Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,832
BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08 (https://dejure.org/2008,832)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2008 - VIII ZR 30/08 (https://dejure.org/2008,832)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2008 - VIII ZR 30/08 (https://dejure.org/2008,832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des einseitigen Ausschlusses des Kündigungsrechts eines Mieters im Zusammenhang mit einer Staffelmietvereinbarung oder mit oder einem Zeitmietvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Formularmietvertrag - Verzicht auf Kündigungsrecht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Durch den einseitigen, befristeten Kündigungsausschluss für ein Jahr wird der Mieter unangemessen benachteiligt i.S. d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einseitiger formularmäßiger Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters; Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht; Kündigungsverzicht außerhalb eines Staffelmietvertrages

  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 544; ; BGB § 550; ; BGB § 550 Satz 2; ; BGB § 557a; ; BGB § 573c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 573c Abs. 4; ; BGB § 575 Abs. 4

  • ra.de
  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nicht einseitig ausschließen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnraummietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einseitiger formularmäßiger Kündigungsverzicht des Mieters unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Recht - Einseitiger Kündigungsverzicht im Mietvertrag unwirksam

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Einseitiger Kündigungsausschluss unwirksam

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Einseitiger Kündigungsausschluss unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einseitigen Kündigungsverzicht durch Mieter unzulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einseitiger Kündigungsausschluss unwirksam

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsausschluss zulasten des Mieters ist unzulässig

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nicht einseitig ausschließen

  • spiegel.de (Pressebericht)

    BGH nennt einseitigen Kündigungsverzicht von Mietern unzulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH stärkt Mieter - Kündigungsverzicht in vielen Verträgen unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kündigungsverzicht nicht ohne Ausgleich

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einseitiger Kündigungsverzicht von Mietern im Formularmietvertrag ist unwirksam - Anderes kann gelten, wenn es für den Mieter einen Ausgleich gibt

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf ordentliche Kündigung wirksam oder nicht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätzlich kein einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsausschluss für Mieter! (IMR 2009, 38)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 912
  • NZM 2009, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 379/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
    Zu Recht hat das Landgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 30. Juni 2004 - VIII ZR 379/03, NJW 2004, 3117 unter II 1) - einen Verstoß gegen § 573c Abs. 4 BGB oder gegen § 575 Abs. 4 BGB verneint.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
    a) Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein einseitiger Ausschluss des Kündigungsrechts des Mieters im Zusammenhang mit einer Staffelmietvereinbarung nach § 557a BGB wirksam vereinbart werden kann (Senat, Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256 ff., Tz. 21 f.).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

    Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
    Ein Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2003 (VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448) ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Eine solche unangemessene Benachteiligung nimmt der Senat etwa für einen einseitigen Kündigungsausschluss bei Verträgen an, denen keine Staffelmietvereinbarung nach § 557a BGB mit den ihr innewohnenden Vorteilen für den Mieter zugrunde liegt, wenn es an der Gewährung eines sonstigen ausgleichenden Vorteils für den Mieter fehlt, der den einseitigen Kündigungsverzicht gleichwohl zu rechtfertigen vermag (Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 30/08, WuM 2009, 47, Tz. 11).

    Durch die (unwirksame) Regelung im Mietvertrag der Parteien würde jedoch das grundsätzlich dem Vermieter obliegende Risiko, einen Nachmieter zu finden, unzulässig auf den Mieter verlagert (Senatsurteil vom 19. November 2008, aaO, Tz. 13).

  • AG Dortmund, 15.06.2010 - 425 C 142/10

    Schranken des einseitigen Kündigungsverzichts

    Formularvertragliche Kündigungsausschlussvereinbarungen sind danach grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie a) wechselseitig gelten, b) nur das ordentliche Kündigungsrecht betreffen und c) nicht länger als vier Jahre laufen (BGH NJW 2009, 912 = WuM 2009, 47 = MietPrax-AK § 573c BGB Nr. 8).

    Gegen die Auslegung der Vorschrift dahin, dass sie abweichend von der Grundregel, dass einseitige formularvertragliche Kündigungsausschlussvereinbarungen unwirksam sind (so BGH NJW 2009, 912 = WuM 2009, 47 = MietPrax-AK § 573c BGB Nr. 8) solche Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Staffelmiete erlaubt sein sollen, sprechen eine historische Auslegung und die teleologische Auslegung des § 557a Abs. 3 BGB.

  • LG Kiel, 15.03.2013 - 1 S 129/12

    Kündigungsverzicht gilt auch bei erheblichen Bauverzögerungen: Klausel unwirksam

    Ein solcher ist aber gem. § 307 Abs. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH NJW 2009, 912).
  • OLG München, 29.10.2009 - 3 U 3092/09

    Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Strahlung einer

    Aus der in der Berufung zitierten BGH-Entscheidung (NJW 2009, 912) folgt freilich insoweit nichts: Danach benachteiligt ein einseitiger, befristeter Kündigungsausschluss im Formularmietvertrag den Wohnraummieter unangemessen, sofern kein Staffelmietvertrag oder ein wirksamer Zeitmietvertrag vereinbart ist oder für den Mieter kein ausgleichender Vorteil gewährt wird ... Selbst wenn man an der ungleichen Regelung des Kündigungsrechts Anstoß nimmt, würde daraus allein der Wegfall dieser Kündigungsmöglichkeit für die Beklagte folgen, nicht aber ein gleichgelagertes Kündigungsrecht für die Klägerin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht