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   BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94   

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https://dejure.org/1994,3195
BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94 (https://dejure.org/1994,3195)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1994 - 2 StR 593/94 (https://dejure.org/1994,3195)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1994 - 2 StR 593/94 (https://dejure.org/1994,3195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 143
  • StV 1995, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Auszug aus BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94
    Danach muß sich die Wahrunterstellung, um die Ablehnung des Antrags zu rechtfertigen, auf die behauptete Beweistatsache selber beziehen, sie also als zutreffend behandeln; dem ist nicht genügt, wenn das Gericht lediglich unterstellt, daß die als Beweismittel benannten Zeugen im Sinne der Beweisbehauptung aussagen werden, um dann den erwarteten Aussagen im Wege einer vorweggenommenen Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abzusprechen (st. Rspr., BGH StV 1984, 61; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 244 Rdn. 71; Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 676 f, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83

    Anforderungen an eine Wahrunterstellung - Zulässigkeit der Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94
    Danach muß sich die Wahrunterstellung, um die Ablehnung des Antrags zu rechtfertigen, auf die behauptete Beweistatsache selber beziehen, sie also als zutreffend behandeln; dem ist nicht genügt, wenn das Gericht lediglich unterstellt, daß die als Beweismittel benannten Zeugen im Sinne der Beweisbehauptung aussagen werden, um dann den erwarteten Aussagen im Wege einer vorweggenommenen Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abzusprechen (st. Rspr., BGH StV 1984, 61; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 244 Rdn. 71; Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 676 f, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 452/22

    Urteil wegen Mordes im Leipziger Auwald rechtskräftig

    Ungeachtet der Frage, ob der Vorsitzende stets über Beginn, Fortsetzung und Abschluss der Befragung bestimmen kann (so BGH, Beschluss vom 23. November 1994 - 2 StR 593/94, NStZ 1995, 143 offen gelassen von BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 5 StR 498/95, bei Kusch NStZ 1996, 323, 324; vgl. auch LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 240 Rn. 17), so ist er jedenfalls befugt einzugreifen, um unzulässige Fragen zurückzuweisen.
  • BGH, 19.12.1995 - 5 StR 498/95

    Verwerfung einer Revision - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Besuch eines

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die in BGHR StPO § 240 Abs. 2 Gelegenheit 1 für die Zeugenbefragung aufgestellten Grundsätze auch Insoweit gelten, als es darum geht, daß der Verteidiger sein Fragerecht aus § 240 Abs. 2 Satz 1 StPO im Rahmen der Vernehmung des Angeklagten zur Sache nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ausübt.
  • OLG Hamburg, 19.03.2001 - III-8/01

    Erfolg einer Revision mit der Verfahrensrüge der fehlerhaften Behandlung des auf

    Deshalb reicht es nicht, wenn der Tatrichter lediglich unterstellt, dass ein als Beweismittel benannter Zeuge lediglich eine Aussage im Sinne der Beweisbehauptung machen werde und dieser erwarteten Aussage im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abspricht (BGH NStZ 1995, 143, StV 1995, 172 f., [BGH 23.11.1994 - 2 StR 593/94] Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl., § 244 StPO RNr. 71).
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