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   BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53   

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https://dejure.org/1953,1064
BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53 (https://dejure.org/1953,1064)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1953 - 1 StR 198/53 (https://dejure.org/1953,1064)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1953 - 1 StR 198/53 (https://dejure.org/1953,1064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Prozesse eines 'fliegenden Standgerichts' . Verurteilung eines Volkssturmmannes zum Tode und Erhängung in Zellingen (wegen abfälliger Äusserungen über die Kommandanten seines Volkssturmbataillons), eines Obergefreiten in Kronach (wegen angeblicher Fahnenflucht) und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

    Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
    Für diese Höchststufe war aber nach dem verhältnismäßig unbedeutenden Unrechtsgehalt der Unmutsäußerungen des W. bei gerechter Abwägung kein Raum (vgl. Urt. des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50; OGHSt 2, 23, 29).

    Solange der Richter bestrebt ist, in einem ordnungsmäßigen Verfahren das wirkliche Recht zu finden, kann er strafrechtlich auch dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er fahrlässig eine Fehlentscheidung fällt (Urt. des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50).

    Daraus folgt, daß derjenige, der bei Übernahme der hoheitlichen Aufgaben lediglich dem Befehl eines Vorgesetzten, dem er sich nicht entziehen kann, folgt, nicht unter die Vorschrift des § 359 StGB fällt, soweit er in seiner amtlichen Eigenschaft zur Verantwortung gezogen werden soll (ebenso Urt. des BGH vom 29. Mai 1952, 2 StR 45/50).

    Sie sind auch rechtlich nicht zu beanstanden; die Kenntnis von der Unzulässigkeit des Vorgehens ist in Fällen dieser Art als Teil des Vorsatzes und nicht nur des Unrechtbewußtseins anzusehen (BGHSt 3, 110, 123 ff; Urt. des BGH vom 29. Mai 1952, 2 StR 45/50).

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51

    Walter Huppenkothen

    Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
    Seine Ausführungen, die sich an die von dem Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 12. Februar 1952 (BGHSt 2, 173 ff) aufgestellten Grundsätze halten, lassen keinen Rechtsirrtum erkennen.

    Auch soweit sich M. über nicht zwingende Vorschriften hinwegsetzte, durfte er das nur aus triftigen Gründen, nicht jedoch, wie es hier geschah, aus reiner Willkür tun (BGHSt 2, 173, 180).

  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
    Einer ins einzelne gehenden Wiederholung des im anderen Zusammenhang festgestellten Sachverhalts bedurfte es danach nicht (Urt. des BGH vom 6. März 1951 - 1 StR 68/50).
  • RG, 08.02.1927 - III 113/26

    Amtspflichtverletzung des Richters

    Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
    Die Unabhängigkeit und Verantwortungsfreiheit des Spruchrichters, die es insoweit allein zu wahren gilt (vgl. auch RGZ 116, 90 f), erleiden aber keine Einbuße, wenn er für jede Art von vorsätzlichen Taten einzustehen hat.
  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

    Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
    Die Ursächlichkeit wird auch nicht dadurch beseitigt, daß H. möglicherweise die Hinrichtung aus eigener Machtvollkommenheit angeordnet hätte, wenn das Urteil nicht ergangen wäre (BGHSt 2, 20, 24).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
    Sie sind auch rechtlich nicht zu beanstanden; die Kenntnis von der Unzulässigkeit des Vorgehens ist in Fällen dieser Art als Teil des Vorsatzes und nicht nur des Unrechtbewußtseins anzusehen (BGHSt 3, 110, 123 ff; Urt. des BGH vom 29. Mai 1952, 2 StR 45/50).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
    Eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Das hat der Bundesgerichtshof für Beisitzer eines Feldkriegsgerichts (BGH 2 StR 45/50 vom 29.Mai 1952 , MDR 1952, 693) und eines Arbeitsgerichts (BGHSt 5, 100) sowie nichtrichterliche Vorsitzende eines Standgerichts (BGH 1 StR 198/53 vom 9.Juni 1953 ) bereits ausgesprochen.

