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   BGH, 18.01.1955 - 1 StR 719/54   

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https://dejure.org/1955,1443
BGH, 18.01.1955 - 1 StR 719/54 (https://dejure.org/1955,1443)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1955 - 1 StR 719/54 (https://dejure.org/1955,1443)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1955 - 1 StR 719/54 (https://dejure.org/1955,1443)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 561
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.02.1956 - 1 StR 545/55
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  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Es ist ihm aber nicht schlechthin verwehrt, die Sache zur Nachholung fehlender Feststellungen an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGH 1 StR 719/54 Urt. v. 18. Januar 1955, LM StFG 1954 zu § 3 Nr. 2; BGHSt 9, 104).
  • BGH, 13.10.1955 - 1 StR 685/54

    Rechtsmittel

    Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 1 des Straffreiheitsgesetzes vom 24. Januar 1948 gegeben (BayObLG NF St. Bd 1, S 582 Nr. 201; vgl auch BGH 1 StR 719/54 vom 18. Januar 1955).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 584/56

    Rechtsmittel

    Das Gericht hält im Hinblick hierauf nicht für erwiesen, daß unverschuldete Not der eigentliche und ausschlaggebende Beweggrund bei seinem strafbaren Tun gewesen ist (vgl. BGH NJW 1955, 561).
  • BGH, 20.03.1956 - 1 StR 565/55

    Rechtsmittel

    § 3 StFG 1954 ist jedoch nur anwendbar, wer die Notlage der eigentliche und ausschlaggebende Beweggrund für das strafbare Verhalten des Täters gewesen ist (BGH NJW 1955, 561 Nr. 32).
  • BGH, 09.11.1965 - 1 StR 257/65

    Verurteilung wegen Doppelehe - Revision wegen fehlender Prüfung von

    Wenn das Landgericht zu der Auffassung gelangt, der Angeklagte habe die Tat aus gemeiner Gesinnung begangen, und wenn es deshalb das Verfahren nicht auf Grund des rheinländisch-pfälzischen Straffreiheitsgesetzes 1948 einstellt, dann wird es auch zu untersuchen haben, ob etwa die Straffreiheitsgesetze des Bundes 1949 und 1954 anzuwenden sind, insbesondere § 3 Abs. 1 StFG 1949, §§ 3, 9 StFG 1954 (vgl. BGH NJW 1955, 561 Nr. 32; BGH LM StFG 1954 § 3 Nr. 4) und schließlich § 2 Abs. 2 StFG 1949 (vgl. BGHSt 7, 97, 98 f) [BGH 14.01.1955 - 2 StR 323/54].
  • BGH, 25.07.1956 - 3 StR 185/56

    Rechtsmittel

    Nach § 3 StFrG 1954 wird Straffreiheit für Freiheitsstrafen bis zu einem Jahre gewährt, wenn der Täter die Straftat begangen hat, weil er sich infolge der Kriegs- oder Nachkriegsverhältnisse in einer unverschuldeten Notlage befand Dabei muß, wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach betont hat, die Not der eigentliche und ausschlaggebende Beweggrund für das strafbare Verhalten des Täters gewesen sein (BGH NJW 1955, 561; BGH 1 StR 680/54 vom 22. April 1955).
  • BGH, 23.02.1956 - 1 StR 352/55

    Rechtsmittel

    Die weiteren Feststellungen und der Akteninhalt ergeben, daß das Bestreben des Beschwerdeführers, sich und seinen Betriebsangehörigen das Unternehmen als Grundlage ihres Lebensunterhalts zu erhalten, nicht der eigentliche und ausschlaggebende Beweggrund für ihre Handlungsweise war (BGH NJW 1955, 561 Nr. 32).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 136/55

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer wird zu prüfen haben, ob die Angeklagte oder die Mitangeklagten Z. und K., wie die Revision vorträgt, sich infolge der Kriegs- oder Nachkriegsverhältnisse in einer unverschuldeten Notlage, die nicht nur eine wirtschaftliche zu sein braucht, befanden, und ob die Not oder die Nothilfe der eigentliche und ausschlaggebende Beweggrund für ihr strafbares Verhalten waren (BGH NJW 1955, 561 Nr. 32).
  • BGH, 08.03.1955 - 1 StR 697/54

    Rechtsmittel

    Die kriegs- oder nachkriegsbedingte Notlage muss der eigentliche und maßgebende Beweggrund für die Tat gewesen sein (BGH 1 StR 719/54 vom 18. Januar 1955).
  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 78/55

    Rechtsmittel

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