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   BGBl. I 1996 S. 1246   

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BGBl. I 1996 S. 1246 (https://dejure.org/1996,25956)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 20.08.1996, Seite 1246
  • Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien
  • vom 07.08.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (29)

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Im Arbeitsschutz, bei dem es um Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer geht, genügt ein geringeres Maß an Wahrscheinlichkeit als bei einer Gefahr für Sachgüter (BT-Drucks. 13/3540 S. 16; Kollmer/Kreizberg § 5 Rn. 30).

    Der Begriff der Gefährdung bezeichnet im Unterschied zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit (BT-Drucks. 13/3540 S. 16; Kollmer/Kreizberg § 5 Rn. 31).

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Zudem lässt § 10 Abs. 1 des Gestellungsvertrags erkennen, dass die Arbeitgeberin die ihr durch das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) (vgl. Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1246) gegenüber ihren eigenen Arbeitnehmern auferlegten arbeitsschutzrechtlichen Pflichten auch gegenüber den bei ihr eingesetzten Vereinsmitgliedern beachtet.
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine "(k)ontinuierliche betriebliche Arbeitsschutzpolitik ... sinnhaft nur bei einer gewissen Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen möglich" ist, da sowohl "die Verantwortlichen im Betrieb" als auch die "für die Überwachung zuständigen Stellen" auf Unterlagen angewiesen sind, die ihnen insbesondere darüber Auskunft geben, wie die Gefährdungssituation eingeschätzt wird (vgl. BT-Drs. 13/3540 S. 17) .

    Die mit der Arbeit des Beschäftigten verbundenen möglichen Gefährdungen müssen eruiert und im Hinblick auf ihre Schwere (vgl. BT-Drs. 13/3540 S. 17: "Art und Umfang des möglichen Schadens") und das Risiko ihrer Realisierung bewertet werden.

    Dazu gehöre, dass eine Gefährdung als solche und hinsichtlich ihrer Schwere (Art und Umfang des möglichen Schadens) bewertet werde (vgl. BT-Drs. 13/3540 S. 16 f.) .

    Dem liegt die gesetzgeberische Vorstellung zugrunde, dass in einem solchen Fall "die Vermutung eines vergleichbaren Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung berechtigt ist" (vgl. BT-Drs. 13/3540 S. 17) .

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Das angefochtene Berufungsurteil verstößt aber gegen § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - ArbSchG - vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. August 2015, BGBl. I S. 1474, 1537) und damit gegen revisibles Bundesrecht (4.).

    Die Vorschrift dient damit "einem effektiven betrieblichen Arbeitsschutz, in dem sie es den Behörden ermöglicht, gegenüber diesen Personen Anordnungen zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften vor Ort treffen zu können" (BT-Drs. 13/3540 S. 19).

    Dieses Schriftformerfordernis "dient der rechtlichen Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person" (BT-Drs. 13/3540 S. 19).

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Dementsprechend heißt es in der Gesetzesbegründung, dass Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen beim Arbeitgeber "verbleiben" (BT-Drs. 13/3540 S. 16) sollen.
  • LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14

    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten - MTV Metall-

    Im Zusammenhang mit der Pflicht des Arbeitgebers, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, ergibt sich, daß in aller Regel die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen, insbesondere für die Zurverfügungstellung von persönlichen Schutzausrüstungen, beim Arbeitgeber verbleiben, es sei denn, es bestehen rechtlich abgesicherte Kostenübernahmevereinbarungen oder sonstige spezielle Regelungen ." (BT-Drucks. 13/3540, S. 16).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Die Kumulation der Verantwortlichkeiten dient der Effektivierung des Arbeitsschutzes (vgl. die Gesetzesbegründung BT-Drs. 13/3540 S. 19) .
  • BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00

    Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen;

    Die Intention der Verordnung deckt sich mit derjenigen ihrer gesetzlichen Grundlage in § 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und § 19 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996, BGBl I S. 1246).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

    aa) § 139 h GewO und damit die Ermächtigungsgrundlage für die Arbeitsstättenverordnung ist durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien vom 7. August 1996 (BGBl I S. 1246) aufgehoben worden.

    Art. 4 des Gesetzes vom 7. August 1996 mit der dadurch bewirkten Aufhebung des § 139 h GewO ist erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung eingefügt worden, da die Vorschrift überflüssig geworden sei (BTDrucks 13/4756, 13/4854).

    Eine vollständige Rechtsbereinigung mit dem Ziel der Ablösung der Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung wurde nicht durchgeführt (BTDrucks 13/4854; BRDrucks 427/96).

    Zu der vom Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren beantragten geringfügigen Änderung der Arbeitsstättenverordnung (BRDrucks 881/95) ist eine Prüfung in Aussicht gestellt worden (BTDrucks 13/4337, S. 14; BTDrucks 13/4854, S. 5).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 868/17

    Einverständnis des Arbeitnehmers für beabsichtigte Tätigkeitsänderung als

    Die Vorschrift dient damit "einem effektiven betrieblichen Arbeitsschutz, indem sie es den Behörden ermöglicht, gegenüber diesen Personen Anordnungen zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften vor Ort treffen zu können" (Bundestagsdrucksache 13/3540 Seite 19).
  • LAG Hamburg, 07.06.1999 - 7 TaBV 3/98

    Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats für den Gesundheitsschutz bei der Arbeit

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06

    Vertragsauslegung - "Equal-Pay" -Anspruch

  • LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10

    Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach §

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 38.17

    Arbeitnehmer; Arbeitsmittel; Arbeitsschutz; Beamter; Bildschirmarbeitsbrille;

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10

    Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 9 S 778/04

    Zum Ersatz von Aufwendungen eines Schulträgers aus Anlass der Beschaffung von

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97

    Aufwendungen für eine Computer-Arbeitsbrille als Werbungsksoten; Einkommensteuer

  • VG Regensburg, 08.07.2014 - RO 5 K 14.495

    Berufsgenossenschaftliche Vorschriften zur Unfallverhütung konkretisieren die

  • VG Regensburg, 03.04.2014 - RO 5 S 14.494

    Berufsgenossenschaftliche Vorschriften zur Unfallverhütung konkretisieren die

  • FG Berlin, 16.11.2004 - 5 K 5008/99

    Möglichkeit des Einzelnen zur Berufung auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte

  • OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn gegenüber Arbeitnehmern eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2010 - 7 TaBV 27/10

    Zeitliche Reihenfolge von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

  • LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10

    Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin

  • OVG Hamburg, 19.02.2004 - 1 Bf 484/03

    Auch für reine Büroarbeitsplätze sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu

  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 15 Sa 77/98

    Überlassung eines Arbeitnehmers länger als 12 Monate; Anwendbarkeit der

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1997 - 4 A 4806/95

    Arbeitssicherheitsrecht: Bestimmung der Raumtemperatur in Verkaufsräumen eines

  • ArbG Dortmund, 02.09.1998 - 4 Ca 3894/97

    Erstattung der Kosten für eine Bildschirmbrille

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