Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1852   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,43268
BGBl. I 2001 S. 1852 (https://dejure.org/2001,43268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,43268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 27.07.2001, Seite 1852
  • Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
  • vom 23.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 03.04.2001   BT   Regierung will Bildung von Betriebsräten erleichtern
  • 05.04.2001   BT   Beschäftigungssicherung in den Aufgabenkatalog der Betriebsräte aufnehmen
  • 10.05.2001   BT   Betriebsverfassungsgesetz in der Diskussion
  • 14.05.2001   BT   Gewerkschaften und Verbände gespalten über Reform der Betriebsverfassung
  • 20.06.2001   BT   SPD: Mitsprache bei Qualifizierung ist Schlüsselfrage für Beschäftigung
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (121)

  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41) , kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.) .
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Die Vermutungstatbestände des § 1 Abs. 2 BetrVG dienen dem Zweck, Betriebsräten und Wahlvorständen den in der Praxis oft schwer zu erbringenden Nachweis einer Führungsvereinbarung zu ersparen (vgl. BT-Drucks. 14/5741 S. 33).

    Einen möglichen Anwendungsbereich für die Bildung einer unternehmensübergreifenden Arbeitnehmervertretung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Gesetzgeber ua. bei der Verflechtung von Unternehmen entlang einer Produktionskette gesehen (BT-Drucks. 14/5741 S. 34).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Durch die Beratung soll der Betriebsrat in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen einer geplanten Betriebsänderung rasch zu erfassen und in kurzer Zeit fundierte Alternativvorschläge so rechtzeitig zu erarbeiten, dass er auf die Entscheidung des Arbeitgebers noch Einfluss nehmen kann (BT-Drs. 14/5741 S. 52) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht