Bedeutung als es zu anderen umstrittenen Fernstraßentrassen derartige gesetzliche Aussagen gibt (vgl. etwa Bedarfsplan 2004, Anmerkung zu Projekten, Fußnoten 1-6).
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