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   BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51   

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https://dejure.org/1952,37
BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51 (https://dejure.org/1952,37)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1952 - 1 StR 708/51 (https://dejure.org/1952,37)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1952 - 1 StR 708/51 (https://dejure.org/1952,37)
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Züchtigung

§§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Züchtigungsrecht eines Erziehers gegenüber Fürsorgezöglingen - Verbotsirrtum hinsichtlich des Bestehens eines Züchtigungsrechts - Anwendung der Verwarnung mit Strafvorbehalt bei irrig handelndem Täter - Behandlung doppelter Irrtümer bei Missbrauch des Züchtigungsrechts - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 59, § 223b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 105
  • NJW 1952, 1023
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
    Die irrige Annahme eines zur Züchtigung an sich berechtigenden Sachverhalts, aus dem der Täter auf seine Züchtigungsbefugnis in diesen Falle schliesst, ist als Tatirrtum nach § 59 StGB zu behandeln; er führt bei Vermeidbarkeit zur Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung (im Anschluss an BGH GSSt 2/51 vom 18. März 1952).

    Dies wird nachzuholen sein, und zwar nunmehr unter Beachtung der im Beschluss des BGH GSSt 2/51 vom 18. März 1952 (JZ 52, 335) aufgestellten Grundsätze.

    Stellung, Berufserfahrung und den gesamten Umständen hätten erkennen können, dass sie ihr Züchtigungsrecht überschritten (BGH JZ 52, 335).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Zu Recht hat die Strafkammer das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums verneint, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen lassen könnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 106 f.; vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 384; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 273: Ausschluss der Vorsatzschuld).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Die irrige Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts wäre wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 105, 106 f.; 194, 196; 31, 264, 286 f.; BGH NStZ 1996, 34, 35), so daß der Vorwurf (vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge entfiele.
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Dies gilt auch für die Ausführungen des Oberlandesgerichts zu dem eingesetzten Wasserschlauch (s. allgemein zum gefährlichen Werkzeug gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB BT-Drucks. 13/9064 S. 9; BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 17 mwN; zudem BGH, Urteil vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05, juris Rn. 7, 19; Beschluss vom 25. November 1986 - 4 StR 605/86, StV 1988, 62 f. mit kritischer Anmerkung Rolinski; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 109).
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