Gesetzgebung
   BGBl. II 2007 S. 1618   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42427
BGBl. II 2007 S. 1618 (https://dejure.org/2007,42427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,42427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 34, ausgegeben am 02.11.2007, Seite 1618
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung, zu dem Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe, zu dem Vertrag ...
  • vom 26.10.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung, zu dem Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe, zu dem Vertrag ...

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 28.02.2007   BT   Abkommen mit den USA über Auslieferung und Rechtshilfe zustimmen
  • 20.06.2007   BT   Abkommen mit den USA über Auslieferung und Rechtshilfe gebilligt

Kontext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Zur Begründung führte es aus, der Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika sei vertragsgebunden und erfolge auf der Grundlage des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Juni 1978 (BGBl II 1980 S. 647) in der Fassung des Zusatzvertrags vom 21. Oktober 1986 und des am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Zweiten Zusatzvertrags vom 18. April 2006 (BGBl II 2007 S. 1618; BGBl II 2010 S. 829) (im Folgenden: AuslV D-USA) sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 25. Juni 2003.
  • BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 893/17

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Die Tat sei auch in den USA strafbar und daher nach Art. 2 des Auslieferungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Juni 1978 (BGBl II 1980 S. 647; im Folgenden: AuslV D-USA) in der Fassung des Zusatzvertrags vom 21. Oktober 1986 sowie des am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Zweiten Zusatzvertrags vom 18. April 2006 (BGBl II 2007 S. 1618; BGBl II 2010 S. 829) auslieferungsfähig.
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Der Auslieferungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika richtet sich nach dem Auslieferungsvertrag vom 20.06.1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (BGBl. 1980 II S. 646, 1300) i.V.m. den Zusatzverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 21.10.1986 (BGBl. 1988 II S. 1087; 1993 II S. 846) und vom 18.04.2006 (BGBl. 2007 II S. 1618, 1637; 2010 II S. 829) - im weiteren als " US-AuslV" bezeichnet - sowie dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung vom 25.06.2003 (ABl. EU Nr. L 181/27 vom 19.07.2003; BGBl. 2007 II S. 1618, 1643; 2010 II S. 829) - im weiteren als "EU-US-Abkommen" bezeichnet (vgl. hierzu Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, AuslV D-USA, Rn. 1 ff.; Jacoby in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., 24. Lieferung 2011, Band 3 II V 10, Rn. 4 ff.; Riegel FPR 2010, 502).

    Diese Präzisierung ist vom Senat im Rahmen des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Auslieferungsvertrags vom 20.06.1978 (BGBl. 1980 II S. 646, 1300) i.V.m. den Zusatzverträgen vom 21.10.1986 (BGBl. 1988 II S. 1087; 1993 II S. 846) und vom 18.04.2006 (BGBl. 2007 II S. 1618, 1637; 2010 II S. 829) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechtssysteme als ausreichend hinzunehmen, auch wenn die Erklärung innerstaatlichen Anforderungen an die Konkretheit von Tatbeschreibungen nicht genügt und eine Individualisierung von Einzeltaten etwa im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte, individuelle Tathandlungen, konkret Geschädigte und im einzelnen eingetretene Schäden nicht ermöglicht.

  • KG, 30.10.2018 - 4 Ws 31/18

    Einziehung von Erlösen aus Straftaten: Zuständigkeit der

    a) Entgegen der in dem angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung begehrt der ersuchende Staat vorliegend Rechtshilfe (durch Vollstreckungshilfe) in einem Einziehungsverfahren nach Art. 13 Abs. 2 Satz 1 des - im Ersuchen ausdrücklich in Bezug genommenen - Vertrages vom 14. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzvertrages vom 18. April 2006 (Gesetz vom 26. Oktober 2007, BGBl. II, S. 1618, 1620 ff. - RhV D-USA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht