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BGH, 05.11.2008 - I ZB 16/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergütung des betrauten Rechtsanwalts bei der Vertretung im Eilverfahren i.R. eines erwarteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 3100, 3101
Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift und Zurücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.11.2007 - 406 O 2/07
- OLG Hamburg, 10.12.2007 - 8 W 253/07
- BGH, 05.11.2008 - I ZB 16/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07
Kosten der Schutzschrift III
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZB 16/08
Wie der Senat mit Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 20/07, GRUR 2008, 640 = WRP 2008, 951 - Kosten der Schutzschrift III entschieden hat, erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereichte Schutzschrift mit Sachvortrag die 1, 3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird.
- OLG Hamburg, 15.07.2015 - 8 W 64/13
Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine Schutzschrift im Arrestverfahren bei …
Die Kosten einer Schutzschrift zur Verteidigung gegen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird; dies gilt auch dann, wenn der Antrag nach Einreichung der Schutzschrift abgelehnt oder zurückgenommen wird (BGH , Beschluss vom 05. November 2008 - I ZB 16/08 -, juris , mwN). - OLG Koblenz, 09.12.2009 - 14 W 798/09
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Antragstellers im einstweiligen …
Dies gilt auch dann, wenn ein mit der Vertretung beauftragter Anwalt in einem erwarteten Eilverfahren etwa durch Hinterlegung einer Schutzschrift tätig wird (BGH vom 5.11.2008 - I ZB 16/08).