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BGH, 05.03.2002 - 4 StR 18/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Aussage eines einzigen Belastungszeugen; jeweils notwendige Glaubwürdigkeitsprüfung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das BtMG - Rüge - Beweiswürdigung - Belastungszeuge - Glaubwürdigkeitsprüfung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage bzw. gegen Schweigen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 4 StR 18/02
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159 m.w.N.; BGH StV 1998, 250).Denn wenn der anfänglichen Schilderung weiterer Taten durch den einzigen Belastungszeugen nicht gefolgt wird, muß der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im übrigen dennoch zu glauben (BGHSt 44, 153, 159).
- BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97
Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache
Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 4 StR 18/02
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159 m.w.N.; BGH StV 1998, 250).