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   BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14   

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https://dejure.org/2015,13719
BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14 (https://dejure.org/2015,13719)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - 1 StR 490/14 (https://dejure.org/2015,13719)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14 (https://dejure.org/2015,13719)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 StGB; § 267 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 269 AO; § 7 Abs. 1 Nr. 1 KAG Baden-Württemberg; § 370 Abs. 1 AO
    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens; Begriff der störenden Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang; Begriff der Aufzeichnung; Begriff des technischen Geräts; Begriff des Datums; Begriff der Bande); Hinterziehung von kommunaler ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 268 Abs 1 Nr 1 StGB, § 268 Abs 2 StGB, § 263 Abs 3 StGB, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 7 Abs 1 Nr 1 KAG BW
    Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 300 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 268 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 267 StGB, § 268 StGB, § 268 Abs. 2 StGB, § 202a Abs. 2 StGB, § 268 Abs. 3 StGB, § 265 StPO, § 268 Abs. 5, § 267 Abs. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 269 StGB, Art. 105 Abs. 2a GG, Richtlinie 2006/112/EG, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 47 Abs. 1 StGB, § 338 Nr. 8 StPO, § 244 Abs. 2, Abs. 4 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung technischer Aufzeichnungen

  • Glücksspiel & Recht

    Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerhinterziehung: Manipulation des Auslesegerätes eines Glücksspielautomaten

  • rewis.io

    Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Strafbarkeit wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung technischer Aufzeichnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung mit Geldspielautomaten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Datenspeicher eines Geldspielautomaten abgelegte Daten sind keine technische Aufzeichnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fälschung technischer Aufzeichnungen an Umsatzspeichern in Geldspielautomaten

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Manipulation von Geldspielautomaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 42
  • StV 2015, 754
  • StV 2016, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Gleiches gilt für den täuschenden Gebrauch derartiger Daten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03; NStZ-RR 2003, 265 und vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14, NStZ 2016, 42).
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei fehlender frontaler Sicht des

    b) Die zulässige Rüge hat keinen Erfolg (vgl. zu den Rügeanforderungen BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14, StV 2015, 754 m. Anm. Wollschläger).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16

    Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

    Das Senat verweist insofern exemplarisch auf den Beschluss des BGH (1. Strafsenat), vom 16. April 2015 (Az. 1 StR 490/14, HFR 2015, 979), in dem der Automatenaufsteller einen Adapter erworben hatte, der bei dem Auslesevorgang zwischen die Schnittstelle des Spielautomaten und das Auslesegerät gesteckt werden konnte, um in den Auslesevorgang einzugreifen.
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