Rechtsprechung
BGH - VI ZR 472/18 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 21.07.2017 - 7 O 11/17
- OLG Hamm, 09.11.2018 - 11 U 113/17
- BGH - VI ZR 472/18 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Vor diesem Hintergrund sind die Vorschriften der §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG und § 1 PflVG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass zwar nur solche Fahrzeuge haftpflichtzuversichern sind, die (auch) auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden sollen, eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung aber auch Schadensfälle abdeckt, die sich mit dem versicherten Fahrzeug auf außerhalb von öffentlichen Straßen und Wegen gelegenen Geländen ereignen (OLG Hamm v. 09.11.2018 - 11 U 131/17 [richtig: 11 U 113/17 - d. Red.] - juris - nachgehend BGH VI ZR 472/18, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt).