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   BGH, 16.10.1962 - 1 StR 360/62   

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BGH, 16.10.1962 - 1 StR 360/62 (https://dejure.org/1962,7210)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - 1 StR 360/62 (https://dejure.org/1962,7210)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - 1 StR 360/62 (https://dejure.org/1962,7210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 57
  • MDR 1963, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 323/62

    Rechtsmittel

    Im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB wird der Abhängige - anders als z.B. beim Tatbestand des § 175 a Nr. 2 StGB (u.a. BGH LM Nr. 3 zu § 175 a Nr. 2; BGH 1 StR 360/62 vom 16, Oktober 1962, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmt) - auch dann zur Unzucht "mißbraucht", wenn das Abhängigkeitsverhältnis ohne jeden ursächlichen Einfluß auf das Verhalten des Minderjährigen war, dieser vielmehr aus freien Stücken in die Unzucht einwilligte oder sogar selbst den Anstoß zu ihr gab.

    "Mißbraucht" wird der Abhängige, nicht die durch das Unterordnungsverhältnis begründete Abhängigkeit (BGHSt 5, 147, 148 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]; BGH 1 StR 360/62 wie angeführt).

  • BGH, 21.12.1962 - 4 StR 449/62

    Rechtsmittel

    Insbesondere steht im Falle 1 - wie übrigens auch im Falle 4 - der Umstand, daß der mißbrauchte Junge schlief, den Tatbestandsmerkmalen des Unzuchttreibens (§ 175 StGB) und des Mißbrauchs zur Unzucht (§ 174 Nr. 1 StGB) nicht entgegen; nach ständiger Rechtsprechung kann Unzucht auch mit einem Schlafenden "getrieben" werden (u.a. RGSt 20, 225; BGHSt 1, 293, 297 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; vgl. auch BGHSt 15, 197), und das Mißbrauchen zur Unzucht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB setzt - anders als z.B. im § 175 a Nr. 2 StGB - nur das Bestehen eines der im Gesetz umschriebenen Abhängigkeitsverhältnisse, nicht auch voraus, daß der Täter das Abhängigkeitsgefühl der ihm anvertrauten Person bewußt dazu ausnutzt, sie seinem unzüchtigen Vorhaben gefügig zu machen (u.a. BGH NJW 1960, 1532 = LM Nr. 3 zu § 175 a Ziff. 2: BGH 1 StR 360/62 vom 16. Oktober 1962, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmt).
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