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   BGBl. I 1994 S. 2811   

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BGBl. I 1994 S. 2811 (https://dejure.org/1994,25536)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 13.10.1994, Seite 2811
  • Neufassung des Zivildienstgesetzes
  • vom 28.09.1994

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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 05.12.2000 - VII R 18/00

    Steuerberaterprüfung: Anrechnung von Erziehungsurlaub

    Während die Zeiten des Grundwehr- und des Zivildienstes nach § 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz) i.d.F. der Neufassung vom 14. April 1980 (BGBl I 1980, 425) und § 78 des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (ZDG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28. September 1994 (BGBl I 1994, 2811), angerechnet würden, bestehe eine entsprechende Regelung für den Erziehungsurlaub nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - 8 A 940/02

    Zurechnung eines Verschuldens eines Zivildienstleistenden; Erfüllungsgehilfe der

    Diese noch zu § 34 Abs. 1 ZDG i.d.F. vom 31.7.1986, BGBl. I. S. 1205, entwickelten Grundsätze sind auch für § 34 Abs. 1 ZDG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 28.9.1994, BGBl. I S. 2811, maßgebend.
  • OVG Thüringen, 27.07.2004 - 2 KO 239/03

    Recht des Zivildienstes; Anspruch des anerkannten Kriegsdienstverweigerers auf

    Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Mietbeihilfe ist § 78 Abs. 1 Nr. 2 Zivildienstgesetz - ZDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1994 (BGBl. I S. 2811; zuletzt geändert durch die Sechste Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 21. September 1997, BGBl. I S. 2390, 2393) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1g) und § 7a Unterhaltssicherungsgesetz - USG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1997, BGBl. I S. 2942).
  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 470/00

    Mietbeihilfe für Zivildienstleistende wegen dringenden Wohnraumbedarfes ;

    Denn der Kläger besitzt keinen Anspruch auf Ersatz der vollen Miete bis zu einem monatlichen Betrag von 298, 59 EUR (584,-- DM) gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer vom 13.1.1960 (BGBl I S.10), i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.9.1994 (BGBl. I S.2811) m.Ä.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 525/00

    Zahl der Zivildienstplätze im Bereich Umweltschutz; Abschließende Aufzählung

    Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 ZDG in der zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1994 (BGBl. I S. 2811), geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1726), ist die Anerkennung einer Beschäftigungsstelle zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn eine der in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht vorgelegen hat oder nicht mehr vorliegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1998 - 25 A 3477/96

    Anerkennung als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes; Anerkennungsbescheid i.R.

    Die fürsorgliche Betreuung der Zivildienstleistenden ist gerade im Hinblick auf die in § 4 Abs. 1 Nr. 2 ZDG in der bei Erlaß des Widerspruchsbescheides als letzter Behördenentscheidung hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 1986 (BGBl. I, S. 1205), die bezüglich der genannten Norm gemäß der neuen Bekanntmachung vom 28. September 1994 (BGBl. I, S. 2811) wortgleich fortgilt, Sinn und angesichts dessen zulässiger Gegenstand der Staatsaufsicht über Beschäftigungsstellen.
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