Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 1322   

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BGBl. I 2015 S. 1322 (https://dejure.org/2015,51379)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 24.07.2015, Seite 1322
  • Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
  • vom 17.07.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 27.03.2015   BR   Seitenwechsel in die Privatwirtschaft - Karenzzeitregelung für Regierungsmitglieder
  • 15.04.2015   BT   Karenzzeit für Regierungsmitglieder (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 22.04.2015   BT   Karrenzzeit für Regierungsmitglieder
  • 04.06.2015   BT   Anhörung zu Karenzzeit für Ex-Minister
  • 15.06.2015   BT   Echo zu Karenzzeit überwiegend positiv
  • 15.06.2015   BT   Positives Echo auf eine Karenzzeit für Ex-Minister
  • 24.06.2015   BT   Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 03.07.2015   BT   Karenzzeit für Regierungsmitglieder (in: Bundestagsbeschlüsse vom 1. bis 3. Juli)
  • 10.07.2015   BR   Seitenwechsel in die Privatwirtschaft - Länder billigen Karenzzeit für Regierungsmitglieder
  • 10.07.2015   BR   Seitenwechsel in die Privatwirtschaft - Länder billigen Karenzzeit für Regierungsmitglieder
 
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Wird zitiert von ...

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

    Zu Recht hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass den Gemeinden gegen die später ergehende (und inzwischen ergangene) Verordnung die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdiziplinargesetzes - AG VwGO LSA - vom 28.01.1992 (GVBl. S. 36) i.V.m. § 47 Abs. 1 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.07.2015 (BGBl. I S. 1322), zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt offen steht.
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