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   BGBl. I 1998 S. 725   

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BGBl. I 1998 S. 725 (https://dejure.org/1998,27933)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 23.04.1998, Seite 725
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 8 Nr. 34 Buchstabe a Unterbuchstabe aa und Nr. 36 Buchstabe m sowie Artikel 9 Nr. 4 des Jahressteuergesetzes 1997)
  • vom 03.04.1998
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 27.08.2008 - I R 78/01

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

    aa) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. z.B. eingehend Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, BGBl I 1998, 725), dass eine Rechtsnorm "echte" Rückwirkung entfaltet, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist.

    Dasselbe gilt nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschlüsse in BVerfGE 97, 67, BGBl I 1998, 725, sowie vom 5. Februar 2002 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 40) aber auch bei steuerlichen Subventionen, die der Steuerpflichtige nur während des Veranlagungszeitraums --vor Entstehen des Steueranspruchs-- annehmen kann.

    Solche Tatbestände unterliegen weniger strengen Beschränkungen als die Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67, BGBl I 1998, 725, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2008 - I R 96/05

    Nachversteuerung ausländischer Betriebsstättenverluste

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. z.B. eingehend Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, BGBl. I 1998, 725), dass eine Rechtsnorm Rückwirkung entfaltet, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist.

    So verhält es sich regelmäßig bei Steueransprüchen, soweit diese entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl. § 38 i.V.m. § 37 Abs. 1 der Abgabenordnung), nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschlüsse in BVerfGE 97, 67, BGBl. I 1998, 725, sowie vom 5. Februar 2002 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 40) aber auch bei steuerlichen Subventionen, die der Steuerpflichtige nur während des Veranlagungszeitraums --vor Entstehen des Steueranspruchs-- annehmen kann.

  • FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 6487/02

    Kirchensteuer; Glaubensverschiedene Ehe; Besonderes Kirchgeld; Ehegatte;

    Die Vertreter dieser Rechtsansicht meinen, auch das BVerfG deute mit seiner Entscheidung vom 03.12.1997 2 BvR 882/97, BGBl I 1998, 725, den Weg zu einem solchen Rückwirkungsbegriff.
  • BFH, 06.12.2006 - XI R 27/05

    Nachzahlungszinsen: Abschaffung des Sonderausgabenabzugs verfassungsmäßig

    Die Anordnung, eine belastende Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitpunkt eintreten, ist grundsätzlich unzulässig bzw. nur aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, BGBl I 1998, 725).
  • FG Hamburg, 12.09.2003 - II 411/02

    Einkommensteuer: Herabsetzung des Sparerfreibetrages:

    Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitpunkt eintreten, ist grundsätzlich unzulässig bzw. nur aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen (Bundesverfassungsgericht vom 3.12.1997 2 BvR 882/97, BGBl I 1998, 725, BVerfGE 97, 67 , DStRE 1998, 270 ; BFH vom 6.11.2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560 , BStBl II 2003, 257 ).
  • FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 272/05

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs

    Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitpunkt eintreten, ist grundsätzlich unzulässig bzw. nur aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen (Bundesverfassungsgericht vom 3.12.1997, 2 BvR 882/97, BGBl I 1998, 725, BVerfGE 97, 67 , DStRE 1998, 270 ; BFH vom 6.11.2002, XI R 42/01, BFHE 200, 560 , BStBl II 2003, 257 ).
  • FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 67/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Festsetzung des besonderen Kirchgeldes in

    Die Vertreter dieser Rechtsansicht meinen, auch das BVerfG deute mit seiner Entscheidung vom 03.12.1997 2 BvR 882/97, BGBl I 1998, 725, den Weg zu einem solchen Rückwirkungsbegriff.
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