Rechtsprechung
BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene Verfahrensrüge; Rechtsmissbrauch bei unvollständigem, irreführendem Tatsachenvortrag) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderung an die Darlegung einer Verfahrensrüge
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337 Abs. 1 § 344 Abs. 2
Rechtsmissbräuchlichkeit einer unvollständigen und irreführenden Verfahrensrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 85
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- EGMR, 19.06.2006 - 23130/04
Menschenrechtskonvention : Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Missbrauchs des …
Auszug aus BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07
Eine Verfahrensrüge, die auf einem derart unvollständigen und irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich (vgl. EGMR NJW 2007, 2097) und daher unzulässig.
- OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 2 RBs 10/17
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Eine Verfahrensrüge, die auf einen derart irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; BeckRS 2011, 16120). - BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß …
Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85). - OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12
Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer …
Zur Vollständigkeit des Rügevorbringens gehört auch, dass wesentliche Umstände, die der Rüge den Boden entziehen können, nicht verschwiegen werden (BGH NStZ-RR 2008, 85).
- OLG Hamm, 18.08.2020 - 1 Ws 325/20
Besetzungseinwand, notwendiger Tatsachenvortrag, Pflicht zur Ausschöpfung der …
Ein Besetzungseinwand, der auf einen derart unvollständigen und irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2007 zu 1 StR 539/07, zitiert nach juris Rn. 6 für eine im Revisionsverfahren erhobene Verfahrensrüge). - BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10
Begründung der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; …
Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097). - OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen …
Abgesehen davon erweist sich die Rechtsbeschwerde insoweit bereits deshalb als unzulässig, weil die Rechtsbeschwerdebegründung lediglich einen dreiseitigen (davon 1 Seite doppelt), als "Zusammenfassung der für die o. g. Planung maßgeblichen Erkenntnisse ... und der der zwingend erforderlichen Maßnahmen nach § 15 Abs. 2 ThürJVollzGB" überschriebenen Auszug aus der - im Juni 2015 zu den Akten gelangten und dem Verteidiger zur Kenntnis gebrachten - Vollzugsplandokumentation mitteilt und damit maßgebliche Bestandteile der angegriffenen Vollzugsplanung verschweigt (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2008, 85 zur Unzulässigkeit einer unvollständigen, irreführenden und damit rechtsmissbräuchlichen Verfahrensrüge im Revisionsverfahren).