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   BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02   

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BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02 (https://dejure.org/2003,3663)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2003 - 3 StR 421/02 (https://dejure.org/2003,3663)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 3 StR 421/02 (https://dejure.org/2003,3663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Nr. 1 BtMG; § 267 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73d StGB; § 76a StGB
    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung (Aufklärungserfolg); Darlegung; Urteilsgründe; Verfahren der Verfallsanordnung (objektiv, subjektiv); erweiterter Verfall (Ausschluss der §§ 73, 73a StGB)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung des Aufklärungserfolges im Urteil - Fehlen einer nachvollziehbaren Berechnung für einen ausgesprochenen Verfallsbetrag - Verfall von Wertersatz für eine zugeflossene Entlohnung - Anordnung des Verfalls - Verfallsanordnung wegen einer eingestellten Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 3; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 30 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a; ; StGB § 76 a Abs. 1; ; StGB § 76 a Abs. 3; ; StGB § 73 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 § 73 a § 73 d
    Voraussetzungen des Verfalls bezüglich der Feststellungen zu den Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 422
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02
    aa) Voraussetzung für eine Anordnung nach §§ 73, 73 a StGB ist, daß eine von der Anklage erfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat vorliegt (BGHSt 28, 369).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02
    Im übrigen hätte eine solche Anordnung die Feststellung erfordert, daß bestimmte Gegenstände oder Rechte bei Begehung der Anknüpfungstaten noch vorhanden waren, für die nunmehr der Verfall von Wertersatz angeordnet wird (vgl. BGHR StGB § 73 d Gegenstände 4).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02
    Denn vor der Anwendung des § 73 d StGB muß unter Ausschöpfung aller prozessual zulässigen Mittel ausgeschlossen werden, daß die Voraussetzungen der §§ 73, 73 a StGB erfüllt sind (BGH, Beschl. vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 m. w. N.).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Damit ist es wegen dieser Taten vorläufig beendet und die Verhängung von darauf bezogenen Rechtsfolgen im subjektiven Verfahren ohne Wiederaufnahme nach § 154 Abs. 3 StPO nicht möglich (BGH NStZ 2003, 422; vgl. auch BGHSt 28, 369).

    Ein solcher kommt hier - wie ausgeführt - wegen der Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO nicht in Betracht (vgl. aber BGH NStZ 2003, 422).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Unerheblich ist bei der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse bei Beuteteilung gemindert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, aaO S. 46 mwN; Beschlüsse vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565).
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    aa) Bei der Anordnung des Verfalls beziehungsweise des Verfalls des Wertersatzes nach §§ 73, 73a StGB aF muss die Tat, für die oder aus der etwas erlangt worden ist, von der Anklage umfasst und Gegenstand der Verurteilung sein (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422 f.; vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73 Rn. 24).

    Eine Anwendung des erweiterten Verfalls nach § 73d StGB aF ist daher erst dann möglich, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen der §§ 73, 73a StGB aF erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2; Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15, juris Rn. 5; vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82, 83; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423; LK-StGB/Schmidt, 12. Aufl., § 73d Rn. 11).

  • BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20

    Einziehung von Tatmitteln bei Betäubungsmitteldelikten als Strafzumessungsgrund

    Die erweiterte Einziehung nach § 73a StGB setzt indes voraus, dass der einzuziehende Gegenstand zum Zeitpunkt der Begehung der Anknüpfungstat noch im Vermögen des Täters vorhanden war (Fischer, a. a. O., § 73a Rn. 14 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003, 3 StR 421/02, NStZ 03, 422 f.).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Soweit das Landgericht hinsichtlich des tatsächlichen Vorgangs des Erlangens (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03, juris Rn. 5) auch auf die Aushändigung bzw. Überweisung von insgesamt 441.875 EUR von S. an den Angeklagten abgestellt hat, wird zu beachten sein, dass Voraussetzung für eine Anordnung nach §§ 73, 73a StGB ist, dass das Erlangte aus einer abgeurteilten Tat stammen oder für eine solche erhalten worden sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat ergänzend darauf hin, dass eine Anordnung des Verfalls von Wertersatz nach §§ 73, 73a StGB für Erlöse aus nicht zur Aburteilung gelangten (z.B. weil nach § 154 StPO von der Verfolgung ausgenommene) Straftaten unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422), dementsprechend sich auch der Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO hinsichtlich solcher Provisionseinnahmen verbietet.
  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

    Der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägte Satz, die Frage des erweiterten Verfalls werde erst relevant, wenn unter Ausschöpfung aller prozessual zulässigen Mittel ausgeschlossen sei, dass die Voraussetzungen der §§ 73, 73a StGB erfüllt seien (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, NStZ-RR 2003, 75, 76; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 73d Rn. 9 mwN), steht der Anordnung des erweiterten Verfalls (von Wertersatz) nicht (mehr) entgegen, wenn nach Ausschöpfung aller Beweismittel zwar zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Angeklagte Erlöse aus rechtswidrigen Taten erzielt hat, jedoch nicht geklärt werden kann, ob sie aus den abgeurteilten oder anderen Taten stammen.

    Von der Anordnung ausgenommen sind lediglich Gegenstände, die nicht ausschließbar aus Taten stammen, die von der Anklage umfasst waren, derentwegen der Angeklagte indessen rechtskräftig freigesprochen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423).

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis

    Eine Einziehung kam danach nur noch im selbständigen Verfahren nach § 76a Abs. 1, Abs. 3 StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

    Dieses setzt einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO voraus (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, Rn. 13 mwN und vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, Rn. 9).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 249/19

    Durchführung des Verfahrens zum Zwecke der selbständigen Anordnung der Einziehung

    Mit Ausscheiden der Tat war eine darauf bezogene Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren nicht mehr möglich (Senat, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02 -, juris Rdn. 9).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 326/18

    Einziehung (Umfang der Einziehung: keine Einziehung des aus der Tat Erlangten bei

  • OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09

    Dinglicher Arrest bezüglich verjährter Taten des Kapitalanlagebetruges

  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

  • BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12

    Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des

  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04

    Verfall (Erlangen); erweiterter Verfall (tatrichterliche Überzeugung); Einziehung

  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 632/15

    Anordnung des Verfalls (erforderliche Anknüpfung an eine von der Anklage erfasste

  • BGH, 01.12.2005 - 3 StR 382/05

    Verfall (Vorrang der Ansprüche des Verletzten); erweiterter Verfall

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 662/15

    Erweiterter Verfall (Subsidiarität zum regulären Verfall)

  • OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15

    Rückgewinnungshilfe bei Ansprüchen eines nicht durch die abgeurteilte Tat

  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04

    Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter

  • BGH, 16.06.2020 - 2 StR 148/20

    Entscheidung über die Einziehung von Marihuana bei Einstellung des Verfahrens

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 486/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Wertersatzverfalls beim Handeltreiben

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

  • OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15

    Höhe des in einem urteilsbegleitenden Beschluss aufrechterhaltenen dinglichen

  • BGH, 20.04.2021 - 3 StR 34/21

    Einziehung einer Waffe als Tatobjekt

  • BGH, 01.02.2011 - 4 StR 698/10

    Verfall (Feststellung des Erlangens aus der Tat); Verfall von Wertersatz

  • LG Tübingen, 08.01.2018 - 1 KLs 42 Js 11065/17

    Falsche Polizisten: Fünf Männer wegen Betrugs verurteilt

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