Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2630   

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BGBl. I 2004 S. 2630 (https://dejure.org/2004,50834)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.10.2004, Seite 2630
  • Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz - AnSVG)
  • vom 28.10.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 26.05.2004   BT   Bundesregierung will den Anlegerschutz verbessern
  • 07.06.2004   BT   Öffentliche Anhörung zur Verbesserung des Anlegerschutzes
  • 16.06.2004   BT   Experten begrüßen Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes
  • 23.06.2004   BT   Regierung verteidigt Prospektpflicht bei Anteilen bis 50.000 Euro
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener

    Auch die Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG; BT-Drucks. 15/3174, S. 34) führt zu § 13 Abs. 1 Satz 3 WpHG lediglich aus: "Satz 3 stellt klar, dass eine Insiderinformation auch dann vorliegt, wenn sie sich auf einen Umstand oder ein Ereignis in der Zukunft bezieht, sofern dessen Eintritt hinreichend wahrscheinlich ist.
  • OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 901 Kap 1/06

    Aktien- und Wertpapierhandelsrecht: Schadensersatzklage von Kapitaleignern wegen

    Diese wurden umgesetzt durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 (BGBl. I S. 2630).

    Vielmehr müssen konkrete Tatsachen vorliegen, welche den Eintritt des Ereignisses oder des Umstands voraussehbar erscheinen lassen" (Begr. Regierungsentwurf, AnSVG, BT-Dr. 15/3174, S. 34).

    So wird eine vom Leitungsorgan eines Emittenten getroffene Entscheidung bereits als eine Ad-hoc-publizitätspflichtige Information angesehen, obwohl sie zur Wirksamkeit noch der Zustimmung des Aufsichtsrats des Emittenten bedarf (Begr. Regierungsentwurf AnSVG, BT-Dr. 15/3174, S. 35; Diekmann/Sustmann, NZG 2004, 929, 935).

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Vielmehr hat der Gesetzgeber auf dieses Absichtsmerkmal mit dem Anlegerschutzverbessungsgesetz bewusst in Abkehr von der früheren Fassung des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG verzichtet (vgl. BTDrucks. 15/3174 S. 37).

    Dies entspricht auch der Intention der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (ABl. EU 2003 Nr. L 96 S. 16), die durch das Anlegerschutzverbessungsgesetz umgesetzt wurde (vgl. BT-Drucks. 15/3174 S. 26).

  • BGH, 10.07.2018 - II ZB 24/14

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des

    Der Begriff der Insiderinformation ist erst durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz - AnSVG) vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) in § 37b WpHG eingefügt worden.

    Die Rechtsbeschwerdebegründung der Musterbeklagten weist zwar zu Recht darauf hin, dass mit der Neuregelung eine Erweiterung des Anwendungsbereichs verbunden war (vgl. auch BT-Drucks. 15/3174, S. 33; Assmann in Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl., § 15 Rn. 1; Zimmer/Kruse in Zimmer/ Schwark, Kapitalmarktrecht-Kommentar, 4. Aufl., § 15 WpHG Rn. 4).

  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Es ist ausweislich der Materialien auch nicht ersichtlich, dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall, dass es sich bei der Stellungnahme um eine Finanzanalyse handelt, erwogen hätte (vgl. nur BT-Drucks. 14/8017, BT-Drucks. 14/8601, BT-Drucks. 15/3174, BT-Drucks. 16/4028 zu § 34b WpHG; Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit Begründung, abgedruckt in ZBB 2004, 422 zu § 5 FinAnV; BT-Drucks. 14/8017, BT-Drucks. 15/3174 zu § 20a WpHG; BR-Drucks. 18/05 zur MaKonV).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss OWi 514/08

    Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz: Beginn der Veröffentlichungspflicht

    Die §§ 13, 15 WpHG beruhen auf der durch die im Anlegerschutzverbesserungsgesetzt vom 1. Juli 2004 (BGBl. I, S.2630) umgesetzten Vorgaben der Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG sowie der Durchführungsrichtlinie 2003/124/EG mit dem Ziel, den Missbrauch von Insiderwissen durch führzeitige Informationspflichten zu vermeiden.

    Davon sind nicht veröffentlichungspflichtige subjektive Wertungen und Gerüchte abzugrenzen, zumal der Markt durch sie gerade nicht beeinflusst werden soll (vgl. Begr. RE BT-Drucks 15/3174 S. 34).

  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (Begründung des Regierungsentwurfs eines Anlegerschutzverbesserungsgesetzes - AnSVG -, BT-Drucks. 15/3174 S. 42, BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06 -, Rdnr. 11, Juris, zu § 32 b ZPO).
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Maßgeblich für diese Empfehlung war die Erwägung, dass durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) auch andere Vermögensanlagen prospektpflichtig geworden waren (BT-Drucks. 15/5695 S. 23).
  • OLG Stuttgart, 03.09.2015 - 4 Ws 283/15

    Strafverfahren wegen verbotenen Erwerbs von Insiderpapieren: Anordnung des

    Dass § 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG in der seit dem 30. Oktober 2004 geltenden Fassung nach dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom 28. Oktober 2004 (BGBl I 2004, S. 2630) statt einem "Ausnutzen" nur noch die "Verwendung" der Insiderinformation verlangt, steht einer Bestimmung des Verfallsgegenstand anhand des erlangten Sondervorteils nicht entgegen (so aber Schumann in Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 68 Rn. 89).
  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07

    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

    Maßgeblich für diese Empfehlung war die Erwägung, dass durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) auch andere Vermögensanlagen prospektpflichtig geworden waren (BT-Drucks. 15/5695 S. 23).
  • OLG Braunschweig, 02.05.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka vs. VW/Porsche: Erweiterung um zusätzliche

  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06

    Örtliche Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen,

  • BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften zum Zwecke der

  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines

  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3

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