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BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zeugenvernehmung - Verteidiger - Leitungsbefugnis - Wahrunterstellung - Zeugenaussage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 143
- StV 1995, 172
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.1995 - 5 StR 498/95
Verwerfung einer Revision - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Besuch eines …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die in BGHR StPO § 240 Abs. 2 Gelegenheit 1 für die Zeugenbefragung aufgestellten Grundsätze auch Insoweit gelten, als es darum geht, daß der Verteidiger sein Fragerecht aus § 240 Abs. 2 Satz 1 StPO im Rahmen der Vernehmung des Angeklagten zur Sache nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ausübt. - OLG Hamburg, 19.03.2001 - III-8/01
Erfolg einer Revision mit der Verfahrensrüge der fehlerhaften Behandlung des auf …
Deshalb reicht es nicht, wenn der Tatrichter lediglich unterstellt, dass ein als Beweismittel benannter Zeuge lediglich eine Aussage im Sinne der Beweisbehauptung machen werde und dieser erwarteten Aussage im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abspricht (BGH NStZ 1995, 143, StV 1995, 172 f., [BGH 23.11.1994 - 2 StR 593/94] Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl., § 244 StPO RNr. 71).