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   BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14   

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BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14 (https://dejure.org/2015,13719)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - 1 StR 490/14 (https://dejure.org/2015,13719)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14 (https://dejure.org/2015,13719)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 StGB; § 267 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 269 AO; § 7 Abs. 1 Nr. 1 KAG Baden-Württemberg; § 370 Abs. 1 AO
    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens; Begriff der störenden Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang; Begriff der Aufzeichnung; Begriff des technischen Geräts; Begriff des Datums; Begriff der Bande); Hinterziehung von kommunaler ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 268 Abs 1 Nr 1 StGB, § 268 Abs 2 StGB, § 263 Abs 3 StGB, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 7 Abs 1 Nr 1 KAG BW
    Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 300 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 268 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 267 StGB, § 268 StGB, § 268 Abs. 2 StGB, § 202a Abs. 2 StGB, § 268 Abs. 3 StGB, § 265 StPO, § 268 Abs. 5, § 267 Abs. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 269 StGB, Art. 105 Abs. 2a GG, Richtlinie 2006/112/EG, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 47 Abs. 1 StGB, § 338 Nr. 8 StPO, § 244 Abs. 2, Abs. 4 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung technischer Aufzeichnungen

  • Glücksspiel & Recht

    Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerhinterziehung: Manipulation des Auslesegerätes eines Glücksspielautomaten

  • rewis.io

    Fälschung technischer Aufzeichnungen: Veränderung des Ausdrucks über Umsatzerlöse durch Zugriff auf den Aufzeichnungsvorgang in einem Geldspielautomaten; Hinterziehung von Vergnügungsteuer in Baden-Württemberg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Strafbarkeit wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung technischer Aufzeichnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung mit Geldspielautomaten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Datenspeicher eines Geldspielautomaten abgelegte Daten sind keine technische Aufzeichnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fälschung technischer Aufzeichnungen an Umsatzspeichern in Geldspielautomaten

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Manipulation von Geldspielautomaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 42
  • StV 2015, 754
  • StV 2016, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79

    Manipulation Kilometerstand - § 268 StGB, Kriterium der Abtrennbarkeit,

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Abweichend von § 267 StGB ist der Wahrheitsschutz aber nicht auf einen Aussteller, sondern auf die Herkunft aus einem vorgegebenen unbeeinflussten Herstellungsvorgang eines selbsttätig und ordnungsgemäß arbeitenden technischen Geräts bezogen (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1; so auch die explizite Vorstellung des Gesetzgebers, vgl. Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481 f.).

    Dieses Vertrauen missbraucht der Fälscher, indem er den Anschein erweckt, die von ihm beeinflussten Zeichen seien das Ergebnis der von der Maschine automatisch und selbstständig vorgenommenen Klassifikation (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1).

    (1) Darstellung in diesem Sinne sind Aufzeichnungen, bei denen die Informationen in einem selbstständig verkörperten, vom Gerät abtrennbaren Stück enthalten sind (vgl. BGHSt 29, 204, 205).

    Daran fehlt es, wenn etwa Mess- oder Rechenergebnisse wie bei dem Kilometerstand eines Tachometers am Kraftfahrzeug (vgl. BGHSt 29, 204, 208), einer Waage (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1) oder einem Strom- oder Wasserzähler mit ablesbarem Display nur momentan wahrnehmbar sind.

    Ohne dass es auf bestimmte technische Merkmale wie Gütesiegel, Zulassung durch eine Prüfstelle oder Eichung ankäme, fallen darunter alle Geräte, die menschliches Handeln technisch ersetzen (vgl. BGHSt 29, 204, 208).

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe bestehen keine vernünftigen Zweifel an der Vereinbarkeit der kumulativen Erhebung von Mehrwert- und Vergnügungssteuer mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - C-440/12, NVwZ-RR 2014, 483, 484; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 mwN; OVG Koblenz, Urteil vom 24. März 2014 - 6 C 11322/13.OVG, NVwZ-RR 2015, 198 (Ls.)).

