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   BGH, 16.09.2014 - X ZR 1/14   

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https://dejure.org/2014,25067
BGH, 16.09.2014 - X ZR 1/14 (https://dejure.org/2014,25067)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - X ZR 1/14 (https://dejure.org/2014,25067)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - X ZR 1/14 (https://dejure.org/2014,25067)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 Nr 2 BGB-InfoV, § 8 Abs 1 Nr 1 BGB-InfoV, § 2 UKlaG, § 315 Abs 1 BGB, § 651a Abs 3 BGB
    AGB-Kontrollklage für Pauschalreiseverträge: Unterlassungsanspruch gegen den Reiseveranstalter wegen der Erteilung von Reisebestätigungen ohne Angabe voraussichtlicher Flugzeiten

  • IWW

    § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV, § 4 UKlaG, § 315 BGB, Richtlinie 90/314/EWG, § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG, § 651a Abs. 3 BGB, § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. f UKlaG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festlegung der Zeit der Abreise eines Reisenden und der Rückkehr hinsichtlich Formerfordernisses und Genauigkeit im Reisevertrag; Information eines Reisenden hinsichtlich Abreisezeit und Zeit der Rückkehr aus dem Reisevertrag (hier: Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Angabe der Flugzeiten in einem Reisevertrag

  • reise-recht-wiki.de

    Zulässige Buchungsbestätigung ohne konkrete Abreisezeitangabe

  • rewis.io

    AGB-Kontrollklage für Pauschalreiseverträge: Unterlassungsanspruch gegen den Reiseveranstalter wegen der Erteilung von Reisebestätigungen ohne Angabe voraussichtlicher Flugzeiten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB-InfoV § 6 Abs. 2
    Vertragsangabe "genaue Flugzeiten noch nicht bekannt" ist mit BGB-InfoV vereinbar L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung der Zeit der Abreise eines Reisenden und der Rückkehr hinsichtlich Formerfordernisses und Genauigkeit im Reisevertrag; Information eines Reisenden hinsichtlich Abreisezeit und Zeit der Rückkehr aus dem Reisevertrag (hier: Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht ...

  • rechtsportal.de

    Festlegung der Zeit der Abreise eines Reisenden und der Rückkehr hinsichtlich Formerfordernisses und Genauigkeit im Reisevertrag; Information eines Reisenden hinsichtlich Abreisezeit und Zeit der Rückkehr aus dem Reisevertrag (hier: Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss in Reisebestätigung keine genauen Flugzeiten angeben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung - Reisevertrag kann vorsehen, dass Zeitpunkte der Hin- und Rückreise später festgelegt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reisebestätigung - voraussichtliche Abflug- und Landezeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flugzeitenangabe in der Reisebestätigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reiseverträgen - Buchungsbestätigung muss keine Flugzeiten enthalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flugzeiten in der Reisebestätigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinweis in der Reisebestätigung "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!" kann nicht zu beanstanden sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Flugzeit noch nicht bekannt" - Reiseveranstalter müssen in der Reisebestätigung keine genaue Uhrzeit angeben

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Angabepflicht von genauen Flugzeiten für Reiseveranstalter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Angabe der Flugzeiten in einem Reisevertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinweis in der Reisebestätigung "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!" kann nicht zu beanstanden sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Flugzeitangabe "noch nicht bekannt" in Reisebestätigung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Reisebestätigung muss nicht die genauen Flugzeiten enthalten Ein Reiseveranstalter darf in einer Reisebestätigung davon absehen, genaue Uhrzeiten für Hin- und Rückflug anzugeben. Die Angabe «Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!» ist nicht zu beanstanden.

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Angabe der Uhrzeit für An- und Abreise im Reisevertrag erforderlich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reisebestätigung muss keine genauen Uhrzeiten der Flüge enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Flugdatum in Reisebestätigung ausreichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3721
  • ZIP 2014, 75
  • MDR 2015, 15
  • VersR 2015, 378
  • WM 2014, 2383
  • BB 2014, 2881
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 1/14
    Sind im Reisevertrag Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug nicht vereinbart und soll dem Reiseveranstalter jeweils der gesamte benannte Reisetag für die nachträgliche Festlegung des Zeitpunkts des Hinflugs und des Rückflugs zur Verfügung stehen, wird der Inhalt des Reisevertrags mit der Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt" zutreffend wiedergegeben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013, X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 = RRa 2014, 132).

    In diesem Fall muss der Reisevertrag jedoch bestimmen, in welchem Rahmen das Leistungsbestimmungsrecht ausgeübt werden darf, d.h., ob dem Reiseveranstalter der gesamte Zeitraum von 0 bis 23.59 Uhr des Abreise- oder Rückreisetages zur Bestimmung der Abflug- oder der Rückkehrzeit zur Verfügung stehen soll oder ob er bei der Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts jedenfalls auf eine bestimmte Tageszeit oder ein bestimmtes Zeitfenster (etwa: zwischen 9 und 12 Uhr) festgelegt sein soll (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 = RRa 2014, 132 Rn. 19 bis 21).

    Der Reiseveranstalter ist danach nicht auf die Angabe einer konkreten, gegebenenfalls als voraussichtlich gekennzeichneten Uhrzeit angewiesen, sondern kann sich einen für nötig gehaltenen Spielraum durch die Vereinbarung eines entsprechend groß bemessenen Zeitfensters, gegebenenfalls auch des ganzen Reisetages, verschaffen (BGH, NJW 2014, 1168 = RRa 2014, 132 Rn. 25).

  • AG Köln, 16.03.2020 - 142 C 34/19

    Teilweise Undurchführbarkeit Flusskreuzfahrt bei Niedrigwasser - Reisemangel

    Eine Klausel, die die von einer Leistungsänderung erfassten Vertragsbestandteile nicht ausreichend konkretisiert und auf das Zumutbarkeitskriterium verzichtet, ist unwirksam (BGH NJW 2014, 3721-3722).
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