Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 3018   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,21151
BGBl. I 1994 S. 3018 (https://dejure.org/1994,21151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,21151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 27.10.1994, Seite 3018
  • Neufassung des Arzneimittelgesetzes
  • vom 19.10.1994

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Apotheken ist durch ein gesetzliches Monopol gesichert: Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen im Einzelhandel nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden (§ 43 des Arzneimittelgesetzes, zuletzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 <BGBl I S. 3018>; im folgenden: AMG).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Die Verordnung ist vom Bundesministerium für Gesundheit aufgrund von § 6 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl I S. 3018; im Folgenden: AMG) erlassen worden.
  • BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 46.96

    Arzneimittel; Abgrenzung der Arzneimittel von kosmetischen Mitteln; Umsetzung

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß § 69 Abs. 1 AMG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl I S. 3018) die Rechtsgrundlage der angegriffenen Bescheide ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97

    Betriebsbesichtigung bzw Überwachung von Apotheken - Verwaltungsgebühr

    Auszugehen ist demnach im Falle der Klägerin von den maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.10.1994 (BGBl I S. 3018) - AMG -.
  • OLG Köln, 16.06.2000 - 6 U 127/99

    Zulassung von Arzneimitteln bei Wirkstoffaustausch - "Anwendungsbereich" -

    hervorgegangenes Präparat nur dann wiederum die fiktive Zulassung dieses Vorgängerprodukts in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen des Art. 3 § 7 Abs. 3 a Satz 2 Nr. 5 AMNG bzw. der diesem entsprechenden Bestimmung des § 105 Abs. 3 a Satz 2 Nr. 5 a AMG i.d.F. des 5. ÄnderungsG vom 19.10.1994 (BGBl. I, 3018 ff) gewahrt sind.
  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel wie Kissen, Bett usw.

    b) Nichts anderes ergibt sich im Ergebnis zugunsten des Klägers, wenn man den Arzneimittelbegriff des § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes - AMG - i. d. F. vom 19.10.1994 (BGBl. I S. 3018) zugrundelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 4073/99

    Festsetzung der Gebühr für die Erstellung einer Niederschrift zur Überwachung der

    Die Tarifstelle greift eine Tätigkeit der zuständigen Behörde auf, die in § 64 Arzneimittelgesetz vom 24. August 1976 in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994, BGBl. I. S. 3018, (AMG) geregelt ist und unter der Überschrift "Überwachung" des 11. Abschnitts steht.
  • BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 47.96

    Arzneimittel; Abgrenzung der Arzneimittel von kosmetischen Mitteln; Umsetzung

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß § 69 Abs. 1 AMG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl I S. 3018) die Rechtsgrundlage der angegriffenen Bescheide ist.
  • LSG Sachsen, 01.06.1999 - L 1 KR 26/97

    Anspruch auf Freistellung von den Herstellungskosten der autologen Tumorvakzine

    Zwar ist für die beim Kläger eingesetzte autologen Tumorvakzine gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 24.08.1976 (BGBl. I 2445, 2448) bzw. dessen Neufassung vom 19.10.1994 (BGBl. I 3018) keine arzneimittelrechtliche Zulassung erforderlich, denn es handelt sich nicht um ein Fertigarzneimittel, welches im voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht wird (§ 4 Abs. 1 AMG).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 S 256/96

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln im Falle von

    Nach § 69 AMG (i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.10.1994, BGBl. I S. 3018) treffen die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen (S. 1).
  • VG Köln, 03.04.2012 - 7 K 6046/10

    Erlöschen der Zulassung für ein Arzneimittel bei fehlender Beantragung seiner

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 4074/99

    Festsetzung einer Gebühr für die Überwachung der Erprobung von Medikamenten in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 4075/99

    Überwachung einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln durch das Gesundheitsamt;

  • VG Köln, 28.10.2004 - 24 K 7440/01

    Ausgestaltung der arzneimittelrechtlichen Bescheidung eines Antrags auf

  • VG Köln, 03.04.2012 - 7 K 6045/10

    Erlöschen der Zulassung für ein Arzneimittel bei fehlender Beantragung seiner

  • VG Köln, 03.04.2012 - 7 K 6044/10

    Erlöschen der Zulassung für ein Arzneimittel bei fehlender Beantragung seiner

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht