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   BGH, 16.12.1977 - V ZR 91/75   

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https://dejure.org/1977,484
BGH, 16.12.1977 - V ZR 91/75 (https://dejure.org/1977,484)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1977 - V ZR 91/75 (https://dejure.org/1977,484)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1977 - V ZR 91/75 (https://dejure.org/1977,484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz - Anforderungen an den nachbarrechtlichen Ausgleich - Verfahrensrechtliche Angriffe der Revision gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 102
  • NJW 1978, 1158 (Ls.)
  • NJW 1978, 419
  • DVBl 1978, 700
  • DB 1978, 250
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Er kommt auch in Betracht, wenn die Beeinträchtigung eine zurechenbare Folge eines auf einem entfernter liegenden Grundstück eingerichteten Betriebs ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juni 1977 - V ZR 44/75, BGHZ 69, 105, 111-113 zu Fluglärm eines vier bis fünf Kilometer von dem beeinträchtigten Grundstück entfernt liegenden Flughafens und Urteil vom 16. Dezember 1977 - V ZR 91/75, BGHZ 70, 102, 103 u. 112 zu Fluorabgasen einer bis zu 1.300 Meter von dem beeinträchtigten Grundstück entfernt liegenden Ziegelei).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Folglich wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Beeinträchtigungen i.S. des § 906 Abs. 1 BGB Regelwerken wie der TA Lärm und einschlägigen VDI-Richtlinien in ähnlicher Weise indizielle Bedeutung beigemessen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18. Juni 1958 - V ZR 49/57 - NJW 1958, 1393; Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 91.65 - BGHZ 46, 35 ; Urteil vom 16. Dezember 1977 - V ZR 91/75 - BGHZ 70, 102 ; Urteil vom 17. Dezember 1982 - V ZR 55/82 - NJW 1983, 751; vgl. auch Hagen, UPR 1985, 192 f.), wie dies in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Beurteilung der Erheblichkeit und Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen geschieht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1983 a.a.O. S. 68; Beschluß vom 6. August 1982 - 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155 = DÖV 1982, 906).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Nicht auf diesen - übrigens von keiner Partei behaupteten - Umstand kommt es an; die Frage, ob die Benutzung des Grundstücks wesentlich oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist, hängt vielmehr allein davon ab, in welchem Ausmaß die Benutzung nach der tatsächlichen Zweckbestimmung des Grundstücks gestört wird (BGHZ 69, 118, 127 [BGH 10.06.1977 - V ZR 242/74]; 70, 102, 109 f [BGH 16.12.1977 - V ZR 91/75]).
  • OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96

    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks

    Als Maßstab für die Duldungspflicht nach § 906 Abs. 1 BGB diente früher das Empfinden des sog. "normalen" Durchschnittsmenschen (BGHZ 70, 102, 110).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auch wenn grundsätzlich der Geschädigte zu behaupten und zu beweisen hat, daß vom Anspruchsgegner ausgehende Emissionen die behauptete Rechtsgutsverletzung verursacht haben, sind solche Beweiserleichterungen bei festgestellter Überschreitung der durch Verwaltungsvorschriften festgelegten Emissions- oder Immissionswerte denkbar (vgl. BGHZ 70, 102, 107 m. Anm. Walter in NJW 1978, 1158 f.).

    Die Werte der TA-Luft sind allerdings nur ein allgemeiner Richtwert dafür, daß bei Einhaltung ihrer Emissionswerte schädliche Immissionen für die umliegenden Grundstückseigentümer verhindert werden (vgl. BGHZ 70, 102, 111; ferner BGH NJW 1983, 751 f. zur Bedeutung von VDI-Richtlinien; Baur a.a.O. S. 660 und JZ 1981, 278, Walter a.a.O.).

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Daraus läßt sich, abgestellt auf das Empfinden eines durchschnittlichen Benutzers des betroffenen Grundstücks (vgl. Senat, NJW 1958, 1393; 1959, 1632; BGHZ 70, 102 (110) = NJW 1978, 419, als Beispiele ständiger Rechtsprechung), ohne weiteres entnehmen, daß die daraus folgenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen wesentlich sind (§ 906 I BGB), und zwar auch dann, wenn sie nicht dauernd erfolgen.
  • OLG Koblenz, 04.09.2003 - 5 U 279/01

    Schutz der Nachbarn vor Geräuschimmissionen aus einem Dorfgemeinschaftshaus

    Gleichwohl haben sie hier stets eine Indizfunktion (BGH NJW 1995, 132, 133; BVerwG NJW 1988, 2396, 2397; Bassenge in Palandt, BGB, 61. Aufl., § 906 Rdnr. 23), die vor allem dann sehr gewichtig ist, wenn sie nicht eingehalten sind (BGHZ 70, 102, 107).
  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof für die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung - wie oben bereits dargelegt - auf das Empfinden eines "verständigen normalen Durchschnittsmenschen" abgestellt und darauf, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGH NJW 1978, 419ff.; BGH NJW 1999, 1029ff. = MDR 1999, 351f.; BGHZ 120, 239f. (=WM 1993, 127)).
  • OLG Koblenz, 02.11.2011 - 1 U 1380/10

    Freisetzen von Asbestfasern ist Gesundheitsverletzung!

    Auf die Überschreitung eines von einer Behörde festgesetzten Belastungsgrenzwerts kann es jedenfalls in diesem (Einzelfall-)Zusammenhang nicht entscheidend ankommen (vgl. BGHZ 70, 102, 107; NJW 1997, 2748 Tz. 19; ebendort Tz. 11 auch zur Frage einer Beweiserleichterung).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 372/95

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen gesundheitlicher

    Im übrigen handelt es sich bei den Grenzwerten der TA-Luft um allgemeine Maßstäbe, die - soweit konkreter Parteivortrag und Beweisantritt dies erfordert - das Gericht nicht der Einzelfallprüfung unter Heranziehung eines Sachverständigen enthebt; denn auch dann, wenn eine Emissionsbelastung unterhalb der festgesetzten Werte bleibt, ist damit eine schädliche, unter Gesichtspunkten der Deliktshaftung relevante Einwirkung auf das Rechtsgut eines Dritten nicht zwingend ausgeschlossen (vgl. BGHZ 70, 102, 107).
  • OLG Köln, 03.12.1992 - 1 U 17/91

    Umweltschäden: Beweiserleichterungen für den Geschädigten?

  • OLG Rostock, 16.05.2008 - 5 U 105/08

    Haftung des Grundstücksnutzers: Brandschäden auf dem Nachbargrundstück durch

  • AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem

  • LG Münster, 06.02.1986 - 11 O 444/82

    Schadensersatz: hier Vegetationsschäden, eines Zementwerkes wegen zu hohem

  • VG Gera, 12.02.2015 - 5 K 1399/12

    Unzumutbarkeit von Veranstaltungslärm aus einem Dorfgemeinschaftshaus in einem

  • OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95

    Ansprüche eines Bio-Bauern wegen Düngung seiner Felder mit Klärschlamm durch den

  • OLG Oldenburg, 06.11.1990 - 5 U 72/90

    Bestimmtheit, Anscheinsbeweis, Luftverunreinigung, Rauch, Beeinträchtigung,

  • OLG Stuttgart, 29.01.1986 - 13 U 240/84

    Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Lärmimmissionen durch ein Sägewerk;

  • LG Frankenthal, 24.04.2002 - 5 O 27/01
  • OLG Celle, 05.06.2000 - 4 U 200/97

    Errichtung eines Lärmschutzwalls wegen Lärmimmission einer Eisenbahn;

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 226/81

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache -

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