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   BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98   

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https://dejure.org/1999,852
BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98 (https://dejure.org/1999,852)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1999 - XII ZR 16/98 (https://dejure.org/1999,852)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 (https://dejure.org/1999,852)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kinderunterhalt - Wirtschaftliche Verhältnisse - Barunterhaltspflichtiger

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 1

  • RA Kotz

    Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 1
    Bemessung von Kindesunterhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1610 Abs. 1
    Kindesunterhalt bei überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 954
  • NJW-RR 2000, 737 (Ls.)
  • MDR 2000, 275
  • FamRZ 2000, 358
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    Für den Unterhalt von Kindern aus geschiedener Ehe, die bei dem sie betreuenden sorgeberechtigten Elternteil leben, sind regelmäßig die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen, nicht sorgeberechtigten Elternteils maßgebend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473, 474).

    Die in diesen Tabellenwerken ausgewiesenen Richtsätze lassen sich als Erfahrungswerte verstehen, die den Lebensbedarf des Kindes - ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes - auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - aaO, 474; Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375).

    Wie dieser Lebensstil im einzelnen beschaffen ist, welche Bedürfnisse des Kindes auf seiner Grundlage zu befriedigen sind und welche Wünsche des Kindes als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 aaO S. 474; Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 60), kann nicht allgemein gesagt, sondern nur im Einzelfall unter Würdigung der besonderen Verhältnisse der Betroffenen festgestellt werden.

  • OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97

    Treuwidrige Geltendmachung eines Auskunftsanspruch bei Kindesunterhalt

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    b) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird es zum Teil ausdrücklich abgelehnt, die Richtsätze der Unterhaltstabellen bei einer Überschreitung der höchsten Einkommensgruppe fortzuschreiben (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 98, 99; OLG Hamm FamRZ 1997, 310, 311; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1191; in diesem Sinne wohl auch OLG Koblenz FamRZ 1992, 1217, 1218; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 806).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    Die in diesen Tabellenwerken ausgewiesenen Richtsätze lassen sich als Erfahrungswerte verstehen, die den Lebensbedarf des Kindes - ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes - auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - aaO, 474; Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375).
  • OLG Köln, 29.08.1991 - 10 UF 96/91

    Unterhalt; Schuldner; Unterhaltstabelle; Einkommen; Einkommensgruppe;

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    Stimmen, die eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei höheren Einkommen ausdrücklich befürworten, sind eher selten (etwa OLG Köln FamRZ 1992, 715).
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    Es entspricht der vom Senat gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des in diesem Sinne "angemessenen Unterhalts" an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    Wie dieser Lebensstil im einzelnen beschaffen ist, welche Bedürfnisse des Kindes auf seiner Grundlage zu befriedigen sind und welche Wünsche des Kindes als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 aaO S. 474; Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 60), kann nicht allgemein gesagt, sondern nur im Einzelfall unter Würdigung der besonderen Verhältnisse der Betroffenen festgestellt werden.
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    Gegen diese Berechnung ist aus Rechtsgründen ebensowenig zu erinnern wie gegen die Nichtberücksichtigung der dem Beklagten bei Ausübung des Umgangsrechts entstandenen Fahrtkosten (vgl. Senatsurteil vom 9. November 1994 - XII ZR 206/93 - FamRZ 1995, 215).
  • OLG Frankfurt, 02.06.1992 - 3 UF 23/92

    Barunterhaltsbedarf des Kindes; Leistungen aus Ausbildungsfonds; Beitragsanteile

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    b) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird es zum Teil ausdrücklich abgelehnt, die Richtsätze der Unterhaltstabellen bei einer Überschreitung der höchsten Einkommensgruppe fortzuschreiben (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 98, 99; OLG Hamm FamRZ 1997, 310, 311; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1191; in diesem Sinne wohl auch OLG Koblenz FamRZ 1992, 1217, 1218; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 806).
  • OLG Koblenz, 30.03.1992 - 13 UF 617/91

    Billigkeitsabwägung; Verfehlungen des Unterhaltsgläubigers; Vereinbarung zum

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    b) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird es zum Teil ausdrücklich abgelehnt, die Richtsätze der Unterhaltstabellen bei einer Überschreitung der höchsten Einkommensgruppe fortzuschreiben (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 98, 99; OLG Hamm FamRZ 1997, 310, 311; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1191; in diesem Sinne wohl auch OLG Koblenz FamRZ 1992, 1217, 1218; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 806).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
    In seinem Urteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - (FamRZ 1980, 665, 669) hat der Senat anknüpfend an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgeführt, daß es zwar für den Kindesunterhalt keine feste Obergrenze gebe, die Ableitung des Kindesunterhalts aus der Lebensstellung der Eltern aber nicht bedeuten könne, daß den Kindern eine den überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern entsprechende Lebensstellung ermöglicht werden müsse.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1990 - 6 UF 257/89
  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 499/19

    Kindesunterhalt: Auskunftsverpflichtung des "unbegrenzt leistungsfähigen"

    Eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höhe des Doppelten des höchsten darin (zur Zeit) ausgewiesenen Einkommensbetrags ist nicht ausgeschlossen (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 15. November 2017 - XII ZB 503/16; BGHZ 217, 24 = FamRZ 2018, 260 und vom 25. September 2019 - XII ZB 25/19, BGHZ 223, 203 = FamRZ 2020, 21; teilweise Aufgabe der Senatsurteile vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98, FamRZ 2000, 358 und vom 11. April 2001 - XII ZR 152/99, FamRZ 2001, 1603).

