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   BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07   

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https://dejure.org/2007,7360
BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07 (https://dejure.org/2007,7360)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2007 - 1 StR 539/07 (https://dejure.org/2007,7360)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2007 - 1 StR 539/07 (https://dejure.org/2007,7360)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene Verfahrensrüge; Rechtsmissbrauch bei unvollständigem, irreführendem Tatsachenvortrag)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 19.06.2006 - 23130/04

    Menschenrechtskonvention : Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Missbrauchs des

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07
    Eine Verfahrensrüge, die auf einem derart unvollständigen und irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich (vgl. EGMR NJW 2007, 2097) und daher unzulässig.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 2 RBs 10/17

    Standardisiertes Messverfahren mit M5 Speed der Firma VDS Verkehrstechnik GmbH

    Eine Verfahrensrüge, die auf einen derart irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; BeckRS 2011, 16120).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß

    Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

    Zur Vollständigkeit des Rügevorbringens gehört auch, dass wesentliche Umstände, die der Rüge den Boden entziehen können, nicht verschwiegen werden (BGH NStZ-RR 2008, 85).
  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 1 Ws 325/20

    Besetzungseinwand, notwendiger Tatsachenvortrag, Pflicht zur Ausschöpfung der

    Ein Besetzungseinwand, der auf einen derart unvollständigen und irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2007 zu 1 StR 539/07, zitiert nach juris Rn. 6 für eine im Revisionsverfahren erhobene Verfahrensrüge).
  • BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10

    Begründung der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen;

    Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097).
  • OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15

    Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen

    Abgesehen davon erweist sich die Rechtsbeschwerde insoweit bereits deshalb als unzulässig, weil die Rechtsbeschwerdebegründung lediglich einen dreiseitigen (davon 1 Seite doppelt), als "Zusammenfassung der für die o. g. Planung maßgeblichen Erkenntnisse ... und der der zwingend erforderlichen Maßnahmen nach § 15 Abs. 2 ThürJVollzGB" überschriebenen Auszug aus der - im Juni 2015 zu den Akten gelangten und dem Verteidiger zur Kenntnis gebrachten - Vollzugsplandokumentation mitteilt und damit maßgebliche Bestandteile der angegriffenen Vollzugsplanung verschweigt (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2008, 85 zur Unzulässigkeit einer unvollständigen, irreführenden und damit rechtsmissbräuchlichen Verfahrensrüge im Revisionsverfahren).
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