Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1955 - 5 StR 115/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,698
BGH, 08.07.1955 - 5 StR 115/55 (https://dejure.org/1955,698)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1955 - 5 StR 115/55 (https://dejure.org/1955,698)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1955 - 5 StR 115/55 (https://dejure.org/1955,698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 42
  • NJW 1956, 1117 (Ls.)
  • NJW 1956, 756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Es ist mit der Staatsanwaltschaft der Auffassung, daß der Angeklagte bei Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere nennt das Kammergericht: GA 1956, 121; Urteile vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54 -, 8. Juli 1.955 - 5 StR 115/55 27. September 1960 - 5 StR 323/60 - und 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 -) wegen vollendeten Betruges zu verurteilen wäre.

    Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).

    (6) In dem Fall, der dem Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 - zugrunde lag, hatte der Angeklagte seine Anstellung beim Braunschweigischen Staatsministerium als Preisbildner, dem "wichtige Entscheidungen zur selbständigen Erledigung anvertraut waren", erschlichen, indem er unter anderem mehrere Vorstrafen (u. a. Hehlerei) verschwieg.

    Gleichwohl würde das Kammergericht deshalb mit seiner Rechtsansicht, es liege kein Vermögensschaden vor, obwohl der Angeklagte wegen fehlender persönlicher Eignung bei einer Ermessensreduzierung auf Null nicht hätte angestellt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, insbesondere von den Urteilen des 5. Strafsenats vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 und Vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.

  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Die nachfolgenden einzelnen Gehaltszahlungen stellen auch keine Erweiterung oder Fortsetzung des bereits eingetretenen Vermögensschadens dar, sondern sind lediglich Nachwirkungen des mit der Anstellung vollendeten Betrugs (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 29/60

    Unerlaubtes Führen eines akademischen Grades - Verwirkung der Rüge durch

    Die unbefugte Führung eines akademischen Grades ist nicht, wie der Beschwerdeführer meint, nach § 132 a StGB, sondern nach § 5 Abs. 1 a des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl I 985) zu bestrafen (BGHSt 9, 42).
  • OVG Saarland, 05.04.1979 - I R 151/78

    Führung eines ausländischen akademischen Grades; Verfassungsmäßigkeit des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 353/60

    Strafbarkeit wegen Betruges - Gesetzliche Voraussetzung für die Wahl zum

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8.Juli 1955 (5 StR 115/55, ergangen in dem Verfahren 13 KMs 1/53 der Staatsanwaltschaft Hannover = früher 4 KMs 7/49 der Staatsanwaltschaft Braunschweig) dargelegt hat, liegt in der charakterlichen Ungeeignetheit eines Beamten, der fachlich den Anforderungen seines Amtes genügt, nur dann ein Vermögensschaden für die einstellende Körperschaft, wenn der Beamte derart ungeeignet ist, daß die Behörde ihn überhaupt nicht einstellen darf.
  • BGH, 11.02.1966 - 4 StR 636/65

    Anforderungen an die Darlegung der Aufklärungsrüge - Fälschliches Auftreten eines

    Er ist es ebensowenig dadurch, daß die Strafkammer in den beiden Fällen, in denen sich der Angeklagte auch als Rechtsanwalt ausgegeben hat, § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht angewendet hat (vgl. BGHSt 9, 42), dessen Strafrahmen mit dem des § 5 des Gesetzes über die Führung akademischer Grade übereinstimmt.
  • BGH, 22.01.1963 - 5 StR 558/62

    Rechtsmittel

    Was ohne Täuschung kein Vermögensschaden wäre, wird nicht schon dadurch zu einem solchen, daß es auf einer Täuschung beruht (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955).
  • BGH, 29.11.1960 - 5 StR 471/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Vielfach läßt sich beim Betruge der Schädigungsvorsatz schon daraus folgern, daß der Täter sein Opfer täuscht (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 279/57

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits wiederholt entschieden (vgl. RGSt 64, 33, 37 ff; BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht