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   BGBl. I 2002 S. 3245   

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BGBl. I 2002 S. 3245 (https://dejure.org/2002,46942)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 23.08.2002, Seite 3245
  • Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes
  • vom 19.08.2002

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    b) Ohne Verstoß gegen Bundesrecht hat das Berufungsgericht das Vorliegen eines zwingenden Versagungsgrundes nach § 31 Abs. 5 Satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG a.F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746), verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 S 1245/15

    Kosten für die Verlegung einer Telekommunikationslinie

    "Gewässer" im Sinne dieses Gesetzes waren danach u.a. oberirdische Gewässer, d.h. das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser (§ 1 Abs. 1 WG a.F. i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.08.2002, BGBl. I 3245 ).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Der von der Beigeladenen geplante und zur Genehmigung gestellte Ausbau des Hafens K. ist einer Zulassung im Wege der Planfeststellung nicht zugänglich, da eine auf diese Maßnahme bezogene Zulassungsentscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss weder von § 31 Abs. 2 Satz 1 WHG - Wasserhaushaltsgesetz vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 110) in der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geltenden Fassung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3245 - WHG a.F.) noch von § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) in der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geltenden Fassung vom 27. Juli 2001 - AEG a.F.) oder einer anderen Norm ermöglicht wird.
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