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   BGBl. I 1998 S. 3586   

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BGBl. I 1998 S. 3586 (https://dejure.org/1998,36080)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 80, ausgegeben am 17.12.1998, Seite 3586
  • Bekanntmachung der Neufassung des Arzneimittelgesetzes
  • vom 11.12.1998

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Wird zitiert von ... (46)

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Dies gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine abschlägige Zulassungsentscheidung bei Verabreichung des Präparats noch nicht bestandskräftig war; denn dann gebietet der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gleichermaßen, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit iS von § 1 AMG (vom 24. August 1976, idF der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998, BGBl I 3586), dh die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards, in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 S 9 f; vgl auch BSGE 82, 233, 235 f = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S 16 f).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 10.09

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Auflage; Anfechtung; Dosierung;

    Dieser Verdacht begründet zugleich den Versagungsgrund des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AMG (in der hier maßgeblichen Bekanntmachung der Neufassung vom 11. Dezember 1998, BGBl I S. 3586), der jede Art von Nebenwirkungen erfasst (vgl. dazu Urteil vom 14. Oktober 1993 a.a.O. S. 220 bzw. S. 36).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 36.06

    Gelée Royale; Bienenköniginnenfuttersaft; Traditionsliste; Streichung aus der

    Die Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Beklagten hat das Berufungsgericht in § 30 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (BGBl I S. 3587) gesehen.
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