    Sie ist eine auf Spiele beschränkte örtliche Abgabe und bereits von daher nicht geeignet, das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems zu beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten belastet (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2000 - C-437/97, Slg. 2000, 1157 = NVwZ-RR 2000, 705 und Urteil vom 24. Oktober 2013 - C-440/12, NVwZ-RR 2014, 483, 484).

    Zuletzt beruhte die Vorlageentscheidung des Finanzgerichts Hamburg (Az. C-440/12) auch nicht auf bereits ergangener Rechtsprechung, sondern auf der in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot vom 11. März 2010 in der Rechtssache C-58/09 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union thematisierten Doppelbesteuerung von Glücksspielen vorgenommenen Auslegung von Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die der Gerichtshof der Europäischen Union bereits in seinem Urteil in dieser Sache vom 10. Juni 2010 (Slg. 2010, I-5189) nicht geteilt hatte, sondern vielmehr von einem Nebeneinander von Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben ausgegangen war (Slg. 2010, I-5189 Rn. 38; so auch BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13).

    Daran hat er festgehalten (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - C-440/12, NVwZ-RR 2014, 483, 484).

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78

    Unrichtige Aufzeichnung eines Fahrtenschreibers - Verurteilung wegen Fälschung

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Abweichend von § 267 StGB ist der Wahrheitsschutz aber nicht auf einen Aussteller, sondern auf die Herkunft aus einem vorgegebenen unbeeinflussten Herstellungsvorgang eines selbsttätig und ordnungsgemäß arbeitenden technischen Geräts bezogen (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1; so auch die explizite Vorstellung des Gesetzgebers, vgl. Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481 f.).

    Dieses Vertrauen missbraucht der Fälscher, indem er den Anschein erweckt, die von ihm beeinflussten Zeichen seien das Ergebnis der von der Maschine automatisch und selbstständig vorgenommenen Klassifikation (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1).

    cc) Die Feststellungen belegen, dass der Angeklagte vorsätzlich und zur Täuschung im Rechtsverkehr (vgl. BGHSt 5, 149, 151; 28, 300, 304) gehandelt hat.

  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 135/90

    Verlesung von Schadenslisten während der Hauptverhandlung - Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Abweichend von § 267 StGB ist der Wahrheitsschutz aber nicht auf einen Aussteller, sondern auf die Herkunft aus einem vorgegebenen unbeeinflussten Herstellungsvorgang eines selbsttätig und ordnungsgemäß arbeitenden technischen Geräts bezogen (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1; so auch die explizite Vorstellung des Gesetzgebers, vgl. Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481 f.).

    Dieses Vertrauen missbraucht der Fälscher, indem er den Anschein erweckt, die von ihm beeinflussten Zeichen seien das Ergebnis der von der Maschine automatisch und selbstständig vorgenommenen Klassifikation (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1).

    Daran fehlt es, wenn etwa Mess- oder Rechenergebnisse wie bei dem Kilometerstand eines Tachometers am Kraftfahrzeug (vgl. BGHSt 29, 204, 208), einer Waage (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1) oder einem Strom- oder Wasserzähler mit ablesbarem Display nur momentan wahrnehmbar sind.

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe bestehen keine vernünftigen Zweifel an der Vereinbarkeit der kumulativen Erhebung von Mehrwert- und Vergnügungssteuer mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - C-440/12, NVwZ-RR 2014, 483, 484; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 mwN; OVG Koblenz, Urteil vom 24. März 2014 - 6 C 11322/13.OVG, NVwZ-RR 2015, 198 (Ls.)).

    Zuletzt beruhte die Vorlageentscheidung des Finanzgerichts Hamburg (Az. C-440/12) auch nicht auf bereits ergangener Rechtsprechung, sondern auf der in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot vom 11. März 2010 in der Rechtssache C-58/09 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union thematisierten Doppelbesteuerung von Glücksspielen vorgenommenen Auslegung von Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die der Gerichtshof der Europäischen Union bereits in seinem Urteil in dieser Sache vom 10. Juni 2010 (Slg. 2010, I-5189) nicht geteilt hatte, sondern vielmehr von einem Nebeneinander von Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben ausgegangen war (Slg. 2010, I-5189 Rn. 38; so auch BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13).

