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   BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07   

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BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07 (https://dejure.org/2009,3080)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2009 - VIII ZB 70/07 (https://dejure.org/2009,3080)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - VIII ZB 70/07 (https://dejure.org/2009,3080)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines Amtsgerichts zur Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits durch Beschluss im Falle eine Fehlens übereinstimmender Willenserklärungen i.R.e. Erledigungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigungserklärung, Kosten des Rechtsstreits

  • Anwaltsblatt

    § 91a ZPO
    Kein Wegfall von Hinweispflichten bei anwaltlicher Vertretung

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1
    Befugnis eines Amtsgerichts zur Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits durch Beschluss im Falle eine Fehlens übereinstimmender Willenserklärungen i.R.e. Erledigungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fehlender Hinweis auf Rechtsfolge des § 91a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenentscheidung nach vermuteter Erledigung der Hauptsache

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erledigungserklärung - Zustimmungsfiktion setzt zwingend Belehrung voraus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO nur nach Belehrung! (IBR 2009, 1256)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1973
  • MDR 2009, 706
  • FamRZ 2009, 970
  • AnwBl 2009, 459
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 328/82

    Pflicht zur Belehrung über die Folgen einer Fristversäumung in Anwaltsprozeß

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07
    Das Gesetz macht die Rechtsfolgenbelehrung nicht davon abhängig, ob die betroffene Partei anwaltlich vertreten oder beraten ist (vgl. zu § 269 ZPO aF: BGHZ 88, 180, 184) .
  • BGH, 11.07.1985 - I ZR 145/83

    "Ausschlußfrist"; Unwirksamkeit einer Fristsetzung mangels zureichender Belehrung

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07
    Mit dem Gebot der Rechtsklarheit wäre es unvereinbar, wenn die Wirksamkeit einer Fristsetzung davon abhängig wäre, ob und gegebenenfalls wann die Partei einen Rechtsanwalt beauftragt (BGH, Urteil vom 11. Juli 1985 - I ZR 145/83, NJW 1986, 133, unter II 1 c).
  • OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 5 U 52/21

    Vorliegen eines Verbraucherbauvertrags bei einer gewerkeweise Vergabe

    Nach § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO gilt ein Schweigen der beklagten Partei als Zustimmung zur Erledigungserklärung der Klägerseite, wenn der beklagten Partei die schriftsätzlich erfolgte klägerische Erledigungserklärung verbunden mit einem Hinweis auf die gesetzliche Zustimmungsfiktion und die daraus folgende Möglichkeit einer Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 2. Hs ZPO bei fehlendem Widerspruch innerhalb der gesetzlich normierten Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Schriftsatzes samt Hinweises zugestellt wird (vgl. BGH, NJW 2009, 1973; OLG Hamm Beschluss vom 06.12.2013 - 9 W 60/13, BeckRS 2013, 22612, beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    a) Nach § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO gilt ein Schweigen der beklagten Partei als Zustimmung zur Erledigungserklärung der Klägerseite, wenn der beklagten Partei die schriftsätzlich erfolgte klägerische Erledigungserklärung verbunden mit einem Hinweis auf die gesetzliche Zustimmungsfiktion und die daraus folgende Möglichkeit einer Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1, 2.HS ZPO bei fehlendem Widerspruch innerhalb der gesetzlich normierten Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Schriftsatzes samt Hinweises zugestellt wird (vgl.BGH, NJW 2009, 1973).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08

    Ersatzfähigkeit und -fälligkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender

    Da die Beklagte nach gerichtlichem Hinweis auf die in § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelte Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - VIII ZB 70/07 - [...], Rn. 8) der Erledigungserklärung des Klägers nicht widersprochen hat, ist über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens entsprechend § 91a ZPO durch Beschluss zu entscheiden.
  • OLG Hamm, 06.12.2013 - 9 W 60/13

    Anforderungen an gerichtliche Hinweise im Anwaltsprozess

    Nach § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO gilt ein Schweigen der beklagten Partei als Zustimmung zur Erledigungserklärung der Klägerseite, wenn der beklagten Partei die schriftsätzlich erfolgte klägerische Erledigungserklärung verbunden mit einem Hinweis auf die gesetzliche Zustimmungsfiktion und die daraus folgende Möglichkeit einer Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1, 2.HS ZPO bei fehlendem Widerspruch innerhalb der gesetzlich normierten Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Schriftsatzes samt Hinweises zugestellt wird (vgl. BGH, NJW 2009, 1973).
  • LAG Hessen, 12.08.2016 - 10 Ta 326/16

    Eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO erfordert den Hinweis,

    Hinzuweisen ist nach dem gesetzlichen Wortlaut in § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO darüber, dass über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss entschieden wird, falls die Beklagtenseite der Erledigungserklärung nicht fristgerecht widerspricht (vgl. BGH 11. März 2009 - VIII ZB 70/07 - Rn. 8, NJW 2009, 1973 [BGH 11.03.2009 - VIII ZB 70/07] ).
  • OLG München, 06.06.2017 - 7 W 1932/16

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Endurteil- eine einseitige

    Hier fehlt es aber vorliegend an dem dort geforderten Hinweis auf die Folgen eines Schweigens auf die Erledigterklärung, der auch bei anwaltlich vertretenen Parteien nicht entbehrlich ist (BGH, Beschluss vom 11.03.2009, Az. VIII ZB 70/07, Rdnr. 10).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2010 - 8 O 233/08

    Abhängigkeit einer Rechtsfolgenbelehrung von der anwaltlichen Vertretung oder

    Mit dem Gebot der Rechtsklarheit wäre es unvereinbar, wenn die Wirksamkeit einer Fristsetzung davon abhängig wäre, ob und gegebenenfalls die Partei einen Rechtsanwalt beauftragt (BGH, Beschluss vom 11.03.2009, Az. VIII ZB 70/07, NJW 2009, S. 1973).
  • BGH, 07.02.2022 - II ZR 199/21

    Haftung einer Bank als Teilnehmer der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im

    Da der Rechtsstreit insgesamt erledigt ist, ist über alle bisherigen Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Vorinstanzen, nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - VIII ZB 70/07, NJW 2009, 1973 Rn. 8) .
  • BGH, 07.02.2022 - II ZR 198/21

    Haftung einer Bank als Teilnehmer der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

    Da der Rechtsstreit insgesamt erledigt ist, ist über alle bisherigen Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Vorinstanzen, nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - VIII ZB 70/07, NJW 2009, 1973 Rn. 8) .
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