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BGH, 26.06.1952 - 3 StR 242/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59
Rechtsmittel
Daß der Angeklagte auf keine der beteiligten Personen den Eindruck eines schwer Betrunkenen gemacht hat, schließt nicht aus, daß er unter erheblichem Alkoholeinfluß stand; denn eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung setzt keine sinnlose, für jedermann erkennbare Trunkenheit voraus (u.a BGH 4 StR 96/55 vom 28.4.1955 = GA 55, 271, BGH 3 StR 242/52 vom 26. Juni 1952, 3 StR 538/53 vom 26. Mai 1954). - BGH, 26.05.1955 - 3 StR 134/55
Rechtsmittel
Solange Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagte nicht ausgeräumt werden können, muß er freigesprochen werden, da eine wahlweise Feststellung zwischen dem Vergehen nach § 330 a StGB und der im Rausch begangenen Straftat nicht zulässig ist (BGH 3 StR 242/52 vom 26. Juni 1952;3 StR 850/51 vom 13. November 1952; BGHSt 1, 275; 1, 327) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 353/51].