  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Abweichend von § 267 StGB ist der Wahrheitsschutz aber nicht auf einen Aussteller, sondern auf die Herkunft aus einem vorgegebenen unbeeinflussten Herstellungsvorgang eines selbsttätig und ordnungsgemäß arbeitenden technischen Geräts bezogen (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1; so auch die explizite Vorstellung des Gesetzgebers, vgl. Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481 f.).

    Dabei handelt es sich um ein selbstständiges Bauteil im Sinne des Gesetzes (vgl. Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481 f., wonach eine technisch-funktionelle Auslegung des Begriffes geboten ist), denn es ist von dem eigentlichen Funktionsablauf und der Konstruktion des Spielmechanismus völlig unabhängig.

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08

    Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung und geforderte Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Er war nicht von vorneherein bedeutungslos, sondern geeignet, auf die Beweislage zu Gunsten des Angeklagten Einfluss zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 und 40).

    Eines derartigen Hinweises bedarf es selbst dann nicht, wenn der als wahr unterstellte Umstand später tatsächlich bedeutungslos wird (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbefreiung für Glücksspiele

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Zuletzt beruhte die Vorlageentscheidung des Finanzgerichts Hamburg (Az. C-440/12) auch nicht auf bereits ergangener Rechtsprechung, sondern auf der in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot vom 11. März 2010 in der Rechtssache C-58/09 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union thematisierten Doppelbesteuerung von Glücksspielen vorgenommenen Auslegung von Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die der Gerichtshof der Europäischen Union bereits in seinem Urteil in dieser Sache vom 10. Juni 2010 (Slg. 2010, I-5189) nicht geteilt hatte, sondern vielmehr von einem Nebeneinander von Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben ausgegangen war (Slg. 2010, I-5189 Rn. 38; so auch BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13).
  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Zuletzt beruhte die Vorlageentscheidung des Finanzgerichts Hamburg (Az. C-440/12) auch nicht auf bereits ergangener Rechtsprechung, sondern auf der in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot vom 11. März 2010 in der Rechtssache C-58/09 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union thematisierten Doppelbesteuerung von Glücksspielen vorgenommenen Auslegung von Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die der Gerichtshof der Europäischen Union bereits in seinem Urteil in dieser Sache vom 10. Juni 2010 (Slg. 2010, I-5189) nicht geteilt hatte, sondern vielmehr von einem Nebeneinander von Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben ausgegangen war (Slg. 2010, I-5189 Rn. 38; so auch BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13).
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
    Die Festsetzung des Steuersatzes obliegt der der Gemeinde übertragenen Besteuerungsbefugnis (vgl. BVerfGE 40, 52, 55; 56, 64; BVerfG, NVwZ 2001, 1264, 1265).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

  • BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11

    Reichweite des Verwertungsverbots gemäß § 252 StPO bei Berufsgeheimnisträgern

  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 595/05

    Bandendiebstahl (Voraussetzungen an eine Bandentat)

  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos);

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

  • BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten;

  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen);

  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2014 - 6 C 11322/13
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Gleiches gilt für den täuschenden Gebrauch derartiger Daten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03; NStZ-RR 2003, 265 und vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14, NStZ 2016, 42).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 146/23

    Unrichtige Bescheinigung der Durchführung einer COVID-19-Schutzimpfung in 1.073

    Geschützt wird die "Unbestechlichkeit" der selbsttätig arbeitenden Maschine, nicht die Korrektheit der eingegebenen Daten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90 Rn. 27 und Beschluss vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14 Rn. 47).
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei fehlender frontaler Sicht des

    b) Die zulässige Rüge hat keinen Erfolg (vgl. zu den Rügeanforderungen BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14, StV 2015, 754 m. Anm. Wollschläger).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16

    Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

    Das Senat verweist insofern exemplarisch auf den Beschluss des BGH (1. Strafsenat), vom 16. April 2015 (Az. 1 StR 490/14, HFR 2015, 979), in dem der Automatenaufsteller einen Adapter erworben hatte, der bei dem Auslesevorgang zwischen die Schnittstelle des Spielautomaten und das Auslesegerät gesteckt werden konnte, um in den Auslesevorgang einzugreifen.
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