Rechtsprechung
BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94 |
Preisabsprache Krankenhausumbau
§§ 9, 24, 11 Nr. 5 AGBG, Schaden bei Submissionsbetrug, § 263 StGB
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Öffentlicher Auftraggeber - Klausel mit Schadenspauschalierung - Nachweismöglichkeit niedrigerer Schäden
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unterschreitung der vereinbarten Schadenspauschale von 3 % bei Nachweis durch den Klauselgegner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9
Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzpauschale im Falle des Nachweises der Beteiligung des Auftragnehmers an einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AGB: Schadensersatz bei unzulässiger Submissionsabsprache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Öffentliche Auftragsvergabe; Schadenspauschalierung bei wettbewerbswidriger Preisabsprache
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an pauschalierten Schadensersatz bei einer Preisabsprache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz bei Submissionsabsprachen? (IBR 1996, 135)
Verfahrensgang
- LG München I - 21 O 6664/92
- OLG München, 19.05.1994 - U (K) 7043/93
- BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94
Papierfundstellen
- BGHZ 131, 356
- NJW 1996, 1209
- ZIP 1996, 508
- MDR 1996, 792
- VersR 1996, 768
- WM 1996, 642
- BB 1996, 611
- DB 1996, 1333
- BauR 1996, 384
- ZfBR 1996, 141
Wird zitiert von ... (11)
- LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14
Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes; Praktizierung von …
Die Klauseln enthalten zunächst keine Vertragsstrafenregelungen, sondern stellen eine vertragliche (Mindest-) Pauschalierung des gesetzlichen Schadensersatzes dar (vergleiche OLG Karlsruhe 6 U 51/12; LG Mannheim 7 O 436/11; LG Berlin 16 O 384/13 Kart zu ähnlichen Klauseln), die bei wettbewerbswidrigen Absprachen gerechtfertigt ist (BGH VII ZR 286/94 Rn 16 - juris - OLG Karlsruhe und LG Berlin aaO.). - OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12
Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag …
Auch der Bundesgerichtshof hat eine nahezu identische Klausel als pauschalierten Schadensersatz und nicht als Vertragsstrafeversprechen qualifiziert (BGHZ 131, 356 ). - LG Mannheim, 04.05.2012 - 7 O 436/11
Schadensersatzklage wegen eines Kartellverstoßes: Bindung des Zivilgerichts an …
Abgesehen davon, dass eine § 309 Nr. 5 lit. b) BGB entsprechende ausdrückliche Zulassung des Gegenbeweises bei Verwendung der Klausel im Verkehr zwischen Unternehmern ohnehin nicht erforderlich ist, solange der Gegenbeweis nicht ausgeschlossen wird (BGH NJW 1984, 2941, BGH NJW 1994, 1060, 1068, BGH NJW 1996, 1209), kann der Klausel bei verständiger Auslegung nicht der von der Beklagten postulierte Sinngehalt entnommen werden.Für ein solches Verständnis streiten vorliegend schon deshalb keine rechtlich berücksichtigungsfähigen Belange, weil eine wettbewerbswidrige Submissionsabsprache innerhalb eines Kartells typischerweise ein hohes Schadensrisiko für den Auftraggeber begründet (BGHSt 38, 186 (194), BGH NJW 1996, 1209, 1210) und der Schadensnachweis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.
- OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05
VOB-Vertrag mit öffentlichen Auftraggebern: Rechtsfolgen der vom Auftraggeber …
Im Rahmen des § 8 Nr. 4 VOB bestehen gegen eine Schadenspauschalierungsklausel im Grundsatz keine Bedenken (BGH BauR 1996, 384;… Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., B § 8 Rn. 46a). - OLG Hamm, 09.01.2012 - 2 U 104/11
Formularmäßige Vereinbarung einer sog. "bring-or-pay-Klausel" in den Allgemeinen …
Denn auch wenn im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 131, 356 ff) grundsätzlich kein ausdrücklicher Vorbehalt erforderlich ist, sondern es ausreicht, wenn der Gegenbeweis nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, dürfte die apodiktische Anordnung der Zahlung des gesamten Vertragspreises auch bei einem erfahrenen Kaufmann kaum die Vorstellung zulassen, er könne in Bezug auf die Höhe eine Reduzierung durch Nachweis eines geringeren Schadens erreichen (vgl. BGH; NJW 1994, 1060 ff / 1068). - BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 189/95
Unternehmenskaufvertrag mit Absichtserklärung - §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 13 BeurkG, …
Die apodiktische Formulierung "... ist zu verzinsen ..." , die als weitere Voraussetzung der Zahlungspflicht lediglich den nicht fristgerechten Zahlungseingang aufführt, muß vom Gegner des Verwenders, auch wenn ihr kein Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens angefügt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Januar 1985 a.a.O.), dahin verstanden werden, daß er, ohne die Möglichkeit eines Gegenbeweises zu haben, den vorgesehenen Zinssatz zahlen muß (…vgl. zu ähnlichen Klauselgestaltungen: BGH, Urteile vom 25. Oktober 1984 a.a.O. "... ist zu zahlen ..." und vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92 = WM 1994, 1121 unter XV 2 b "... ist verpflichtet, zu leisten ..." , insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt. Großzügiger für den kaufmännischen Geschäftsverkehr BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 286/94 = WM 1996, 642 unter I 2 b). - LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 93/14
Zahlung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruches; Kartellabsprachen über …
Die Klauseln enthalten zunächst keine Vertragsstrafenregelungen, sondern stellen eine vertragliche (Mindest-) Pauschalierung des gesetzlichen Schadensersatzes dar (vergleiche OLG Karlsruhe 6 U 51/12; LG Mannheim 7 O 436/11; LG Berlin 16 O 384/13 Kart zu ähnlichen Klauseln), die bei wettbewerbswidrigen Absprachen gerechtfertigt ist (BGH VII ZR 286/94 Rn 16 - juris - OLG Karlsruhe und LG Berlin aaO.). - LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 89/14 Die Klauseln enthalten zunächst keine Vertragsstrafenregelungen, sondern stellen eine vertragliche (Mindest-) Pauschalierung des gesetzlichen Schadensersatzes dar (vergleiche OLG Karlsruhe 6 U 51/12; LG Mannheim 7 O 436/11; LG Berlin 16 O 384/13 Kart zu ähnlichen Klauseln), die bei wettbewerbswidrigen Absprachen gerechtfertigt ist (BGH VII ZR 286/94 Rn 16 - juris - OLG Karlsruhe und LG Berlin aaO.).
- AG Bonn, 17.06.2015 - 110 C 194/15
Sachverständigenhonorar; Nebenkosten; Verkehrsunfall; Vergütungsvereinbarung; …
Dies setzt aber der Höhe nach voraus, dass es sich um angemessene Kostenpauschalen handeln muss, die die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten widerspiegeln, § 309 Nr. 5 Buchstabe a) BGB, und im Übrigen voraus, dass der Nachweis niedrigerer Kosten dem Vertragspartner des Klauselverwenders bei einem Verbraucher ausdrücklich eröffnet sein muss, § 309 Nr. 5 Buchstabe b) BGB, bei einem Unternehmen zumindest gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht ausgeschlossen sein darf (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.1996 - VIII ZR 189/95, juris; BGH, Urteil vom 21.12.1995 - VII ZR 286/94, NJW 1996, 1209, Ebenroth-Kindler, § 352 HGB, Rn. 57, 59). - OLG Celle, 06.10.2011 - 6 U 61/11
Kenntnis des Angebotes eines Mitbewerbers als wettbewerbswidrige Abrede
Die Klausel pauschaliert einen Schaden, von dem es genügt, dass er typischerweise bei dem sanktionierten Verhalten eintritt (s. BGH Urt. v. 21. Dez. 1995, VII ZR 286/94, zit. nach [...]: Rn. 16 f), enthält eine gemessen an dem gewöhnlichen Lauf der Dinge in dem geregelten Fall der unzulässigen Wettbewerbsabsprache den zu erwartenden Schaden nicht übersteigende Pauschale (Buchst. a) und lässt den Nachweis eines "Schaden(s) in anderer Höhe" zu, was als Bandbreite von Null an zu verstehen ist (Buchst. b). - OLG Köln, 06.09.2000 - 17 U 46/99
Schadensersatz wegen der Nichtabnahme von vertraglich vereinbarten …