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BGH, 04.10.1951 - 3 StR 603/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 04.01.1926 - II 591/25
1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger …
Auszug aus BGH, 04.10.1951 - 3 StR 603/51
Die Einwilligung der jugendlichen Person beseitige den ehrenkränkenden Charakter der Handlung nicht, weil solchen Personen erfahrungsgemäss noch das volle Verständnis für den Wert der Wahrung ihrer Geschlechtsehre fehle (RGSt 60, 34, RGJW 1931, 1365; 1936, 262 Nr. 23).
- BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen …
Zu Unrecht haben sie sich dabei auf ein ebenfalls unveröffentlichtes Urteil des früheren 3. Strafsenats (3 StR 603/51 vom 4. Oktober 1951) berufen; dort wird nämlich die Anwendung des § 174 Nr. 1 StGB ausdrücklich davon abhängig gemacht, daß die Dienstanweisung in der Praxis verwirklicht worden ist, indem die Lehrer die ihnen zur Pflicht gemachte Beaufsichtigung auch tatsächlich ausgeübt haben. - BGH, 10.08.1954 - 3 StR 159/54
Rechtsmittel
Es ist möglich, dass durch eine Dienstanweisung oder durch andere Anordnungen der zuständigen Schulbehörde den Lehrern einer Schule die Pflicht auferlegt ist, sämtliche Schüler dieser Anstalt auch ausserhalb der Schule im Interesse der Erhaltung der Schulzucht zu überwachen (vgl. BGH 3 StR 603/51 vom 4. Oktober 1951 und 3 StR 318/52 vom 18. Juli 1952). - BGH, 18.07.1952 - 3 StR 318/52
Rechtsmittel
Es ist jedoch möglich, dass durch die Dienstanweisung oder andere Anordnungen der zuständigen Schulbehörde den Lehrern einer Schule die Pflicht auferlegt ist, alle Schüler dieser Anstalt auch ausserhalb der Schule im Interesse der Erhaltung der Schulzucht zu überwachen (vgl BGH Urt. vom 4. Oktober 1951 - 3 StR 603/51; RGSt 42, 142).