Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 554   

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https://dejure.org/2007,48981
BGBl. I 2007 S. 554 (https://dejure.org/2007,48981)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 30.04.2007, Seite 554
  • Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
  • vom 20.04.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) (G-SIG: 16019357)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 28.02.2007   BT   "Rente mit 67" einführen und älteren Arbeitslosen zu Arbeit verhelfen
  • 08.03.2007   BT   Linksfraktion für verbindliche Prüfklausel bei Rente mit 67
 
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Wird zitiert von ... (201)

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Entgegen der Rechtsansicht des LSG entfällt der wichtige Grund auch nicht dadurch, dass die Klägerin entgegen ihrer ursprünglichen Absicht keine Altersrente mit Abschlägen beantragt hat, obwohl ihr dies nach Maßgabe des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl § 36 iVm § 236 Abs. 3 SGB VI - jeweils idF der Bekanntmachung vom 20.4.2007, BGBl I 554) weiterhin möglich gewesen wäre.
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Gemäß § 172 Abs. 3 S 1 SGB VI trugen im streitigen Zeitraum Arbeitgeber für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind oder die nach § 5 Abs. 4 SGB VI versicherungsfrei sind, einen Beitragsanteil in Höhe von 12 vom Hundert (Fassung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vom 21.7.2004, BGBl I 1791) bzw 15 vom Hundert (Fassung des HBeglG 2006 vom 29.6.2006, BGBl I 1402 und des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.2007, BGBl I 554) des Arbeitsentgelts, das bei Versicherungspflicht der Beschäftigten beitragspflichtig gewesen wäre.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    A) Rechtlicher Maßstab für einen Anspruch des Klägers auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist § 43 Abs. 2 SGB VI idF des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.2007 (BGBl I 554) .
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