    Diese dient als Richtlinie, um ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes eine gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu ermöglichen, und ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden (Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358 mwN; vgl. Wendl/Dose/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 2 Rn. 315 ff.).

    bb) Eine über die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgehende Fortschreibung der Tabellenwerte hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht für sachgerecht gehalten und bei hohen Einkommen stattdessen grundsätzlich eine konkrete Bedarfsermittlung verlangt (Senatsurteile vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358, 359 und vom 11. April 2001 - XII ZR 152/99 - FamRZ 2001, 1603, 1604; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 113).

    Die durch die Düsseldorfer Tabelle gesetzte Grenze möglicher Verallgemeinerung erscheine sachgerecht und erlaube eine schematische Fortschreibung der als Erfahrungswerte verstandenen Richtsätze im Einzelfall nicht (Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358, 359).

    Der Senat hat dementsprechend schon in seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, dass auch bei höherem Elterneinkommen sichergestellt bleiben muss, dass Kinder in einer ihrem Alter entsprechenden Weise an einer Lebensführung teilhaben, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern entspricht, und der Kindesunterhalt auch bei einem den höchsten Einkommensbetrag übersteigenden Elterneinkommen im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für seinen Unterhaltsbedarf nicht faktisch auf den für die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle geltenden Richtsatz festgeschrieben werden darf (Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358, 359; vgl. Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1610 Rn. 253).

  • BGH, 21.01.2009 - XII ZR 54/06

    Verpflichtung eines im Haushalt eines Elternteils lebenden Studenten zum Umzug an

    Das Berufungsgericht wird abschließend eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen haben (Senatsurteil vom 19. Juli 2000 - XII ZR 161/98 - FamRZ 2000, 1492 und vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358; Wendl/Klinkhammer aaO § 2 Rdn. 450).
  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08

    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich

    Dass die Unterhaltshöhe für die Beklagte nicht kalkulierbar war, zeigt sich schon daran, dass nach der von den Parteien in Bezug genommenen Düsseldorfer Tabelle bei den Einkommensverhältnissen des Klägers eine konkrete Bedarfsbemessung ("nach den Umständen des Falles") eröffnet gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 -FamRZ 2000, 358, 359; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 2 Rdn. 128 ff., 229).
  • BGH, 20.09.2023 - XII ZB 177/22

    Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen

    Diese Gesamtumstände und Bedürfnisse müssen deshalb vom Unterhaltsberechtigten konkret dargelegt werden, wobei an die Darlegungslast keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358, 359).

    Bei der Bemessung des erhöhten Regelbedarfs ist das Gericht nicht gehindert, den zur Bedarfsdeckung erforderlichen Betrag unter Heranziehung des Mehrbetrags zu berechnen, der sich aus der Gegenüberstellung solcher besonderer Bedürfnisse mit bereits von den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle erfassten Grundbedürfnissen ergibt, und unter Zuhilfenahme allgemeinen Erfahrungswissens nach Maßgabe der § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 287 ZPO zu bestimmen (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358, 359).

    Zwar hat der Senat in dieser Entscheidung unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358, 359 und vom 11. April 2001 - XII ZR 152/99 - FamRZ 2001, 1603, 1604) eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höhe des Doppelten des höchsten darin (seinerzeit) ausgewiesenen Einkommensbetrags als sachgerecht angesehen (vgl. BGHZ 227, 41 = FamRZ 2021, 28 Rn. 19 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 1 UF 12/16

    Berücksichtigung der Kosten einer Kinderfrau als Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

    Es ist danach zu differenzieren, welche Bedürfnisse des Kindes auf der Grundlage einer Lebensführung, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation seiner Eltern entspricht, zu befriedigen sind und welche Wünsche des Kindes als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen (vgl. BGH, FamRZ 2000, 358 f., juris Rn. 30).

    Es ist danach zu differenzieren, welche Bedürfnisse des Kindes auf der Grundlage einer Lebensführung, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation seiner Eltern entspricht, zu befriedigen sind und welche Wünsche des Kindes als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen (vgl. BGH, FamRZ 2000, 358 f., juris Rn. 30).

  • OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Verwertung des eigenen

    Auch in besten Lebensverhältnissen lebende Eltern schulden dem Kind nicht was es wünscht, sondern was es braucht (BGH FamRZ 2000, 358).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 4 UF 265/12

    Konkrete Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt

    Für die Bedarfsbemessung ist aber in der Regel nur auf die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils abzustellen, es sei denn, das Kind würde fremdbetreut, so dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig wären (Umkehrschluss aus § 1606 III 2 BGB, vergl. BGH NJW 2000, 954, Rz. 20 m.w.N.; 2006, 3421).

    Der BGH hat hierzu ausgeführt (NJW 2000, 954-956):.

