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   BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10   

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https://dejure.org/2011,155
BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10 (https://dejure.org/2011,155)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10 (https://dejure.org/2011,155)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - VIII ZR 305/10 (https://dejure.org/2011,155)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 157 BGB
    Internetauktion: Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Recht des Anbieters zur vorzeitigen Auktionsbeendigung

  • webshoprecht.de

    Zur Auslegung einer Bestimmung über das Recht des Anbieters zur vorzeitigen Beendigung der Auktion in den AGB für eine Internetauktion

  • webshoprecht.de

    Zur Auslegung einer Bestimmung über das Recht des Anbieters zur vorzeitigen Beendigung der Auktion in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Internetauktion

  • IWW
  • JurPC

    Regelung über vorzeitige Beendigung der Auktion in den AGB einer Internetplattform

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein Kaufvertrag zwischem Höchstbieter und Versteigerer bei vorzeitiger Beendigung einer eBay Auktion wegen des Diebstahls des zu versteigernden Artikels; Kaufvertrag zwischem Höchstbieter und Versteigerer bei vorzeitiger Beendigung einer eBay Auktion wegen des ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Auktionsabbruch bei eBay nach Diebstahl des Artikels

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Diebstahl der angebotenen Ware und Auktionsabbruch

  • rabüro.de

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

  • rewis.io

    Internetauktion: Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Recht des Anbieters zur vorzeitigen Auktionsbeendigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Internetauktion: Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Recht des Anbieters zur vorzeitigen Auktionsbeendigung

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragsschluss durch Abbruch einer eBay-Auktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 145 ff.; BGB § 157
    Kaufvertrag zwischem Höchstbieter und Versteigerer bei vorzeitiger Beendigung einer eBay Auktion wegen des Diebstahls des zu versteigernden Artikels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorzeitiger Abbruch einer Internetauktion in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (45)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    EBay-Auktionsabbruch bei Verlust der Ware verpflichtet nicht zum Schadensersatz

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann auch bei Diebstahl des angebotenen Artikels zulässig sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Verhandlung: BGH in Sachen vorzeitiges Ende einer eBay-Auktion

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiges Ende einer eBay-Auktion auch bei Diebstahl

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EBay-Nutzungsbedingungen erlauben die vorzeitige Beendigung einer Auktion bei Diebstahl des Artikels

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion wegen Diebstahl

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • heise.de (Pressebericht, 09.06.2011)

    Abbruch einer eBay-Auktion bei Verlust der Ware berechtigt

  • heise.de (Pressemeldung, 09.06.2011)

    Abbruch einer eBay-Auktion bei Verlust der Ware berechtigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion - Schadenersatz?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion - eBay-Recht

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    EBay-Verkäufer kann auch bei Verlust des angebotenen Artikels durch Diebstahl Auktion vorzeitig beenden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abbruch einer eBay-Auktion bei Diebstahl der angebotenen Ware

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Digitalkamera bei eBay angeboten - Wird sie gestohlen, darf der Anbieter die Auktion vorzeitig beenden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz nach vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion wegen Diebstahls des angebotenen Artikels

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktion wegen Diebstahls

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion aufgrund Diebstahl des angebotenen Artikels

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadenersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann die vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion erlaubt ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Diebstahl des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion bei Diebstahl der Sache möglich

  • angster.net (Kurzinformation)

    Zum vorzeitigen Rücktritt bei eBay-Auktionen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer Ebay-Auktion

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

  • haufe.de (Kurzinformation)

    3,2,1 ... geklaut und daher auch nicht meins

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion ist ohne Schadensersatz möglich, wenn der angebotene Artikel bspw. gestohlen wird

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei abgebrochener eBay-Auktion

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay Auktion

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer Auktion bei ebay bei Diebstahl der Ware

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ebay Verkäufer schuldet keinen Schadensersatz bei Diebstahl der angebotenen Ware und Abbruch der Auktion

