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BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.04.1955 - 4 StR 96/55
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Es liefen auch wissenschaftliche Erfahrungen darüber vor, bei welchem Blutalkoholgehalt - unter Berücksichtigung der persönlichen Besonderheiten - die Zurechnungsfähigkeit im allgemeinen ausgeschlossen oder erheblich vermindert ist (Mueller, Gerichtliche Medizin S 769; Berg GoltdArch 1954, 97;… Weltzien a.a.O.;… Elbel a.a.O. S 25; Langelüddeske, Gerichtliche Psychiatrie S 68 f; BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954; 4 StR 396/53 vom 24. September 1953).Die Erinnerung an die Einzelheiten der Tat schließt ebenfalls nicht aus, daß zur Zeit der Tat bei dem Angeklagten infolge des Alkoholgenusses eine das Einsichts- und besonders das Hemmungsvermögen erheblich vermindernde Bewußtseinsstörung vorgelegen hat (BGH 1 StR 790/52 vom 29. Juni 1953; 4 StR 652/53 vom 25. März 1954; 3 StR 357/54 vom 30. September 1954; RG HRR 1939 Nr. 532).
- BGH, 22.04.1970 - 3 StR 288/69
Bestimmung der Höhe des Wertes des Blutalkoholgehalts für den Eintritt der …
Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, tritt Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille zum Zeitpunkt der Tat ein (BGH VRS 25, 115; 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581; BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954;… weitere Angaben über die Rechtsprechung bei Schönke/Schröder StGB, 15. Aufl., § 330 a Rdn. 8).
- BGH, 29.03.1960 - 1 StR 91/60
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Auch das Erinnerungsvermögen allein ist kein sicherer Hinweis dafür, daß der Täter zur Zeit der Begehung der Tat voll zurechnungsfähig war ( BGH 1 StR 790/52 vom 23. Juni 1953, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1953 S. 596, 4 StR 652/53 vom 25. März 1954; 3 StR 357/54 vom 30. September 1954). - BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59
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Die Zurechnungsfähigkeit ist meist schon bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille ausgeschlossen (Urteil des BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954), bei einem Blutalkoholgehalt von 3 % ab ist sie "sehr wahrscheinlich" aufgehoben (…Ponsold, Lehrbuch der Gerichtsmedizin, 2. Aufl. S. 270). - BGH, 07.08.1963 - 2 StR 241/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Mit der Möglichkeit des Ausschlusses, insbesondere der Fähigkeit zu einsichtsgemäßem Handeln muß jedoch schon bei Alkoholwerten von 2, 5 Promille und mehr gerechnet werden (…BGH a.a.O.; Urteil vom 30. September 1954, 3 StR 357/54). - BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59
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Er kann nach wissenschaftlich anerkannter Erfahrung eine die Zurechnungsfähigkeit erheblich vermindernde, wenn nicht sogar aufhebende Bewußtseinsstörung mit sich gebracht haben (vgl. BGH 4 StR 396/53 vom 24.9.53 [S. 13], 3 StR 357/54 vom 30. September 1954, 4 StR 136/57 vom 9. Mai 1957; vgl. auch Weltzien in DAR 1953, 48, 51 unter VII). - BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
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Bei der Annahme eines Vergehens gegen §§ 315 a Abs. 1 Nr. 2, 316 Abs. 2 StGB ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Fähigkeit eines Kraftfahrers zur sicheren Führung seines Fahrzeugs bei einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 5 Promille nicht ohne weiteres als ausgeschlossen betrachtet werden kann, daß vielmehr der schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille bestehende Verdacht der Fahruntüchtigkeit durch weitere Umstände bestätigt sein muß (BGHSt 5, 168; BGH NJW 1954, 159 Nr. 21; BGH 3 StR 357/54 vom 30.9.1954). - BGH, 18.11.1954 - 3 StR 806/53
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Hier bedarf es dann allerdings der Feststellung zusätzlicher Beweisumstände, die den Schluss rechtfertigen, dass die auf Grund des Blutalkoholgehalts anzunehmende Verminderung der Aufnahme- und Handlungsbereitschaft des Täters einen Grad erreicht hat, die diesen ausser Stand setzte, sein Kraftfahrzeug noch sicher zu führen (BGH VRS 5, 541 [543], 6, 203 [206], BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954). - BGH, 04.05.1960 - 2 StR 146/60
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit …
Die Zurechnungsfähigkeit ist meist schon bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille ausgeschlossen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.9.1954 - 3 StR 357/54). - BGH, 30.06.1959 - 1 StR 236/59
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