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   BGBl. I 1999 S. 550   

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BGBl. I 1999 S. 550 (https://dejure.org/1999,35419)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 13.04.1999, Seite 550
  • Bekanntmachung der Neufassung des Luftverkehrsgesetzes
  • vom 27.03.1999

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor

    § 32 Abs. 2 b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der bei Erlass der Verordnung geltenden Fassung vom 27. März 1999 - BGBl I S. 550 - ermächtigte das Bundesministerium für Verkehr, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Einzelheiten der Überprüfung nach § 29 d Abs. 2 und 3 sowie die Anlässe und Fristen für eine Wiederholung der Überprüfungen zu bestimmen.

    Es gibt aber keinen Grund, den Begriff der Zuverlässigkeit in der bei Erlass des zurückgenommenen Bescheides geltenden Fassung des Luftverkehrsgesetzes vom 27. März 1999 - BGBl I S. 550 - anders auszulegen.

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

    Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Luftverkehrsgesetz - LuftVG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1588) - das LuftVG i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550) ist gemäß Art. 12 Abs. 1 des 11. Änderungsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432) am 1. März 1999 in Kraft getreten - dürfen Flughäfen nur angelegt und bestehende Flughäfen nur geändert werden, wenn der Plan nach § 10 LuftVG vorher festgestellt ist.

    2. Soweit der Kläger geltend macht, durch Fluglärmimmissionen betroffen zu sein, spricht Erhebliches dagegen, dass der Kläger im vorliegenden Verfahren überhaupt die Frage des Fluglärms erneut aufwerfen kann: Allerdings ergibt sich dies nicht aus der Übergangsregelung des § 71 LuftVG (i.d. ab 1. März 1999 geltenden Fassung des 11. Änderungsgesetzes und der Bekanntmachung vom 27. März 1999, BGBl. I, 550 ).

  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 8 A 05.40032

    Klagen gegen Nachtflugregelung des Flughafens München erfolglos - vollständige

    Die Änderungsgenehmigung vom 23. März 2001 findet ihre Rechtgrundlage in § 8 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl I S. 550).
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