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   BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51   

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BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51 (https://dejure.org/1951,1148)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1951 - 1 StR 436/51 (https://dejure.org/1951,1148)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1951 - 1 StR 436/51 (https://dejure.org/1951,1148)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.04.1942 - 2 D 78/42

    Untreue kann begehen, wer die Pflicht verletzt, einen anderen zu beaufsichtigen.

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51
    Allerdings gibt der Ausdruck "in Kauf nehmen" für sich allein noch nicht immer genügenden Aufschluss darüber, ob der Täter den als möglich vorgestellten Erfolg auch innerlich gebilligt und ihn damit für den Fall seines Eintritts gewollt hat, wie dies zum Begriff des bedingten Vorsatzes gehört (RGSt 76, 115; 72, 36, 43; andererseits RGSt 59, 2; 77, 228).
  • RG, 20.12.1937 - 2 D 590/37

    1. Kann die nachträgliche Genehmigung der Devisenstelle die Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51
    Allerdings gibt der Ausdruck "in Kauf nehmen" für sich allein noch nicht immer genügenden Aufschluss darüber, ob der Täter den als möglich vorgestellten Erfolg auch innerlich gebilligt und ihn damit für den Fall seines Eintritts gewollt hat, wie dies zum Begriff des bedingten Vorsatzes gehört (RGSt 76, 115; 72, 36, 43; andererseits RGSt 59, 2; 77, 228).
  • RG, 18.10.1943 - 3 D 372/43

    Besteht der äußere Tatbestand der Untreue nur in einer mangelhaften Buchführung,

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51
    Allerdings gibt der Ausdruck "in Kauf nehmen" für sich allein noch nicht immer genügenden Aufschluss darüber, ob der Täter den als möglich vorgestellten Erfolg auch innerlich gebilligt und ihn damit für den Fall seines Eintritts gewollt hat, wie dies zum Begriff des bedingten Vorsatzes gehört (RGSt 76, 115; 72, 36, 43; andererseits RGSt 59, 2; 77, 228).
  • RG, 12.12.1924 - I 742/24

    1. Zum Begriff des bedingten Vorsatzes. 2. Zum inneren Tatbestand des § 9 des

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51
    Allerdings gibt der Ausdruck "in Kauf nehmen" für sich allein noch nicht immer genügenden Aufschluss darüber, ob der Täter den als möglich vorgestellten Erfolg auch innerlich gebilligt und ihn damit für den Fall seines Eintritts gewollt hat, wie dies zum Begriff des bedingten Vorsatzes gehört (RGSt 76, 115; 72, 36, 43; andererseits RGSt 59, 2; 77, 228).
  • RG, 22.02.1911 - V 54/11

    1. Gilt der in § 296 St.P.O. ausgesprochene Grundsatz, daß die beantragte

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51
    Ohne Rechtsirrtum hat das Schwurgericht Tateinheit zwischen dem Verbrechen des versuchten Mordes und den beiden - je gegenüber dem Ehemann und der Ehefrau A. begangenen - unter sich tateinheitlich zusammentreffenden Verbrechen der räuberischen Erpressung angenommen (RGSt 44, 338, 344).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Im übrigen liegt die unter Berufung auf BGH Urt. v. 2. Oktober 1951 - 1 StR 436/51 (angeführt bei Dallinger MDR 1952, 16) vorgebrachte Rüge, daß es an ausreichenden Feststellungen zur inneren Tatseite fehle, weil das bloße Inkaufnehmen des als möglich vorgestellten Erfolges nicht genüge, neben der Sache.
  • BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71

    Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von

    Auch ein "Inkaufnehmen" des Erfolges reicht insoweit nur aus, wenn es als Billigung angesehen werden kann; es genügt also nicht ohne weiteres, daß dem Täter der Eintritt des Erfolges gleichgültig ist (vgl. RGSt 72, 36, 43, 44; 76, 115, 116; BGH bei Dallinger MDR 52, 16 - 1 StR 436/51; BGH, Urteil vom 3. März 1966 - 2 StR 524/65; Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 59 Anm. 6).
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 740/51
    Die "andere Straftat", deren Ermöglichung der Täter mit der Tötung erstrebt, kann mit dieser auch in Tateinheit zusammentreffen (ebenso bereits 1 StR 436/51 v 1951-10-02).
  • BGH, 12.02.1958 - 2 StR 37/58

    Rechtsmittel

    An dem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aufrechterhaltenen Grundsatz, daß der bedingte Vorsatz nicht nur die Kenntnis von dem möglichen Eintreten des Erfolges, sondern auch dessen innere Billigung erfordert (u.a. RGSt 59, 2; 72, 36, 43; 76, 115)hat auch der Bundesgerichtshof festgehalten (BGH Urt. 1 StR 436/51 vom 2. Oktober 1951, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 16; BGHSt 7, 361, 369) [BGH 14.06.1955 - 3 ARs 68/55].
  • BGH, 20.03.1956 - 2 StR 37/56

    Rechtsmittel

    Das Schwurgericht bezieht sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das BGH Urteil 1 StR 436/51 vom 2. Oktober 1951 in MDR 1952, 16 und läßt mithin keinen Zweifel an seiner Feststellung, daß die Angeklagten den Tötungserfolg nicht gewollt haben.
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