  • BGH, 11.04.2001 - XII ZR 152/99

    Bemessung des Kindesunterhalts bei hohem Einkommen der Eltern

    Bezieht der Unterhaltspflichtige - wie im vorliegenden Fall geltend gemacht - ein höheres Einkommen, können die Sätze der Düsseldorfer Tabelle nicht schematisch fortgeschrieben werden; vielmehr bewendet es grundsätzlich dabei, daß der Unterhaltsberechtigte seinen Bedarf darlegen und beweisen muß (Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 - FamRZ 2000, 358, 359).
  • OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 9 UF 70/11

    Kindesunterhalt: Darlegung eines den höchsten Tabellensatz überschreitenden

    Die vormals umstrittene Frage, wie in Fällen, in denen das maßgebende Elterneinkommen diesen Höchstsatz übersteigt, der Unterhaltsbedarf des Kindes zu ermitteln ist, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. Oktober 1999 (Az. XII ZR 16/98 - abgedruckt u.a. in FamRZ 2000, 358 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 28 ff) dahin beantwortet, dass jenseits der Pauschalisierungsgrenze der Tabellenwerke eine Fortschreibung der als Erfahrungswerte verstandenen Richtsätze im Einzelfall nicht sachgerecht erscheine.

    Bei den Anforderungen an die Darlegung eines solchen mit Blick auf eine weitergehende Leistungsfähigkeit des Verpflichteten beanspruchten besonderen Unterhalts(mehr)bedarfs darf allerdings nicht übersehen werden, dass mit dem höchsten Tabellenbetrag schon eine reichlich bemessene Befriedigung des allgemeinen Bedarfs besteht, es also um einen noch darüber hinausgehenden besonders hohen Unterhaltsbedarf geht (so der BGH in einem Urteil vom 23. Februar 1983 - zitiert nach BGH FamRZ 2000, 358 - dort Rdnr. 25 bei juris), der einer entsprechend dezidierten Begründung bedarf.

  • OLG Schleswig, 24.11.2011 - 10 UF 220/10

    Höhe des Kindesunterhalts bei besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen

    Für den Unterhalt von Kindern getrenntlebender Eltern, die bei dem sie betreuenden Elternteil leben, sind regelmäßig die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen, nicht betreuenden Elternteils maßgebend (BGH FamRZ 2000, 358).

    Im Übrigen ist das Gericht, das einen derartigen erhöhten Bedarf zu beurteilen hat, nicht gehindert, den zur Deckung erforderlichen Betrag unter Heranziehung des Mehrbetrags zu berechnen, der sich aus der Gegenüberstellung solcher besonderen Bedürfnisse mit bereits von den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle erfassten Grundbedürfnissen ergibt, und unter Zuhilfenahme allgemeinen Erfahrungswissens nach Maßgabe des § 287 ZPO zu bestimmen (BGH FamRZ 2000, 358; BGH FamRZ 2001, 1603 ; OLG Hamm FamRZ 2010, 2080 ).

  • OLG Brandenburg, 29.04.2008 - 10 UF 124/07

    Unterhalt - Erwerbsobliegenheit des selbstständigen Apothekers

  • OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20

    1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die

  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Darlegungslast des in Anspruch genommenen volljährigen Kindes

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen

  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 3 UF 234/09

    Grenzen eines Vergleichs über Kindesunterhalt

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14

    Berechnung des Unterhaltsanspruchs bei hohem Unterhaltsbedarf (>3.000EUR)

  • OLG Zweibrücken, 25.10.2007 - 6 UF 138/06

    Unterhaltsbedarfsberechnung bei hohen Einkommensverhältnissen des

  • AG Blomberg, 24.09.2021 - 3 F 51/21

    Möglichkeit für ein unterhaltsberechtigtes Kind zur Forderung eines

  • OLG München, 10.10.2019 - 26 UF 542/19

    Familienrechtliche Auskunftspflicht

  • OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 5 U 70/11

    Zur Bestimmung der Höhe des Unterhalts gem. § 1610 BGB

  • OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 11 UF 1817/03

    Bemessung des Unterhalts eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04

    Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem

  • AG München, 23.04.2019 - 533 F 11011/18

    Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil, der

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2023 - 15 U 57/21

    Erfindungsübertragungsvertrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - 12 A 4321/04
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20

    Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - 5 UF 188/00

    Höhe des Selbstbehalts des Unterhaltsverpflichteten

  • KG, 16.03.2006 - 19 UF 24/05

    Abänderung eines Kindesunterhaltsvergleichs; Bestreiten mit Nichtwissen bei

  • OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00

    Unterhalt des Kindes - Maßstäbe

  • OLG Koblenz, 27.07.2023 - 7 UF 152/23
  • KG, 30.04.2002 - 18 UF 190/01

    Zur Bemessung des Kindesunterhalts bei einem den Höchstsatz der Düsseldorfer

  • AG Köln, 16.08.2000 - 302 F 273/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Ermittlung der

  • AG Norderstedt, 20.02.2017 - 47 C 324/15

    Unfallversicherung - Bestimmung des Invaliditätsgrads und Überzahlung einer

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