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   BGBl. I 2017 S. 2421   

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BGBl. I 2017 S. 2421 (https://dejure.org/2017,25334)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.07.2017, Seite 2421
  • Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
  • vom 17.07.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Literatur (2)

  • nomos.de PDF

    Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld im Verkehrsunfallrecht (Rüdiger Balke; SVR 2018, 207-211)

  • caspers-mock.de

    Schmerzensgeldanspruch Hinterbliebener - Neuregelung in § 844 III BGB

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 08.03.2017   BT   Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden
  • 24.03.2017   BT   Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden
  • 18.04.2017   BT   Entschädigung Hinter­bliebener ist Thema im Rechts­ausschuss
  • 27.04.2017   BT   Hinterbliebenengeld wirft Fragen auf
  • 05.05.2017   BT   Bundestag stimmt über ein Hinterbliebenengeld ab
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 08.02.2022 - VI ZR 3/21

    Zahlungsanspruch einer Schwiegermutter auf Hinterbliebenengeld wegen eines

    a) Gemäß § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB, der durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2017, 2421) Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch gefunden hat, hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten.

    Es fällt weiter auf, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 22. März 2017 (BT-Drs. 18/11615) zur Herbeiführung der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, dessen Text mit dem der Bundestagsdrucksache 18/11397 gleichlautend ist, als Anlage 2 eine Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates enthält, in der dieser im Gegensatz zu den vorgenannten Gesetzesentwürfen bei der Kalkulation der weiteren Kosten auch Arbeitsunfälle nennt (BT-Drs. 18/11615, S. 7).

  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 73/21

    Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung

    Nach den gleichlautenden Bestimmungen in § 844 Abs. 3 BGB und § 10 Abs. 3 StVG, die mit dem Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BT-Drucks. 18/11397, BGBl. I 2017, 2421) neu geschaffen worden sind, hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten.
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 144/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht Verletzte)

    c) Aus der mit Gesetz zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2421) vorgenommenen Erweiterung der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung durch § 844 Abs. 3 BGB ergibt sich nichts anderes.

    Diese Neuregelung ist ersichtlich auf die bürgerlich-rechtlichen Ansprüche im Recht der unerlaubten Handlungen beschränkt und billigt dem Hinterbliebenen unter näher bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Nachweis einer medizinisch fassbaren Gesundheitsbeschädigung für dessen seelisches Leid eine Geldentschädigung zu (BTDrucks. 18/11397, S. 8; vgl. dazu Erman/ Wilhelmi, BGB, 15. Aufl., § 844 Rn. 20).

  • LG München II, 17.05.2019 - 12 O 4540/18

    Geltendmachung und Höhe des Hinterbliebenengeldes wegen eines tödlichen

    Insofern wird auf die Bundestagsdrucksache 18/11397 vom 07.03.2017 (Seite 11) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 05.05.2022 - 18 U 168/21

    Anspruch auf Hinterbliebenengeld nach einem tödlichen Verkehrsunfall;

    aa) Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 StVG, der durch Art. 8 des Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2017 S. 2421) Eingang in das Straßenverkehrsgesetz gefunden hat, inhaltlich dem durch Art. 1 des vorgenannten Gesetzes eingeführten § 844 Abs. 3 BGB entspricht und gemäß Art. 229 § 43 Nr. 7 EGBGB vorliegend Anwendung findet, hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonders engen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17

    Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines

    Das Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 wurde durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I 2017, S. 2421) zuletzt geändert, ohne dass eine dem § 84a AMG entsprechende Regelung eingefügt wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-86/23

    HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung II - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Der deutsche Gesetzgeber hat dieses Erfordernis mittels § 844 Abs. 3 BGB abgeschafft; vgl. BGBl 2017 I S. 2421.
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2421), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2421), und § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282), setzt die Erteilung einer Fahrerlaubnis voraus, dass der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Wirkung von Cannabis

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2421), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), vor Erlass des Bescheids zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2017 (BGBl I S. 3232), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 12.06.2018 - 11 CS 17.1919

    Alkoholmissbrauch und Fahreignung

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 11 CS 17.2201

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975

    Entziehung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 2 wegen Epilepsie trotz

  • LG Dessau-Roßlau, 22.10.2021 - 4 O 220/20

    Deliktische Haftung: Bemessung des Hinterbliebenengeldes nach Tötung eines Kindes

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