    Der § 145 MStGB, der ihn insoweit den Strafvorschriften des Reichsstrafgesetzbuchs über Verbrechen und Vergehen im Amte und damit auch dem § 336 StGB unterwarf, ist jedoch mit dem gesamten Militärstrafgesetzbuch aufgehoben (Art.III KRG 34) und darf zu einer Strafverfolgung auch wegen Taten aus der Zeit seiner Geltung nicht mehr herangezogen werden (BGH 1 StR 198/53 vom 9.Juni 1953 ; vgl. auch RGSt. 60, 94 und Schwinge MStGB 6.Aufl. Anm.1 zu § 145, welcher zutreffend darauf hinweist, dass bei § 145 MStGB ein Unterschied zwischen berufsmässigen und nicht berufsmässigen Soldaten nicht zu machen ist).

    Diese Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Richters nach § 336 StGB bildet - ebenso wie die Begrenzung der bürgerlich-rechtlichen Haftung des Spruchrichters nach § 839 Abs. 2 BGB - ein Teilstück in der Sicherung der Unabhängigkeit des Richters (vgl. BGH MDR a.a.O., ferner BGH 1 StR 198/53 vom 9.Juni 1953 ; von Weber in NJW 1950, Anm. S.272 ff. zu OGHSt. 2, 269).

    Soweit in den unveröffentlichten Entscheidungen des erkennenden Senats 1 StR 198/53 vom 9.Juni 1953 und 1 StR 350/53 vom 30.November 1954 die Meinung vertreten ist, dass für die durch richterliche Tätigkeit im Rahmen des § 336 begangene Tötungshandlung bedingter Vorsatz genüge, wird diese abweichende Rechtsansicht nach nochmaliger Überprüfung aus den dargelegten Gründen aufgegeben.

    Die unrichtige Rechtsanwendung ist Tatbestandsmerkmal, so dass sich der bestimmte Vorsatz darauf erstrecken muss (BGH 1 StR 198/53 vom 9.Juni 1953, 2 StR 45/50 in MDR 1952, 693).

  • BGH, 30.11.1954 - 1 StR 350/53

    Dietrich Bonhoeffer

    Unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB könnte er nicht zur Verantwortung gezogen werden (vgl. BGH in MDR 1952 S 693 Nr. 453 und Urteil des erkennenden Senats 1 StR 198/53 vom 9. Juni 1953).
  • BGH, 26.06.1973 - 1 StR 188/73

    Strafrechtliche Einordnung von ehrenamtlichen Kassenverwaltern bayerischer

    Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß zum Begriff der Anstellung im Sinne des § 359 StGB die freiwillige Übernahme der in Frage stehenden Tätigkeit durch den Anzustellenden gehört (RGSt 29, 15, 19; 39, 232, 234; OGH St 3, 136, 138; BGH LM StGB § 359 Nr. 5; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1952 - 1 StR 404/52; BGHSt 4, 113, 117; BGH, Urteil vom 9. Juni 1953 - 1 StR 198/53; BGHSt 10, 284, 287; 12, 108, 109 ff), fest.
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.04.1958 - 1171 Ks 10/57

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Zivilisten (wegen Entwaffnung von 4

    Laienrichter wie die Angeklagten, einschliesslich des Angeklagten S., soweit sie richterlich tätig gewesen sind, können nicht wegen Rechtsbeugung nach § 336 StGB bestraft werden (BGH 2 StR 45/50 und BGH 1 StR 198/53 sowie BGH 1 StR 56/56 ).
  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53

    Rechtsmittel

    Ergibt sich jedoch aus der Schilderung des Sachverhalts, dass der Tatrichter die strafschärfenden Umstände nicht übersehen hat, dann bedarf es keiner ins einzelne gehenden Wiederholung der straferschwerenden Gesichtspunkte im Rahmen der Strafzumessungsgründe (Urteil des erkennenden Senats 1 StR 198/53 vom 9. Juni 1953).
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