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   BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11   

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https://dejure.org/2012,4235
BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11 (https://dejure.org/2012,4235)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - IX ZR 212/11 (https://dejure.org/2012,4235)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - IX ZR 212/11 (https://dejure.org/2012,4235)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit eines geltend gemachten Zulassungsgrundes bzgl. Wirksamkeit einer Zahlung bei Vorliegen einer Treuhandvereinbarung im Dreiecksverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BRAO § 43a Abs. 4
    Entscheidungserheblichkeit eines geltend gemachten Zulassungsgrundes bzgl. Wirksamkeit einer Zahlung bei Vorliegen einer Treuhandvereinbarung im Dreiecksverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11
    Die Entscheidungserheblichkeit des geltend gemachten Zulassungsgrundes ist mit der Beschwerde vorzutragen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02, WM 2003, 992, 993).
  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03

    Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11
    Dies kann etwa gelten, wenn einem Sicherungsbedürfnis des Zahlenden durch den Abschluss einer Treuhandvereinbarung mit dem Anwalt genügt werden soll (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - III ZR 368/03, WM 2004, 1287, 1289 f).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 108/03

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem Geldgeber und einem Rechtsanwalt zum

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11
    a) Zwar handelt ein Rechtsanwalt, der auf einem Anderkonto Geld erhält, welches von einem Dritten in Erfüllung einer mit dem Mandanten getroffenen Vereinbarung geleistet wird, schon im Blick auf das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4, § 59b Abs. 2 Nr. 1 Buchst. e BRAO) in aller Regel allein als Vertreter seines Auftraggebers (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 108/03, WM 2007, 135 Rn. 8).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 12 U 169/15

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer sogenannten doppelseitigen Anwaltstreuhand

    In zwei Entscheidungen hat der BGH offengelassen (Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZR 212/11, Rn. 3; Beschluss vom 09. Juni 2011 - IX ZR 38/10, Rn. 26), ob eine im Wege der Auslegung bejahte, mit dem Gegner des Mandanten getroffene Treuhandabrede gegen § 43a Abs. 4 BRAO verstößt oder welche besonderen Umstände dem Anwalt gestatten, eine mehrseitige Treuhandabrede zu schließen, an der der eigene Mandant beteiligt ist.

    Vorliegend kann offen bleiben, ob eine Mandatsbeziehung zwischen dem Beklagten und der M bestand, ob sich daraus ein Verstoß der Treuhandverträge gegen § 43a Abs. 4 BRAO ergibt und ob dieser gemäß § 134 BGB zu deren Nichtigkeit führt (so OLG München, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 U 4279/13, Rn. 66; offengelassen von OLG München, Urteil vom 30. November 2011 - 15 U 2375/11 Rn. 27 und BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZR 212/11, Rn. 3).

  • OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15

    Doppelseitige Anwaltstreuhand hinsichtlich einer Kaufpreiszahlung:

    Offen bleiben kann auch, ob bei einem etwaigen Verstoß gegen die genannten Vorschriften die Treuhandverträge nichtig nach § 134 BGB sind (so OLG München 7 U 4279/13, juris Rn. 66; offen lassend BGH IX ZR 212/11, juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15

    Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt

    In zwei Entscheidungen hat der BGH offengelassen (Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZR 212/11, Rn. 3; Beschluss vom 09, Juni 2011 - IX ZR 38/10, Rn. 26), ob eine im Wege der Auslegung bejahte, mit dem Gegner des Mandanten getroffene Treuhandabrede gegen § 43a Abs. 4 BRAO verstößt oder welche besonderen Umstände dem Anwalt gestatten, eine mehrseitige Treuhandabrede zu schließen, an der der eigene Mandant beteiligt ist.

    Vorliegend kann offen bleiben, ob eine Mandatsbeziehung zwischen dem Beklagten und der M... bestand, ob sich daraus ein Verstoß der Treuhandverträge gegen § 43a Abs. 4 BRAO ergibt und ob dieser gemäß § 134 BGB zu deren Nichtigkeit führt (so OLG München, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 U 4279/13, Rn. 66; offengelassen von OLG München, Urteil vom 30. November 2011 - 15 U 2375/11 Rn. 27 und BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZR 212/11, Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 182/14

    Voraussetzungen der Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn eine besondere Vertragsabrede zwischen dem Dritten und dem Rechtsanwalt über die Voraussetzungen der Erfüllung der Zahlungspflicht getroffen worden war (vgl. BGH v. 24.05.2012, IX ZR 212/11, Rn. 3, juris).
  • OLG München, 27.05.2021 - 15 U 977/21

    Herausgabe des bei Ausführung eines Auftrags erlangten bei zweckwidriger

    Das würde in der konkreten Konstellation selbst dann gelten, wenn der Beklagte auch für die T. AG tätig geworden wäre (BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZR 212/11 Rn. 3 bei juris; Urteil des Senats vom 30.11.2011 - 15 U 2375/11 Rn. 16 ff bei juris, als Vorinstanz zur BGH-Entscheidung).
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