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   BGH, 15.08.1978 - 1 StR 327/78   

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https://dejure.org/1978,5403
BGH, 15.08.1978 - 1 StR 327/78 (https://dejure.org/1978,5403)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1978 - 1 StR 327/78 (https://dejure.org/1978,5403)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 (https://dejure.org/1978,5403)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme bedingten Tötungsvorsatzes bei dosiertem Würgen - Anforderungen an ernsthafte Verhinderungsbemühen beim beendeten Versuch - Handlungseinheit bei Raubvorsatz mit anschließendem Tötungsvorsatz

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Auszug aus BGH, 15.08.1978 - 1 StR 327/78
    Für die neue Entscheidung können die Rechtsgrundsätze, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 248/78 - entwickelt hat, Bedeutung gewinnen.
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).

    Solche Verhinderungsmöglichkeiten muß er ausschöpfen (BGH 1 StR 327/78 a.a.O; Lackner, StGB 14. Aufl. § 24 Anm. 4 b).

    Stets trägt er das volle Risiko des Erfolgseintritts (BGH NJW 1973, 632, 633; BGH 1 StR 327/78 a.a.O).

  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Ohne Belang ist zwar, ob sie objektiv mehr hätte tun können (BGH Strafverteidiger 1981, 396; BGH NStZ 86, 214; BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 4 StR 206/82), sofern sie nur das tat, was aus ihrer Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGHSt 33, 295, 301; BGH Strafverteidiger 1981, 396 und 514; BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 = bei Holtz MDR 1978, 985; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 439/80).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord -

    Das gilt besonders, wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht; er muß dann alle Möglichkeiten der Verhinderung des Todes ausschöpfen (BGH, Urteil vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78, bei Holtz MDR 1978, 985).
  • BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80

    Voraussetzungen des Rücktritts - Freiwilligkeit der Handlung als Voraussetzung

    Darauf hingewiesen sei, daß es für die Anwendung des § 24 Abs. 2 Satz 2 StGB ohne Belang ist, ob der Angeklagte etwa noch mehr hätte tun können (BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78), sofern er nur ein ihm bekanntes und zur Verfügung stehendes Mittel benutzt hat, das aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

    Ob er etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung dieser Vorschrift ohne Belang (BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78), sofern er nur die ihm bekannten und zur Verfügung stehenden Mittel benutzt hat, die aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnten (BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).
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