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   BGBl. I 2005 S. 1698   

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BGBl. I 2005 S. 1698 (https://dejure.org/2005,62582)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 27.06.2005, Seite 1698
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der ...
  • vom 22.06.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 07.03.2005   BT   Anlegern vollständige Informationen über Wertpapiere garantieren
  • 08.04.2005   BT   Öffentliche Anhörung zur Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie
  • 12.04.2005   BT   Bundesrat: Haftungsregelungen in das Wertpapierprospektgesetz übernehmen
  • 13.04.2005   BT   Experten wünschen Änderungen am Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetz

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Die A. ist Aktienemittent mit satzungsrechtlichem Sitz in I. Als sogenannter Drittstaatemittent, dessen Aktien zum Handel an einem organisierten Markt im Inland zugelassen sind, hat sie gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. b WpHG Deutschland als Herkunftsstaat, wenn das jährliche Dokument im Sinne des § 10 des Gesetzes über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG) vom 22. Juni 2005 (BGBl I S. 1698) bei der Beklagten zu hinterlegen ist.

    Die Vorschrift spricht zwar - ebenso wie die entsprechende Bestimmung des Art. 30 Abs. 1 der Prospektrichtlinie - von der Wahl der zuständigen Behörde; die Bezugnahme auf § 2 Nr. 13 Buchst. c WpPG - bzw. Art. 2 Abs. 1 Buchst. m) Ziff. iii) der Richtlinie - macht aber deutlich, dass damit lediglich die Folge aus der in der genannten Vorschrift geregelten Wahl des Herkunftsstaats herausgestellt wird (so auch BTDrucks 15/4999, S. 10).

  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Im Rahmen der Übergangsvorschriften hat der Gesetzgeber des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes in § 18 Abs. 2 Satz 2 VerkProspG die Spezialregelung getroffen, dass auf vor dem 1. Juli 2005 im Inland veröffentlichte Verkaufsprospekte für von Kreditinstituten ausgegebene Wertpapiere das bislang geltende Recht weiterhin anzuwenden ist, womit sichergestellt werden sollte, dass aufgrund eines Verkaufsprospekts, insbesondere eines unvollständigen Verkaufsprospekts, von einem Kreditinstitut ausgegebene Wertpapiere auch nach dem 1. Juli 2005 aufgrund eines solchen Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden können (Begr. BT-Drucks. 15/4999 S. 41 zu Art. 11 Nummer 14).

    Auf vor dem 1. Juli 2005 veröffentlichte Verkaufsprospekte für andere als in Satz 2 genannte Wertpapiere und Vermögensanlagen hat der Gesetzgeber in § 18 Abs. 2 Satz 3 VerkProspG die Fortgeltung der alten Fassung des Verkaufsprospektgesetzes bis zum 30. Juni 2006 angeordnet, womit eine bis zu diesem Zeitpunkt befristete Übergangsregelung hinsichtlich der bis zum 30. Juni 2005 auf der Grundlage des bis dahin geltenden Verkaufsprospektgesetzes veröffentlichten Verkaufsprospekte geschaffen worden ist, wie sich aus der Begründung zum Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz ergibt (BT-Drucks. 15/4999 aaO).

  • LG Duisburg, 11.11.2011 - 10 O 65/11

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegen einen Dritten wegen eines fehlerhaften

    Kernanliegen dieser Richtlinie und somit auch des umsetzenden nationalen Gesetzes ist der effektive Schutz der Anleger mittels vollständiger und zutreffender Informationen (vgl. z.B. Erwägungsgründe (10), (16), (18) und (21) der RL 2003/71/EG; BT-Drucks 15/4999 S. 25).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.03.2014 - 6 O 5383/13

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanleihen aufgrund

    Die Regelungen der insoweit einschlägigen Richtlinie 2003/71/EG vom 4. November 2003 wurden in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2005 (Bundesgesetzblatt I S. 1698; dort Art. 10 Satz 2) in die Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) transferiert, welches für den streitgegenständlichen Wertpapierprospekt auch zur Anwendung kommt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.07.2013 - 6 O 6321/12

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben in einem Prospekt zu einer

    Die Regelungen der insoweit einschlägigen Richtlinie 2003/71/EG vom 4. November 2003 wurden in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2005 (Bundesgesetzblatt I S. 1698; dort Art. 10 Satz 2) in die Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) transferiert, welches für den streitgegenständlichen Wertpapierprospekt auch zur Anwendung kommt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2013 - 6 O 4055/13

    Wertpapierrecht: Prospekthaftung wegen Ausgabe eines fehlerhaften

    Die Regelungen der insoweit einschlägigen Richtlinie 2003/71/EG vom 4. November 2003 wurden in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2005 (Bundesgesetzblatt I S. 1698; dort Art. 10 Satz 2) in die Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) transferiert, welches für den streitgegenständlichen Wertpapierprospekt auch zur Anwendung kommt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.02.2013 - 6 O 3556/12

    Wertpapierrecht: Haftung für einen Wertpapierprospekt; Umfang der

    Die Regelungen der insoweit einschlägigen Richtlinie 2003/71/EG vom 4. November 2003 wurden in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2005 (Bundesgesetzblatt I S. 1698; dort Art. 10 Satz 2) in die Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) transferiert, welches für den streitgegenständlichen Wertpapierprospekt auch zur Anwendung kommt.
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