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion - kein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl der Ware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann zulässig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion ist u.U. ohne Schadensersatz möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diebstahl? Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diebstahl berechtigt zum vorzeitigen Abbruch der Auktion

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auktionsabbruch wegen Diebstahls

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zum Recht des vorzeitigen Abbruchs einer eBay-Auktion

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion ist ohne Schadensersatz möglich, wenn der angebotene Artikel bspw. gestohlen wird

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausrede oder "dumm gelaufen"? // Der Bundesgerichtshof entscheidet erneut zum Kauf auf eBay

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Folgen eines Auktionsabbruchs bei Ebay // Zu den Voraussetzungen eines Abbruchs einer EBayauktion

Besprechungen u.ä. (3)

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Ebay: Diebstahl rechtfertigt Auktionsabbruch

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Beendigung einer Internetauktion?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2643
  • ZIP 2011, 2014
  • MDR 2011, 970
  • WM 2011, 2146
  • MMR 2011, 653
  • K&R 2011, 575
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
    Dabei richtet sich der Erklärungsinhalt der Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 unter II 2 a aa; vgl. auch Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 133 ff.).

    b) Indem der Beklagte auf der Website von eBay die Kamera nebst Zubehör mit einem Startpreis von 1 EUR zur Versteigerung anbot und die Auktion startete, gab er ein verbindliches Verkaufsangebot ab, das sich an den richtete, der innerhalb der auf sieben Tage angesetzten Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgibt (vgl. Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
    Dabei richtet sich der Erklärungsinhalt der Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 unter II 2 a aa; vgl. auch Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 133 ff.).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 545 Abs. 1 ZPO angeknüpft hat (BT-Drucks. 16/9733, S. 302), sind Allgemeine Geschäftsbedingungen wie revisible Rechtsnormen zu behandeln und infolgedessen vom Revisionsgericht frei auszulegen, da bei ihnen ungeachtet der Frage, ob sie über den räumlichen Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung finden, ein Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung besteht (Senatsurteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    Dabei richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15 mwN; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29).

    Dieser Erklärungsinhalt steht so auch im Einklang mit § 10 Abs. 1 Satz 1, 2 der eBay-AGB (Senatsurteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 16).

    Jedoch hat das Berufungsgericht bei Auslegung der vom Kläger abgegebenen Maximalgebote die Bedeutung der Maximalgebotsfunktion in ihrem Zusammenspiel mit den von den Auktionsteilnehmern (wirksam) abgegebenen Geboten nicht zutreffend so erfasst, wie sie sich nach den in den eBay-AGB formulierten Regeln darstellt, die der Senat wiederum uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. nur Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 20).

    Überdies würde ihm auf diese Weise ein Instrument an die Hand gegeben, aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend verlaufende Auktionen unter Umgehung von § 10 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 7 eBay-AGB jederzeit mit einem besonders hohen Gebot "abbrechen" zu können (zum vorzeitigen Auktionsabbruch vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 17; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, WM 2014, 1105 Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, WM 2015, 403 Rn. 14; vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14, NJW 2016, 395 Rn. 16).

  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der

    Auch in diesem Fall richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen neben den sich dafür aus §§ 133, 157 BGB ergebenden Auslegungsregeln grundsätzlich nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay (im Folgenden: eBay-AGB), denen die Parteien vor der Teilnahme an der Verkaufsaktion zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29; vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, NJW 2017, 468 Rn. 19 [zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt]; jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Zur Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay - hier: Vorzeitige Angebotsbeendigung (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011, VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

    Das Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der Auktion teilnehmenden Bieters (§§ 133, 157 BGB) dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 17; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292 Rn. 20).

    Zwar ist dies nicht nur im engeren Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust des Artikels, bezeichnen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 23; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, aaO Rn. 19).

    Auch wenn der Kläger und der Beklagte nicht Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sind (vgl. Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 136), kommt dieser Wertung Bedeutung für die Auslegung der vor ihrem Hintergrund abgegebenen Erklärungen der Parteien zu (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 15, 22).

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