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BGH, 10.10.2007 - 1 StR 458/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c und d EMRK; § 141 Abs. 3 StPO; § 168c StPO
Konfrontationsrecht (Recht auf ein faires Strafverfahren; Fragerecht; Bestellung eines Pflichtverteidigers; Pflicht der Staatsanwaltschaft; konkrete und wirksame Verteidigung; besondere Beweiswürdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung bei der Vernehmung seiner geschädigten Ehefrau
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 141 Abs. 3 § 168c Abs. 2, Abs. 5
Bestellung eines Pflichtverteidigers bei ermittlungsrichterlicher Zeugenvernehmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 06.06.2007 - 1 KLs 50 Js 668/07
- BGH, 10.10.2007 - 1 StR 458/07
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 49
- StV 2008, 58
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung …
Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 1 StR 458/07
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Revision weist zu Recht darauf hin, dass der Ermittlungsrichter es entgegen der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 46, 93; BGH NJW 2007, 237, 239) unterlassen hat, dem Angeklagten, welcher bei der Vernehmung seiner geschädigten Ehefrau von der Vernehmung ausgeschlossen worden war, und dem Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung sowie weitere Taten vorgeworfen wurden, zuvor einen Pflichtverteidiger zu bestellen. - BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 1 StR 458/07
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Revision weist zu Recht darauf hin, dass der Ermittlungsrichter es entgegen der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 46, 93; BGH NJW 2007, 237, 239) unterlassen hat, dem Angeklagten, welcher bei der Vernehmung seiner geschädigten Ehefrau von der Vernehmung ausgeschlossen worden war, und dem Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung sowie weitere Taten vorgeworfen wurden, zuvor einen Pflichtverteidiger zu bestellen.
- BGH, 20.02.2008 - 1 StR 631/07
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Insoweit wird auf BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2007 - 1 StR 458/07 und BVerfG (Kammer), Beschl. vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07 hingewiesen.