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   BGBl. I 1997 S. 2390   

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BGBl. I 1997 S. 2390 (https://dejure.org/1997,28539)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 13.10.1997, Seite 2390
  • Sechste Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
  • vom 21.09.1997

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Thüringen, 27.07.2004 - 2 KO 239/03

    Recht des Zivildienstes; Anspruch des anerkannten Kriegsdienstverweigerers auf

    Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Mietbeihilfe ist § 78 Abs. 1 Nr. 2 Zivildienstgesetz - ZDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1994 (BGBl. I S. 2811; zuletzt geändert durch die Sechste Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 21. September 1997, BGBl. I S. 2390, 2393) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1g) und § 7a Unterhaltssicherungsgesetz - USG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1997, BGBl. I S. 2942).
  • VG Oldenburg, 10.12.2002 - 12 A 818/01

    Zusammensetzung und Bewertung durch Prüfungsausschuss bei Berufsabschlussprüfung

    Das Prüfungsverfahren und die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfungsleistung im Rahmen der Abschlussprüfung richten sich vorliegend nach §§ 47 Abs. 2 S. 2, 34 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) in der Fassung vom 14. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2390), der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-System-Elektroniker/in) vom 10. Juli 1997 (BGBl. I S. 1741) sowie der von der Beklagten aufgrund des § 41 BBiG erlassenen Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen vom 7. Januar 1999 (Prüfungsordnung).
  • SG Leipzig, 30.03.2001 - S 6 AL 818/00

    Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der

    Nach § 15 I 1 Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung vom 21.9.1997 (BGBl I, S. 2390) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, das nach dem 31.12.1991 geboren ist, wenn sie mit einem Kind, für das ihnen die Personensorge zusteht, einem Kind des Ehepartners, einem Kind, das sie mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihre Obhut aufgenommen haben, einem Kind, für das sie ohne Personensorgerecht in einem Härtefall Erziehungsgeld gemäß § 1 VII 2 BErzGG beziehen können, oder als Nichtsorgeberechtigte mit ihrem leiblichen Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen.
  • LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 EG 31/04

    Anspruch einer alleinerziehenden Mutter auf Erziehungsgeld; Berücksichtigung des

    Maßgeblich für den Anspruch ist auf Grund der Geburt im Jahr 2000 das BErzGG in der ab dem 01.01.1994 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (BGBl.I S.181), zuletzt geändert durch die 6. Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 21.09.1997 (BGBl.I S.2390).
  • LSG Bayern, 14.07.2000 - L 8 AL 388/99

    Zur Zahlung von Unterhaltsgeld nach dem Arbeitförderungsgesetz (AFG) während der

    Auch wenn zwischen letztem Unterrichtstag und erstem Prüfungstag ein Zwischenraum von 10 Tagen lag, hingen Lehrgang und staatliche Prüfung zeitlich zusammen, zumal der Kläger keine Möglichkeit hatte, diese Prüfung früher zu beginnen oder zu beenden; die Ausbildung zum medizinisch-technischen Radiologieassistenten ist hinsichtlich Dauer und Prüfungsvoraussetzungen gesetzlich geregelt (MTA-Gesetz vom 02.08.1993, zuletzt geändert am 21.09.1997 - BGBl. 1997 S. 2390 - sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin vom 25.04.1994 - BGBl. I S. 922 -).
  • BVerwG, 30.05.2000 - 6 B 21.00

    Ersatzschulfinanzierung; Lehrgang für Rettungsassistenten

    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Annahme der Klägerin enthält das Rettungsassistentengesetz - RettAssG - vom 10. Juli 1989, BGBl I S. 1384, in der Fassung der Änderung vom 21. September 1997, BGBl I S. 2390, keine bundesrechtlichen Vorgaben für die Finanzierung der Schulen, welche die für den Qualifikationserwerb erforderlichen Lehrgänge für Rettungsassistenten durchführen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1599/99

    Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes - Physiotherapeut aus Polen

    Ob ein solcher Anspruch besteht, beurteilt sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1084), das - soweit hier erheblich - am 01.06.1994 in Kraft getreten ist; eine spätere Änderung (durch Art. 12 der Verordnung vom 21.09.1997, BGBl. I S. 2390) ist nicht einschlägig.
  • VG Ansbach, 26.06.1998 - AN 17 K 98.00017

    Kürzung der Versorgungsbezüge von Soldaten

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